Angaben für Reifendimension, Last-/Speedindex im Typenschein

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    • Angaben für Reifendimension, Last-/Speedindex im Typenschein

      Aufgrund einer Diskussion welche der angegebenen Werte im Typenschein für die Bereifung tatsächlich bindend sind, habe ich mit einigen Stellen gemailt und im Interent recherchiert - und das gefunden:

      https://www.auto-motor-oel.de/…ragfaehigkeitsindex/1216/

      Im Zusammenhang mit dem Lastindex, der ja teilweise Astronomische Werte im Typenschein hat, wäre zumindest für DE das interessant:
      https://www.auto-motor-oel.de/…dex-niedriger-als-erlaubt

      Wenn man also der o.g. Beschreibung und auch dieser Aussage:
      https://www.delti.com/reifendi…e_Frage_zu_Reifen.html#60
      glauben darf, wäre meine Interpretation, dass man sehr wohl einen Reifen mit niedrigeren Lastindex nutzen darf, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, daraus schlüssig und rechtens.

      Etwas Erhellend ist dann auch das:
      https://www.bussgeld-info.de/g…higkeitsindex_ihres_Autos

      Was also bedeutet: Bei der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des 1.4TSI AWD DSG von 189kmh, soll er bergab mit Rückenwind echte 200 fahren, wäre man mit einem 94V Reifen noch immer *weit* im sicheren Bereich.
      Da es aber nach heutigem Wissensstand in der Dimension 225/55 R17 Winterreifen der Nasshaftungsklasse B sogar mit 101V gibt und die auch nicht teurer sind, als welche mit "nur" 94V, rate ich im Zweifel einfach diese zu benutzen, dann kann es keine Probleme geben.

      Ich habe übrigens noch ein Dokument des ADAC (siehe Seite 13) gefunden:
      https://www.adac.de/_mmm/pdf/R…hnung_Pkw_888KB_33176.pdf

      Ob das alles auch für Österreich gültig ist, muss ich noch eruieren....
    • Anfrage bei der MA46 wurde beantwortet:

      MA46 schrieb:

      In Österreich ist es nicht erlaubt die im COC oder Dergleichen eingetragenen Tragfähigkeit von Räder zu unterschreiten.

      Ausnahme der Fahrzeughersteller bestätigt diesbezüglich mittels Freigabe die Verwendung von Reifen mit geringerer Tragfähigkeit.

      Wenn sie eine Unbedenklichkeit vom Fahrzeughersteller bekommen und diese weist keine Auflagen auf, müssen sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nur mitführen


      Achtung! Es kann möglich sein, dass im Zuge der Überprüfung weitere Unterlagen für die Genehmigung erforderlich werden.
      Das bedeutet, dass bei der Dimension 225/55 R17 (wie im Typenschein eingetragen) tatsächlich einen Lastindex 97V berücksichtigt werden muss, obwohl bei 215/55 R17 94V genügt (was ja bei meiner Achslast von max. 1050kg mehr als ausreichend wäre)....

      Es gibt hiezu imho keinen technischen Hintergrund . in DE gibt es dafür ja oben angegeben Ausnahme und das passt ja auch, aber "Vurschrift is Vurschrift". Österreich ist halt anders... denn:

      MA46 schrieb:

      eine Ausnahmeregelung ist im Moment nicht angedacht
      Ob man dann die Hoffnung haben kann, dass da noch was kommt kann keiner sagen.
      Vor einem Jahr wäre ja auch die Erhöhung des Geschwindigkeitslimits auf österreichischen Autobahnen undenkbar gewesen.
      Jetzt (ab 1.8.2018) ist zumindest testweise auf der A1 in zwei Teilbereichen das Limit auf 140 angehoben worden

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ozoffi (A) ()