4x Winterräder 165/70R14 81T Fulda+Stahlfelge VW Up,Seat Mii...
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Angeboten werden hier 4 Stück Winter Kompletträder bestehend aus: Winterreifen von Fulda in 165/70R14 81T Profil: Montero 3 Stahlfelge ( Original VW ) in 5x14 Zoll, 4x100er Lochkreis, Einpresstiefe 35 schwarz lackiert und 100% wintertauglich. Vergleichsnummern:AC 6795, KPZ VO514021, SRD 143629 Die Winterräder sind passend für folgende Fahrzeuge: VW UP Typ AA von Baujahr:2011 bis Baujahr:2016 Skoda Citiygo Typ AA von Baujahr:2012 bis Baujahr:2016 Seat Mii Typ AA von Baujahr:2012 bis Baujahr:2016 Keine TÜV Eintragung nötig. Lieferumfang: 4 Stück Kompletträder, fertig montiert und ausgewuchtet, inklusive Radschrauben, und wenn nötig Zentrierringen. Fix und Fertig zum hinstecken an Ihr Fahrzeug! ( Achtung die Räder werden OHNE direktes Luftdruckkontrollsystem ( RDKS -Ventile ) geliefert. Rechnung mit MWST wird nach Lieferung per Email geschickt ! Alle Stahlräder, die wir verwenden, sind Alcar,Südrad oder Kronprinz Räder. Keine Chinafelgen ! Die gelieferten Reifen sind aus aktueller Produktion ( 2015/2016 ) Labeldaten zu den Winterreifen: Kraftstoff-Verbrauch: E Nässegrip...........: C DB-Wert.............: 68 Lärmklasse..........: 2 CE-Klasse...........: C1 EU-Richtlinie.......: 1222/2009 Weitere Infos zum Reifenlabel gibts hier: http://www.reifenlabel-info.de/kampagne/ Die Reifen, die wir verwenden, sind aus akuteller Produktion, d.h. Herstellungsdatum 2015/2016! Allgemeine Informationen zum Reifenalter: Unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu. Bei ungebrauchten Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind, sind Kauf und Montage technisch unbedenklich. Diese Auktion wurde erstellt von Müller Nikolaus--> Weitere Info's gibt es per Email unter: ebay@saalereifen.de Kontodaten: Hypo Vereinsbank Inhaber: Christian Müller Kt-Nr: 15148420 BLZ: 870 20 087 IBAN: DE31870200870015148420 BIC: HYVEDEMM481 Steuernummer: 165/251/13357 Der zu überweisende Betrag setzt sich zusammen aus Auktions-Betrag + Versandkosten (Versandkosten siehe unten). Bitte bei der Ueberweisung unbedingt den ebay-Namen angeben Nach Geldeingang geht die Ware sofort per Paketdienst auf die Reise. Versandkosten Die Lieferung erfolg mit Rechnung und ausgewiesener Mwst. In Deutschland schicken wir ab 1 Stück frachtfrei ! Lieferung in das EU-Ausland (only Country, nur Festland): Austria (Oesterreich) 8,50 EUR per Tyre Belgium (Belgien) 8,50 EUR per Tyre France (Frankreich) 7,50 EUR per Tyre Great Britain (Großbritannien) 19,00 EUR per Tyre Italy (Italien) 19,00 EUR per Tyre Luxembourg (Luxemburg) 8,50 EUR per Tyre Netherlands (Niederlande) 8,50 EUR per Tyre Poland (Polen) 14,90 EUR per Tyre Czech Republic (Tschechische Republik) 14,90 EUR per Tyre AGB Informationen fuer den Kaeufer ? eBay-Gebuehren uebernimmt der Verkaeufer Vertragsbedingungen Die Auktion oder der SofortKauf sowie jeder sonstige Vertrag erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen, die mit der Gebotsabgabe vom Bietenden anerkannt werden. Mit Ablauf der vom Anbieter von Reifenzubehoer, Fahrzeugzubehoer oder sonstigen Artikeln (Verkaeufer) bestimmten Zeit kommt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zwischen diesem und dem Hoechstbietenden (Kaeufer) ein Kaufvertrag ueber die vorbezeichnete Ware zustande. Beim SofortKauf kommt der Kaufvertrag nach Maßgabe dieser Bestimmungen durch Bestaetigung der Sofort-Kaufen Schaltflaeche und der nachtraeglichen Bestaetigung ohne weitere Erklaerungen des Verkaeufers zustande. Unabhaengig davon, ob der Kaufvertrag im Rahmen einer Auktion oder unmittelbar durch SofortKauf zustande kommt, besteht der Verkaeufer - nicht zuletzt auch im Interesse aller ueberbotenen Teilnehmer - auf Erfuellungen des Kaufvertrages. Nachverhandlungen koennen daher nicht akzeptiert werden. Der Kaufpreis ist in Hoehe des Hoechstgebotes oder des angegebenen Kaufpreises beim SofortKauf nach Vertragsschluss bei Uebergabe/Abholung des Kaufgegenstandes sofort faellig. Falls nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen durch den Kaeufer am Firmensitz des Verkaeufers abzuholen. Der Kaufgegenstand wird auf Wunsch des Kaeufers zum vereinbarten Preis durch den Verkaeufer zum Versand an einen vom Firmensitz des Verkaeufers verschiedenen Ort gebracht. Dabei geht die Gefahr des zufaelligen Untergangs und der zufaelligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes mit dessen Auslieferung an die/das zur Ausfuehrung der Versendung bestimmte Person/Unternehmen ueber, sofern der Kaeufer eine natuerliche oder juristische Person oder eine rechtsfaehige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausuebung ihrer gewerblichen oder selbststaendigen beruflichen Taetigkeit handelt (Unternehmer). Ist der Kaeufer eine natuerliche Person, die den Kaufvertrag zu einem Zweck abgeschlossen hat, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbststaendigen beruflichen Taetigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), geht diese Gefahr erst mit Uebergabe an den Kaeufer auf den Kaeufer ueber. Der Verkaeufer haftet fuer Sachmaengel bei neuen Kaufgegenstaenden fuer zwei Jahre und bei gebrauchten Kaufgegenstaenden fuer ein Jahr, wenn der Kaeufer ein Verbraucher ist. Ist der Kaeufer ein Unternehmer, betraegt die Frist bei neuen Kaufgegenstaenden ein Jahr. Die Frist beginnt in allen Faellen mit der Uebergabe an den Kaeufer zu laufen. Etwaige Sachmaengel sollen