Erlaubt? Kennzeichen am Racegitter

    • Erlaubt? Kennzeichen am Racegitter

      Hi Hi!

      Bei meiner Schwester is es bald soweit das sie ihre neu Stoßstange bekommt jetzt wollte ich mal fragen ob es erlaubt is das Kennzeichen mit 2 oder mehr Schrauben einfach am Racegitter der Stoßstange zu befestigen
    • denke ma schon wichitg ist der abstand vom boden zum kennzeichen und das es ned nach innen gerückt wird (ist bei viele tuningschürzwen so), denn dann kanns der blitzer (fest montierter) u.U. nimmer knipsen und somit isses dann nimmer zulässig
    • eddie333 schrieb:

      und das es ned nach innen gerückt wird (ist bei viele tuningschürzwen so), denn dann kanns der blitzer (fest montierter) u.U. nimmer knipsen und somit isses dann nimmer zulässig


      Naja dann wird sich des schon erledigt haben weil da wirds dann nach innen gerückt

      Dann wohl doch mit mit Winkeln befestigen
    • na kommt drauf an wie tief nach innen, ich weis ausm stehgreif keine genauen zahlen das hatte was zu tun das mans aus der und der entfernung in dem und dem winkel noche rkennen können muss....

      ansonsten mal mailen an tüv/dekra....

      weist nochned wie tief es rein geht oder ist schürze schon da?
    • echt 20cm???? boah da fahren aber extrem viele mit unerlaubt angebrachtem Kennzeichen rum, du grüne neune....

      Mit dem Winkel, galt das ned auch von oben, mir war so. EBen wegend er festen Blitzekästen die ja von "oben herab" knipsen
      Wars ni gar so, das Frontkennzeichen muss das vorderste Teil am Auto sein?
    • soweit ich weiß, ist es egal, ob das NS links,rechts oder in der mitte ist. haupsache es ist lesbar->von vorn!! die höhe waren ursprünglich einmal 30cm, welche dann auf 20cm festgelegt wurde. soweit ich weiß wird dieser quatsch abgeschafft, also kann bald das nummernschild 1mm über dem boden hängen, solange es nicht schleift!!
      das meinte jedenfalls die tante aus dem ordnungsamt in erfurt!!

      kleiner tipp: nicht am gitter befestigen!! wenn das gitter abfällt musst du deine karre neu anmelden, wenns nummernschild weg ist!! da lieber ein paar kleine winkel gebaut und an irgend eine feste stelle angeschraubt!!
      fakt: daS Nummernschild muss von vorn optimal lesbar sein, also wenn man von oben drauf guckt darf nichts überstehen!! also nicht zu tief in den lufteinlass der schürze stecken!!
    • Roll da dice! schrieb:


      kleiner tipp: nicht am gitter befestigen!! wenn das gitter abfällt musst du deine karre neu anmelden, wenns nummernschild weg ist!!


      :grübel: Bist dir da sicher? Oder haben die das in den letzten 2 Jahren erst eingeführt? Mein vorderes Kennzeichen war auf einmal weg. Da bin ich dann zur Rennleitung und hab es gemeldet. Als Anzeige gegen unbekannt wegen Diebstahl. Mit dem Wisch bin ich dann zur Zulassungsstelle und hab von denen das OK für n neues Kennzeichen bekommen. Hat mich glaub ich 10 EUR gekostet. Dann halt noch das Kennzeichen.
    • Ich galub ich hab da genau das richtige:

      Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

      Quelle: verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_60.php