Moin Moin,
so langsam kommen die ersten Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 6 auf den Markt - bei Seat ist das der neue Ibiza.
Im Bezug auf die Nachrüstung von Rädern ergeben sich hier ein paar wichtige Neuerungen.
Vorweg: Nicht eingetragene Räder können in Zukunft als Steuerhinterziehung gewertet werden!
Ausschlaggebend für die Rad-/Reifengröße die gefahren werden darf sind ausschließlich die COC-Daten des Fahrzeugs. Diese sind Fahrzeugspezifisch und nicht Modellspezifisch.
Beispiel:
Ein Fahrzeug wird mit 205/55R16 ausgeliefert und hat in den COC Daten 195/65 R15 als kleinste Größe und 205/55R16 als Auslieferungsgröße eingetragen - mehr Daten werden dort nicht freigegeben.
Ein anderes Fahrzeug gleicher Bauart kann durchaus mit 215/45R17 ausgeliefert sein, dann stehen auch nur der 195/65R15 und der 215/45R17 in den COC-Daten.
Das bedeutet, dass Fahrzeug 1, obwohl gleicher Bauart, nun nicht mehr einfach die Räder von Fahrzeug 2 fahren darf - hier ist eine Abnahme fällig (was bei Originalrädern nicht leicht wird).
Das heißt auch, dass Fahrzeug 2 nicht ohne Eintragung z.B. den 205/55R16 als Winterreifen fahren darf.
Sollten bei diesem Fahrzeug andere Rad-/Reifenkombinationen eingetragen werden kann sich dadurch auch der CO²-Ausstoß ändern.
Da diese Fahrzeuge nach CO²-Ausstoß besteuert werden ändert sich also auch der Steuersatz!
so langsam kommen die ersten Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 6 auf den Markt - bei Seat ist das der neue Ibiza.
Im Bezug auf die Nachrüstung von Rädern ergeben sich hier ein paar wichtige Neuerungen.
Vorweg: Nicht eingetragene Räder können in Zukunft als Steuerhinterziehung gewertet werden!
Ausschlaggebend für die Rad-/Reifengröße die gefahren werden darf sind ausschließlich die COC-Daten des Fahrzeugs. Diese sind Fahrzeugspezifisch und nicht Modellspezifisch.
Beispiel:
Ein Fahrzeug wird mit 205/55R16 ausgeliefert und hat in den COC Daten 195/65 R15 als kleinste Größe und 205/55R16 als Auslieferungsgröße eingetragen - mehr Daten werden dort nicht freigegeben.
Ein anderes Fahrzeug gleicher Bauart kann durchaus mit 215/45R17 ausgeliefert sein, dann stehen auch nur der 195/65R15 und der 215/45R17 in den COC-Daten.
Das bedeutet, dass Fahrzeug 1, obwohl gleicher Bauart, nun nicht mehr einfach die Räder von Fahrzeug 2 fahren darf - hier ist eine Abnahme fällig (was bei Originalrädern nicht leicht wird).
Das heißt auch, dass Fahrzeug 2 nicht ohne Eintragung z.B. den 205/55R16 als Winterreifen fahren darf.
Sollten bei diesem Fahrzeug andere Rad-/Reifenkombinationen eingetragen werden kann sich dadurch auch der CO²-Ausstoß ändern.
Da diese Fahrzeuge nach CO²-Ausstoß besteuert werden ändert sich also auch der Steuersatz!
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