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  • Erstmal danke ich euch für die vielen antworten!

    Natürlich habe ich hin und her überlegt was ich machen soll und bin letztendlich mit meinen eltern zu der überlegung gekommen das ich die sache beruhen lasse!ich bin momentan recht froh das ich dort weg bin und mit dem ganzen haufen nichts mehr zu tun habe!

    Arbeitslich sieht es so aus, das ich bei der firma in der ich mich beworben habe ab dem 01.07.2008 fest eingestellt bin und in etwa 300 euro mehr verdiene!

    Gruß Alex
  • Original von ABF-lug
    Original von Sigmet
    in einer Gewerkschaft bist du nicht oder z.B. IGMetall
    da würdes du auch Rechtsbeistand kostenlos bekommen

    Die springt nur ein bei "Aussicht auf Erfolg".


    Das mag sein, aber um das zu Prüfen muss ja zumindest eine erste Besprechung/Beratung stattfinden. Und dann sieht man ja, wie es weiter gehen könnte.

    Aber so wie Sleepy es geschildert hat, hätte er gute Chancen auf Erfolg.

    Apropos, Sleepy: was tut sich denn zu diesem Thema grad bei dir? Wie willst du weiter vorgehen?
  • Original von Sigmet
    in einer Gewerkschaft bist du nicht oder z.B. IGMetall
    da würdes du auch Rechtsbeistand kostenlos bekommen

    Die springt nur ein bei "Aussicht auf Erfolg".
  • Ähhh

    war die kündigung schriftlich ??
    hörte sich so an als ob es dir nur gesagt wurde ??

    eine kündigung ist nur schriftlich wirksam !!
    haben die es dir aber nur gesagt hast du rein rechtlich noch keine bekommen und die kündigungsfrist von 4 wochen zum Monatsende oder 15. des Monats hat noch nicht begonnen !

    in einer Gewerkschaft bist du nicht oder z.B. IGMetall
    da würdes du auch Rechtsbeistand kostenlos bekommen

    wieviele Arbeiter Beschäftigt dein alter Chef ca. ??

    kündigungsschutz gibt es erst ab mehr als 10 Arbeiter ohne Lehrlinge gerechnet ( hat keine auswirkung auf die Kündigungdfristen )
  • Kenne einen Fall der inhaltlich genauso gestrickt ist:

    Nur bei diesem wurde die Kündigungsfrist eingehalten...

    Will das von meinen Vorrednern nicht wieder groß mit aufgreifen aber:

    - Kündigungsfrist nicht eingehalten ist IMMER schon ein Grund für einen Widerspruch. Und den unbedingt in der Frist einreichen! Möglichst mit Anwalt.

    Zusätzlich beachten ob bei betriebsbedingten Kündigungen auch sozial gerechtfertig vorgegangen wurde...

    Der Mitarbeiter hatte gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt und folgende Punkte angebracht:

    - Sozialplan nicht erstellt
    - Nachfolge wurde eingestellt

    Das Gericht hatte eine Wiedereinstellung gefordert, diese lehnte der Mitarbeiter aus Grund von "Mobbinggefahr und Angst vor Repressalien" ab.
    Jetzt geht wohl alles auf ein Vergleich hin...
    Und das bewegt sich hier bei 0,5 vom letzten Monatsgehalt.

    Durch den Widerspruch hatte er die Kündigung auf "Eis gelegt" und bekommt seit ca. 6 Monaten weiterhin Lohn vom Arbeitgeber...
    Natürlich muss man dann erstmal dort arbeiten, oder in diesem Fall kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter natürlich auch auf Kurzarbeit schicken

    Und zu lilys Beitrag:

    Bin mir da nicht hundertprozentig sicher, aber kann mir sehr gut vorstellen das das AA aufgrund einer eindeutigen fehlerhaften Kündigung verlangen kann das man rechtliche Schritte einleitet. Und da ist die Sicherung eines Arbeitsplatzes erstmal vorrangiger als das"Wohlbefinden" gegenüberdem Chef ;)
  • Dem arbeitsamt musst man ja eh die Kündigung vorlegen ... und da steht "aus betriebswirtschaftlichen Gründen" drin, und da dürfen die eigentlich keine Sperre verhängen ... und kann es mir auch nicht sonderlich gut vorstellen, das wenn man sich wieder in eine Firma reingestritten hat, dass das nicht unbedingt nen tolles Arbeitsklima ist ...
  • Heutzutage verlangt das AA das du gerichtlich gegen die Kündigung vor gehst, dir wird bestimmt ne Sperre angedroht.
    Nen Kollege wurde gekündigt wegen Vorsatz, unser AG war gnädig und hat ihn nicht fristlos gekündigt. Und siehe da...der hat sich wieder reingestritten. Er mußte es tun weil ihm das AA eine Sperre angekündigt hat wenn er nicht vor das Gericht zieht.