unverzueglich geruegt werden. Bei arglistigem Verschweigen von Maengel oder bei Uebernahme einer Garantie fuer die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes bleiben weitergehende Ansprueche unberuehrt. Das Gleiche gilt fuer evtl. bestehende Herstellergarantien. Zusaetzlich und ergaenzend zu diesen Bedingungen, gelten fuer alle Geschaefte die nachstehend aufgefuehrten Allgemeinen Geschaeftsbedingungen, herausgegeben vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V., Bonn. A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltung der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschaeftsbedingungen. Abweichende Geschaeftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind fuer uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdruecklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Lieferung Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzoegerung auf hoehere Gewalt zurueckzufuehren ist. Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn ueber, sobald wir die Ware dem mit der Ausfuehrung der Versendung Beauftragten uebergeben haben. 3. Preise Bei Geschaeften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhoehungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhoehung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhoehungen ergeben. Uebersteigt die Preiserhoehung 10% des urspruenglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Ruecktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Geschaeften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenaenderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, ueber eine Preiserhoehung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhoehungen handelt. Das Recht auf Preiserhoehung besteht nicht, wenn Lieferverzoegerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen. 4. Zahlung Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug faellig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen. Nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfuellungshalber. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Hoehe von 5% bei Geschaeften mit Verbrauchern, in Hoehe von 8% bei Geschaeften mit Unternehmern, ueber dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines hoeheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdruecklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht. Wir koennen Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt ist. Ein Zurueckbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhaeltnis beruht. 5. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollstaendigen Bezahlung vor. Bei Geschaeften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis saemtliche, auch kuenftige und bedingte Forderungen aus der Geschaeftsverbindung mit uns erfuellt sind. Fuer Geschaefte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veraeußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschaeftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsuebereignung oder Verpfaendung. Die aus der Veraeußerung der Vorbehaltsware gegenueber seinem Geschaeftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer faelligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermaechtigung widerrufen. In diesen Faellen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschaeftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzueglich seine vollstaendige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschaeftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Buecher. Uebersteigt der Wert saemtlicher fuer uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Erfuellt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde raeumt uns ausdruecklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu uebernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermaechtigt, die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zuruecktreten. Bei Zuruecknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Hoehe des Tageswertes. 6. Sachmaengelhaftung "Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir fuer Sachmaengel: - auf die Dauer von 2 Jahren fuer neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen) - auf die Dauer eines Jahres fuer runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen - auf die Dauer eines Jahres fuer gebrauchte Ware. Die Sachmaengelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden. Die Begrenzung auf ein Jahr gilt nicht hinsichtlich Anspruechen auf Schadenersatz nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit trifft. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen. Ein Reifen, fuer den Sachmaengelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollstaendig ausgefuellten Reklamationsformular uebersandt werden, um uns die Ueberpruefung der Beanstandung des Kunden zu ermoeglichen. Bei Ablehnung des Sachmaengelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zuruecksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Maengel sollen nach Moeglichkeit kurzfristig geruegt werden. Bei Geschaeften mit Unternehmern muessen offenkundige Maengel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich geruegt werden, nicht offenkundige Maengel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Ruegefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmaengelhaftungsansprueche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprueche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit trifft. Der Sachmaengelhaftungsanspruch ist bei Geschaeften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschraenkt. Bei Geschaeften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu waehlen. Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Verguetung (Minderung) oder Rueckgaengigmachen des Vertrages (Ruecktritt) zu erklaeren. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung. Sachmaengelhaftungsansprueche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Maengel, Beeintraechtigungen oder Schaeden ursaechlich darauf zurueckzufuehren sind, dass die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde, die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder veraendert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind, bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde, Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Ueberschreiten der fuer die Reifengroeße und Reifenart zulaessigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit, Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Stoerungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeintraechtigt wurden, Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert werden, Reifen durch aeußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind, bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen, Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden, natuerlicher Verschleiß oder Beschaedigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemaeße Behandlung oder Unfall zurueckzufuehren sind, Reifen bei Tube-Type-Ausfuehrungen mit gebrauchten Schlaeuchen/ Wulstbaendern, bei Tubeless-Ausfuehrungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden. Bei berechtigter Sachmaengelruege tragen wir saemtliche im Zusammenhang mit der Gewaehrleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen. Streitigkeiten ueber Sachmaengelhaftungsansprueche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhaengige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzueglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjaehrung etwaiger Ansprueche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht taetig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Taetigkeit ein, wenn dies waehrend des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschaeftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehaendigt wird. Das Schiedsverfahren ist fuer beide Parteien kostenlos. 7. Haftung Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfuellungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmoeglichwerden der Leistung entstanden ist. Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Faellen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschaefte mit Verbrauchern handelt. Im Uebrigen sind Schadenersatzansprueche gegen uns ausgeschlossen. Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei koerperlichen Schaeden. Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften. 8. Allgemeine Regelungen Bei Geschaeften mit Unternehmern ist Erfuellungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Telefonische oder muendliche Absprachen sollen unverzueglich schriftlich bestaetigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen unwirksam sein oder werden, beruehrt das die Rechtswirksamkeit der uebrigen Bestimmungen nicht. B. Besondere Bestimmungen fuer Fahrzeugreparaturen Fuer Fahrzeugreparaturen, außer solchen an Reifen und Raedern, gelten ergaenzend und zusaetzlich zu den unter A aufgefuehrten Klauseln die nachstehenden Bedingungen. 1. Kostenvoranschlag Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthaelt. Abweichungen bis zu 10% von diesem Kostenvoranschlag sind zulaessig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar. Fuer den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchfuehrung mit der Auftragssumme verrechnet. 2. Fertigstellungstermine Ueberschreiten wir verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften wir gegenueber unserem Kunden auf Schadenersatz fuer von diesem nachgewiesene und auf der Verzoegerung ursaechlich beruhende Schaeden. Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt der Kunde auf Grund von uns zu vertretender Terminueberschreitung ein Ersatzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfuer entstehenden Kosten unter Beruecksichtigung einer etwaigen Ersparnis fuer den Kunden durch Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs. Ersatzansprueche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass die Terminueberschreitung auf hoeherer Gewalt beruht. 3. Unternehmerpfandrecht Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenstaenden zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus frueher durchgefuehrten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Fuer sonstige Ansprueche aus der Geschaeftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt sind. 4. Abnahme Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn ueber die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll erfolgen in unserem Betrieb, soweit nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart ist. Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Uebergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzueglich abholt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit. 5. Sachmaengelhaftung Wir haften bei Sachmaengeln auf Dauer eines Jahres ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Die Regelungen unter A 6 gelten entsprechend. Schlagen zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde entsprechend der Bestimmung unter A Ziffer 6 berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurueckzutreten. 