Hallo!
Und zwar geht es um folgendes:
Eine gute Freundin von mir macht gerade den Führerschein und hat nun ein Schreiben gekriegt, dass sie ein Ärztliches Gutachten auf eigene Kosten erstellen muss...
Zur Situation:
Sie ist Borderline -Patientin, befindet sich seit Jahren in Psychologischer Behandlung, hat Selbst-Verletzendes-Verhalten an den Tag gelegt (ist besser geworden).
Sie wohnt in einer Jugend-WG (Landläufig als "Heim" bezeichnet) und ist Mutter eines 5Monate alten Sohns.
Sie hat lange auf den Führerschein sparen müssen, und konnte jetzt endlich anfangen...
Nun bekam sie eben diesen Schrieb...
Da sie zur Zeit im Krankenhaus ist, kümmere ich mich ein wenig um ihren Papierkram, und wollte auch die entsprechenden Termine für diese untersuchung machen...
Dort wurde mir gesagt, dass dieses Gutachten locker mal 300€ kostet.
Geld, dass sie definitiv nicht in so kurzer Zeit aufbringen kann... zumal der Krankenhausaufenthalt ja auch nicht umsonst ist.
Daher möchte ich von euch wissen:
Kann das Ordnungsamt/Straßenverkehr von einer Sozialhilfe-Empfängerin verlangen, dass sie diese Kosten selbst aufbringt?
Bzw. Muss es über ein solches Gutachten laufen?
Ich persönlich denke ihr Psychologe ist 1000mal besser dazu in der Lage sie zu "beurteilen"... aber ihr wurden nur 2 Amtsärzte zur Auswahl gestellt.
Schonmal danke für die Antworten!
Und zwar geht es um folgendes:
Eine gute Freundin von mir macht gerade den Führerschein und hat nun ein Schreiben gekriegt, dass sie ein Ärztliches Gutachten auf eigene Kosten erstellen muss...
Zur Situation:
Sie ist Borderline -Patientin, befindet sich seit Jahren in Psychologischer Behandlung, hat Selbst-Verletzendes-Verhalten an den Tag gelegt (ist besser geworden).
Sie wohnt in einer Jugend-WG (Landläufig als "Heim" bezeichnet) und ist Mutter eines 5Monate alten Sohns.
Sie hat lange auf den Führerschein sparen müssen, und konnte jetzt endlich anfangen...
Nun bekam sie eben diesen Schrieb...
Da sie zur Zeit im Krankenhaus ist, kümmere ich mich ein wenig um ihren Papierkram, und wollte auch die entsprechenden Termine für diese untersuchung machen...
Dort wurde mir gesagt, dass dieses Gutachten locker mal 300€ kostet.
Geld, dass sie definitiv nicht in so kurzer Zeit aufbringen kann... zumal der Krankenhausaufenthalt ja auch nicht umsonst ist.
Daher möchte ich von euch wissen:
Kann das Ordnungsamt/Straßenverkehr von einer Sozialhilfe-Empfängerin verlangen, dass sie diese Kosten selbst aufbringt?
Bzw. Muss es über ein solches Gutachten laufen?
Ich persönlich denke ihr Psychologe ist 1000mal besser dazu in der Lage sie zu "beurteilen"... aber ihr wurden nur 2 Amtsärzte zur Auswahl gestellt.
Schonmal danke für die Antworten!
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