ich hab wahrscheinlich nen unfallwagen gekauft!!!

    • ich hab wahrscheinlich nen unfallwagen gekauft!!!

      hallo leute,
      ich war am samstag mit meinm baby bei uns in der nähe bei einer tuning werkstatt.
      der nette verkäufer hat sich mal mein baby angeschaut!
      er meinte das mein wagen zu 90% ein unfallwagen ist! :cry:
      die beifahrer seite müsste komplett neulackiert sein und dick spachtel drunter!!!
      er hat mich gefragt ob es ein unfallwagen ist, ich meinte ich weiß es nicht.
      ich habe den wagen jedenfalls als unfallfrei gekauft!
      ich hab schon so viel zeit in mein baby investiert ich möchte ihn nicht abgeben!!!

      hat jemand eine idee was ich machen könnte??? :dontknow:
    • RE: ich hab wahrscheinlich nen unfallwagen gekauft!!!

      also das auo habe ich seit knapp einem jahr!

      also auf dem ersten blick sieht man nichts nur beim näheren betrachten merkt man einen lack unterschied!
      an der nach lackierten stelle schaut es ein wenig nach "orangenhaut" aus.
      ich weiß nicht wie ich es anders beschreiben soll!

      ich wollte eigentlich wissen ob ich irgendwie im nachhinein noch ein bisschen geld rein bekommen kann weil ich ja wenn man so schaut über den tisch gezogen wurde!
    • Hallo,
      du musst in den Kaufvertrag schauen den du gemacht hast, wenn dort explizit steht das der Wagen Unfallfrei ist hast du die Möglichkeit was zu machen. Am besten mal zum TÜV oder DEKRA und dann mal nen Gutachten machen lassen (Gebrauchtwagen Check o.ä.) so ein kleines kostet dann um die 30-50€ dann steht schonmal fest ob er wirklich nen Unfall hatte.
      Wenn dein Vertrag sagt das er Unfallfrei sein soll, dann geht es ab zum Rechtsanwalt und wird auf Kaufpreisminderung geklagt, bzw. der Kaufvertrag rückgängig gemacht.
      Das geht weil dann arglistige Täuschung vorliegt (verjährt glaube ich sogar nicht).
      Aber bei einer Klage daran denken das der andere auch Geld haben muss das man einklagen kann, sonst bleibst auf den ganzen kosten sitzen die der Anwalt im vorhinein will.

      Grüße, Markus
    • Die Frist bei Mängeln, über die arglistig getäuscht wurde, verjährt auch... allerdings gibt es Sonderregelungen. Die Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem du vom Mangel erfahren hast. Das kann man natürlich nicht ewig in die Länge ziehen, aber ein Jahr sind da noch eher Peanuts. Allerdings beginnt die Frist nicht immer ab Kenntnis, sondern auch alternativ dem Zeitpunkt, zu dem du hättest wissen können, dass ein Mangel vorliegt. Selbst das wäre bei dir aber ja noch lange nicht verjährt.

      Ist im Kaufvertrag Unfallfreiheit vereinbart und kannst DU nachweisen, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht unfallfrei war, liegt ein Sachmangel gem. § 434 BGB vor. Dann greift § 437 BGB. Nacherfüllung gem. Abs. I ist bei Gebrauchtfahrzeugen unmöglich, demnach bleibt dir noch Abs. II und III. Du könntest beispielsweise vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, Schadensersatz verlangen usw. Was davon im Einzelfall sinnvoll ist, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Hängst du an der Karre? Dann Minderung oder Schadensersatz, ansonsten Rücktritt (bietet sich an, wenn der Schaden so hoch war, dass er massiv den Wiederverkaufswert senkt), wobei man da beachten musst, dass du Gebrauchsvorteile zurückzahlen musst und das schnell mehrere 100€ sind.
    • Die erste Frage ist ja schonmal ob du den Wagen von einer Privatperson oder von einem Händler gekauft hast.

      Die nächste ist dann, wieviel Vorbesitzer hat der Wagen und vorallem musst DU dem Verkäufer erstmal beweisen das er was von dem Unfall gewusst hat. Den soweit ich das weiss bist du in der Beweispflicht.

      Die nächste Frage ist was hast du für den Wagen bezahlt. Wenn es um einen kleineren Betrag geht lohnt es sich nicht gegen anzugehen da hast mehr Ärger als alles andere. Schließlich bist ja schon 1 Jahr so rumgefahren und es hat dich nichts gestört.