6. Eigentumsvorbehalt Die unter A Ziffer 5 geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich ausschließlich auf Teile, die nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs werden. Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum ueber. Verpackungsverordnung Wir sind gemaeß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flaechendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Gruenen Punkt" der Duales System Deutschland AG oder dem "RESY"-Symbol) tragen, zurueckzunehmen und fuer deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klaerung der Rueckgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung Saalereifen Inh. Christian Müller Bahnhofstr. 11a DE-07929 Saalburg/Ebersdorf ebay@saalereifen.de Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht moeglich sein, haben Sie die Moeglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemaeß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Impressum: Name Fa. Saalereifen Zusatz Inh. Chrisitan Müller. Anschrift Bahnhofstraße 11a PLZ 07929 Ort Saalburg Land Deutschland Telefon 0151/23686332 Fax / Email ebay@saalereifen.de powered by emMida Weiterlesen…
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Die gelieferten Reifen sind aus aktueller Produktion ( 2015/2016 ) Labeldaten zu den Winterreifen: Kraftstoff-Verbrauch: E Nässegrip...........: C DB-Wert.............: 68 Lärmklasse..........: 2 CE-Klasse...........: C1 EU-Richtlinie.......: 1222/2009 Weitere Infos zum Reifenlabel gibts hier: http://www.reifenlabel-info.de/kampagne/ Die Reifen, die wir verwenden, sind aus akuteller Produktion, d.h. Herstellungsdatum 2015/2016! Allgemeine Informationen zum Reifenalter: Unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu. Bei ungebrauchten Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind, sind Kauf und Montage technisch unbedenklich. 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Beim SofortKauf kommt der Kaufvertrag nach Maßgabe dieser Bestimmungen durch Bestaetigung der Sofort-Kaufen Schaltflaeche und der nachtraeglichen Bestaetigung ohne weitere Erklaerungen des Verkaeufers zustande. Unabhaengig davon, ob der Kaufvertrag im Rahmen einer Auktion oder unmittelbar durch SofortKauf zustande kommt, besteht der Verkaeufer - nicht zuletzt auch im Interesse aller ueberbotenen Teilnehmer - auf Erfuellungen des Kaufvertrages. Nachverhandlungen koennen daher nicht akzeptiert werden. Der Kaufpreis ist in Hoehe des Hoechstgebotes oder des angegebenen Kaufpreises beim SofortKauf nach Vertragsschluss bei Uebergabe/Abholung des Kaufgegenstandes sofort faellig. Falls nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen durch den Kaeufer am Firmensitz des Verkaeufers abzuholen. Der Kaufgegenstand wird auf Wunsch des Kaeufers zum vereinbarten Preis durch den Verkaeufer zum Versand an einen vom Firmensitz des Verkaeufers verschiedenen Ort gebracht. Dabei geht die Gefahr des zufaelligen Untergangs und der zufaelligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes mit dessen Auslieferung an die/das zur Ausfuehrung der Versendung bestimmte Person/Unternehmen ueber, sofern der Kaeufer eine natuerliche oder juristische Person oder eine rechtsfaehige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausuebung ihrer gewerblichen oder selbststaendigen beruflichen Taetigkeit handelt (Unternehmer). Ist der Kaeufer eine natuerliche Person, die den Kaufvertrag zu einem Zweck abgeschlossen hat, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbststaendigen beruflichen Taetigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), geht diese Gefahr erst mit Uebergabe an den Kaeufer auf den Kaeufer ueber. Der Verkaeufer haftet fuer Sachmaengel bei neuen Kaufgegenstaenden fuer zwei Jahre und bei gebrauchten Kaufgegenstaenden fuer ein Jahr, wenn der Kaeufer ein Verbraucher ist. Ist der Kaeufer ein Unternehmer, betraegt die Frist bei neuen Kaufgegenstaenden ein Jahr. Die Frist beginnt in allen Faellen mit der Uebergabe an den Kaeufer zu laufen. Etwaige Sachmaengel sollen unverzueglich geruegt werden. Bei arglistigem Verschweigen von Maengel oder bei Uebernahme einer Garantie fuer die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes bleiben weitergehende Ansprueche unberuehrt. Das Gleiche gilt fuer evtl. bestehende Herstellergarantien. Zusaetzlich und ergaenzend zu diesen Bedingungen, gelten fuer alle Geschaefte die nachstehend aufgefuehrten Allgemeinen Geschaeftsbedingungen, herausgegeben vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V., Bonn. A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltung der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschaeftsbedingungen. Abweichende Geschaeftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind fuer uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdruecklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Lieferung Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzoegerung auf hoehere Gewalt zurueckzufuehren ist. Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn ueber, sobald wir die Ware dem mit der Ausfuehrung der Versendung Beauftragten uebergeben haben. 