Schwarze Rückleuchten bei Ebay

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    • Schwarze Rückleuchten bei Ebay

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      Wollte mal fragen was ihr davon haltet?
      Geben sich so legal, aber ich glaube nicht, dass die so zugelassen sind, oder?
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    • eBay schrieb:

      Alle E-Prüfzeichen vorhanden, sichtbar je nach Typ (was eine Eintragung nicht ausschließt)

      ...aber auch nicht garantiert! :bonk:
      Fakt: Das sind veränderte Leuchten. Das "E" gilt aber nur für die Originalleuchten. Ohne lichttechnisches Gutachten sind die Dinger nicht zugelassen und Du fährst ohne Versicherungsschutz rum. :neenee:
      Außerdem: Der TÜV / DEKRA / sonstwer kann Dir die Dinger zwar eintragen, aber die Rennleitung sitzt immer noch am längeren Hebel...
    • Glaub auch das man da ärger bekommt :D außerdem denk ich das die verarbeitung der dinger käse ist.. bei dem preis. hatte auch mal welche bei ebay gekauft warn total undicht. und ich hatte jede menge wasser in der reserverad mulde :bonk:

      würd die finger von lassen
    • Japp habs dann auch grade gesehen, danke Toffel...
      Hmm naja schick sehen se ja aus, vor allem an nem schwarzen Auto... aber ich denke so ein Licht-Gutachten wird ne nette Stange Geld kosten...

      Danke für die Antworten
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    • Tja... optisch theor. schön ABER
      auch wenn du ein Lichtgutachten bekommen würdest, schreibt dir der TÜV dann zusätzliche
      Reflectoren in Rot vor, und ob das OPTISCH dann am Heck schön ist ??? na ich weiss net....

      ONLY for SHOW & SHINE sind die Dinger, es sei denn man hat noch keine Punkte in Flensburg :lol:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Borchi ()

    • die reflektoren wären ja nich das ding, die kann man ja noch irgendwo hinnehmen, aber es ist halt leider nicht zulässig... und das gutachten lohnt nicht. somit wirds leider nix, nur illegal und das kann richtig teuer werden, wobei die strafe noch das günstigste wär...
    • Hi,
      ich glaube das manche leute hier denken das mann nur ohne Versicherungsschutz fährt wenn mann die Rückleuchten ändert. Bei allen treffen wo ich hinfahre sehe ich ständig leute die irgendwas am Auto verändert haben wo der Versicherungsschutz erlischt. Z.B. nicht eingetragene Rad-Reifen, Fahrwerk, Spurplatten, Motortuning wovon 98 % der leute das nicht eingetragen haben u.s.w.
      Bei all denn Sachen erlischt der Versicherungsschutz aber da verliert keiner ein Wort von. Wenn mann einen Tot fährt und es stellt sich herraus das mann denn Motor getunt hat ist das Garantiert schlimmer als ein paar Rückleuchten die nicht eingetragen hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Daniele ()

    • das ist soweit auch richtig, aber wenn dir z.b.(was ich niemanden wünschen würde) einer hinten rein fährt weil du bremst und du hinten eine person durch den aufprall stirbt, dann ist der hintere schuld - hast du aber rückleuchten, die verändert wurden und das ein gutachter feststellt, dann hat der hintere einfach dein bremslicht nicht gesehen und schon bist du im arsch! könntest du mit der schuld leben??? ICH NICHT
    • 1. In diesem Forum wird jederzeit von illegalen Umbaumaßnahmen abgeraten.
      2. Wenn man(n! ;) ) oder Frau trotzdem etwas illegales an seinem Fahrzeug macht, ist das seine Sache. Er/Sie allein trägt die Verantwortung für sein Handeln.
      3. Wenn jemand einen anderen Schaden zufügt (man muss ja nicht gleich von Tod sprechen) und gleichzeitig nicht eingetragene Dinge am Wagen hat, so ist derjenige auch zu bestrafen. Dabei spielt es keine Rolle welches Teil nicht zulässig ist.
      4. Genauso verhält es sich mit Schäden die auf nicht eingetragene Teile zurückzuführen sind, auch wenn man nicht aktiv bei der Schadensentstehung beteiligt war.
      Hier mal das Beispiel der Leuchten:
      Ein PKW ist Nachts auf einer unbeleuchteten Straße abgestellt. Erhat die oben beschriebenen Leuchten verbaut. Ein anderes Fahrzeug fährt nun gegen das unzulässige Fahrzeug gegen, da es dieses zu spät erkannt hat, weil die reflektierenden Einheiten fehlen. Der Besitzer des illegalen Fahrzeuges muss vollkommen zu Recht für den an seinem Wagen entstandenen Schaden selber aufkommen, da er wissentlich unzulässige Teile montiert hatte und somit bewusst das Wegfallen seines Versicherungsschutzes in Kauf genommen hat.

      Was ich damit sagen möchte: Aus Sicht der Versicherung ist es egal welches Teil unzulässig ist, da wird ein Motorumbau nicht höher bewertet wie diese Leuchten, weil es allein um die Tatsache geht, dass man bewusst ein unzulässiges Fahrzeug besitzt. Die sollte jedem klar sein, der sich illegale Teile montieren möchte.


      MfG Toffel
    • MoinMoin!
      Kann Dir von Diesen Rückleuchten nur abraten....hatte dieselben(mit TüvGutachten von lasierten leuchten) an meinem Ibi! 1.2.3. kahm die Polizei....TüvGutachten vorgezeigt die Jungs haben gelacht und ich durfte 1nen Punkt und 50 Euro strafe zahlen!! Zu guter letzt durfte ich am nächsten Tag direkt zur Polizeiwache auf die Bühne und die originalen leuchten vorzeigen + gesammtkontrolle des Ibis! :angst:

      Greetz HasSLieBe