3. Preise Bei Geschaeften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhoehungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhoehung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhoehungen ergeben. Uebersteigt die Preiserhoehung 10% des urspruenglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Ruecktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Geschaeften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenaenderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, ueber eine Preiserhoehung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhoehungen handelt. Das Recht auf Preiserhoehung besteht nicht, wenn Lieferverzoegerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen. 4. Zahlung Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug faellig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen zu nehmen. Nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfuellungshalber. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Hoehe von 5% bei Geschaeften mit Verbrauchern, in Hoehe von 8% bei Geschaeften mit Unternehmern, ueber dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines hoeheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdruecklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht. Wir koennen Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt ist. Ein Zurueckbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhaeltnis beruht. 5. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollstaendigen Bezahlung vor. Bei Geschaeften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis saemtliche, auch kuenftige und bedingte Forderungen aus der Geschaeftsverbindung mit uns erfuellt sind. Fuer Geschaefte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen: Unser Kunde ist zur weiteren Veraeußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschaeftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsuebereignung oder Verpfaendung. Die aus der Veraeußerung der Vorbehaltsware gegenueber seinem Geschaeftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist mit einer faelligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermaechtigung widerrufen. In diesen Faellen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschaeftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzueglich seine vollstaendige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschaeftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Buecher. Uebersteigt der Wert saemtlicher fuer uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Erfuellt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde raeumt uns ausdruecklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu uebernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermaechtigt, die Ware an uns herauszugeben. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zuruecktreten. Bei Zuruecknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Hoehe des Tageswertes. 6. Sachmaengelhaftung "Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir fuer Sachmaengel: - auf die Dauer von 2 Jahren fuer neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen) - auf die Dauer eines Jahres fuer runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen - auf die Dauer eines Jahres fuer gebrauchte Ware. Die Sachmaengelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden. Die Begrenzung auf ein Jahr gilt nicht hinsichtlich Anspruechen auf Schadenersatz nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit trifft. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen. Ein Reifen, fuer den Sachmaengelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollstaendig ausgefuellten Reklamationsformular uebersandt werden, um uns die Ueberpruefung der Beanstandung des Kunden zu ermoeglichen. Bei Ablehnung des Sachmaengelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zuruecksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Maengel sollen nach Moeglichkeit kurzfristig geruegt werden. Bei Geschaeften mit Unternehmern muessen offenkundige Maengel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich geruegt werden, nicht offenkundige Maengel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Ruegefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmaengelhaftungsansprueche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprueche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit trifft. Der Sachmaengelhaftungsanspruch ist bei Geschaeften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschraenkt. Bei Geschaeften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu waehlen. Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Verguetung (Minderung) oder Rueckgaengigmachen des Vertrages (Ruecktritt) zu erklaeren. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung. Sachmaengelhaftungsansprueche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Maengel, Beeintraechtigungen oder Schaeden ursaechlich darauf zurueckzufuehren sind, dass die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde, die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder veraendert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind, bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde, Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Ueberschreiten der fuer die Reifengroeße und Reifenart zulaessigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit, Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Stoerungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeintraechtigt wurden, Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert werden, Reifen durch aeußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind, bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen, Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden, natuerlicher Verschleiß oder Beschaedigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemaeße Behandlung oder Unfall zurueckzufuehren sind, Reifen bei Tube-Type-Ausfuehrungen mit gebrauchten Schlaeuchen/ Wulstbaendern, bei Tubeless-Ausfuehrungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden. Bei berechtigter Sachmaengelruege tragen wir saemtliche im Zusammenhang mit der Gewaehrleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen. Streitigkeiten ueber Sachmaengelhaftungsansprueche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhaengige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzueglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjaehrung etwaiger Ansprueche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht taetig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Taetigkeit ein, wenn dies waehrend des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschaeftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehaendigt wird. Das Schiedsverfahren ist fuer beide Parteien kostenlos. 7. Haftung Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfuellungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmoeglichwerden der Leistung entstanden ist. Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Faellen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschaefte mit Verbrauchern handelt. Im Uebrigen sind Schadenersatzansprueche gegen uns ausgeschlossen. Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei koerperlichen Schaeden. Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften. 8. Allgemeine Regelungen Bei Geschaeften mit Unternehmern ist Erfuellungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Telefonische oder muendliche Absprachen sollen unverzueglich schriftlich bestaetigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen unwirksam sein oder werden, beruehrt das die Rechtswirksamkeit der uebrigen Bestimmungen nicht. B. Besondere Bestimmungen fuer Fahrzeugreparaturen Fuer Fahrzeugreparaturen, außer solchen an Reifen und Raedern, gelten ergaenzend und zusaetzlich zu den unter A aufgefuehrten Klauseln die nachstehenden Bedingungen. 1. Kostenvoranschlag Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthaelt. Abweichungen bis zu 10% von diesem Kostenvoranschlag sind zulaessig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar. Fuer den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchfuehrung mit der Auftragssumme verrechnet. 2. Fertigstellungstermine Ueberschreiten wir verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften wir gegenueber unserem Kunden auf Schadenersatz fuer von diesem nachgewiesene und auf der Verzoegerung ursaechlich beruhende Schaeden. Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt der Kunde auf Grund von uns zu vertretender Terminueberschreitung ein Ersatzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfuer entstehenden Kosten unter Beruecksichtigung einer etwaigen Ersparnis fuer den Kunden durch Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs. Ersatzansprueche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass die Terminueberschreitung auf hoeherer Gewalt beruht. 3. Unternehmerpfandrecht Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenstaenden zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus frueher durchgefuehrten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Fuer sonstige Ansprueche aus der Geschaeftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt sind. 4. Abnahme Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn ueber die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll erfolgen in unserem Betrieb, soweit nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart ist. Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Uebergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzueglich abholt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit. 5. Sachmaengelhaftung Wir haften bei Sachmaengeln auf Dauer eines Jahres ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Die Regelungen unter A 6 gelten entsprechend. Schlagen zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde entsprechend der Bestimmung unter A Ziffer 6 berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurueckzutreten. 6. Eigentumsvorbehalt Die unter A Ziffer 5 geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich ausschließlich auf Teile, die nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs werden. Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum ueber. Verpackungsverordnung Wir sind gemaeß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flaechendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Gruenen Punkt" der Duales System Deutschland AG oder dem "RESY"-Symbol) tragen, zurueckzunehmen und fuer deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klaerung der Rueckgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung Saalereifen Inh. Christian Müller Bahnhofstr. 11a DE-07929 Saalburg/Ebersdorf ebay@saalereifen.de Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht moeglich sein, haben Sie die Moeglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemaeß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Impressum: Name Fa. Saalereifen Zusatz Inh. Chrisitan Müller. Anschrift Bahnhofstraße 11a PLZ 07929 Ort Saalburg Land Deutschland Telefon 0151/23686332 Fax / Email ebay@saalereifen.de powered by emMida Weiterlesen…
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