Hochstufung in der KfZ Versicherung OHNE Unfall

    • Hochstufung in der KfZ Versicherung OHNE Unfall

      Gestern erhielt ich ein Schreiben meiner KfZ Versicherung das ich die Freundin (auf sie ist der Toli ja zugelassen) von 80% gestiegen ist auf 140%

      Und das obwohl ich die VErsicherung nicht in Anspuch genommen habe also keinen UNfall oder so wo die gezahlt hätten

      AUf den Anruf mit der Frage warum hiess es:

      SIe hatten ja mit dem Ibiza im Januar den Unfall mit der Strassenbahn, da wir VERMUTEN das es zu der EInigung kommt das sie die hälfte des Schadens an der Bahn tragen un die die Hälfte des Schadens an ihrem auto, müssen wir ja die Haftpflichleistung erbringen daher die Hochstufung...

      Ist es rechtens das die einen hochstufen weil sie ne Lösung VERMUTEN? Ich meine bisher haben sie nix dhin gezahlt und mit einer Einigung dieser Art wäre ich auch keineswegs einverstanden ich war an dem Unfll definitiv nicht schuld, was auch der damals aufnehmende Beamte feststellte und auf meine Schadensforderungen an die Bahnbetriebe wurde bsher nicht reagiert die scheinen alle meine Schreiben zu ignorieren.

      Darf die Versicherung diese Einigung treffen wo ich doch unschuldig bin, die müssten doch emine INteressen vertreten nicht die eigenen oder????

      Und wenn die mich hochstufen weil sie VERMUTEN das mal diese Lösung in Kraft tritt das wäre wie wenn cih sage Leute überweist mir mal 4000Euro ich VERMUTE das ich bald meine VK nutzen werde wweil cih VERMUTE das ich bald mal nen Unfall habe... das geht doch ni oder?
    • Solang die Versicherung nicht in Vorlauf (so heißt das glaub ich , sprich Schaden ist bezahlt und jetzt kommt erst die Regelung /Überlegung wer was bezahlt) getreten ist darf sie dich eigentlich nicht auf "VERDACHT" hochstufen.

      Aber meiner Meinung nach verteten die Vers. IMMER nur ihr Interesse.

      Leider
      Diesel und Luft müssen stimmen ---> Der Rest ist Physik
    • ja nur solte es doch auch im Interesse meiner Versicherung sein wenn ich auf NICHT SCHULDIG plädiere, denn bekomme ich (zB vor Gericht) recht müssen die ja auch nix zahlen....

      Mir geht es darum, ich will ein Schreiben an die Versicherung aufsetzen das ich mit einer Hochstufung nicht einverstanden bin und den Differenzbetrag (den Betrag für doe 60mehrProzente) zurückbuchen werde sollte dieser abgebucht werden, da ich der Ansicht bin das diese Hochstufung nicht gerechtfertigt ist...?!
    • Mir geht es darum, ich will ein Schreiben an die Versicherung aufsetzen das ich mit einer Hochstufung nicht einverstanden bin und den Differenzbetrag (den Betrag für doe 60mehrProzente) zurückbuchen werde sollte dieser abgebucht werden, da ich der Ansicht bin das diese Hochstufung nicht gerechtfertigt ist...?!


      Würd ich auch so machen ,verlieren kannst ja erstmal nix und sie sehn das ihre Hochstufung nicht ohne weiteres hingenommen wird.
      Vielleicht mal nen Anwalt fragen wenn Rechtschutz vorhanden ist.

      Aber wenn sie bis jetzt wirklich noch nix gezahlt haben geht das net mit hochstufen.

      Bei mir sind sie Damlas in Vorleistung getreten ( gut ich war definitiv Schuld) musste wegen Restalkohl den Schaden aber zurückzahlen komplett und bin sofort hochgestuft worden , und die Stufen mich nicht mal zurück weil ich den Schaden (aufgrund der Höhe von 5000€) nach genehmigter Ratenzahlung in 16 Monaten zurückgezahlt hatte.
      Hätte ich in 6 Monaten zurück gezahlt wär ich wieder zurück gestuft worden.
      So ne Regelung gibts leider , schon ein Witz eigentlich , najagut Vers. hab ich sofotr gekündigt. Denen geb ich kein Geld mehr.
      Diesel und Luft müssen stimmen ---> Der Rest ist Physik
    • Dir steht grundsätzlich erst mal eine kostenlose Rechtsberatung zu.
      Die würde ich bei Schilderung des Falles, wie hier, auf jeden Fall in Anspruch nehmen. :dontknow:

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      TÜV-Station Haaarz, 38700 Hohegeiß
      Prüfer: Herr Puffka-Luminowski
    • Original von Samson1704
      Dir steht grundsätzlich erst mal eine kostenlose Rechtsberatung zu.
      Die würde ich bei Schilderung des Falles, wie hier, auf jeden Fall in Anspruch nehmen. :dontknow:


      genau nur weis i ni wie das läuft, flitz ich einfach erstmal zu einem Anwalt für Verkehrsrecht oder wiesn das? Oder gleich zum Amtsgericht wegen ner Gerichtskostenbefreiung welche ja dann auch für die Kostenübernahme der Anwaltskosten gilt?
    • nee nicht gleich hinrennen, such dir mal die Tel.-nummern von Anwälten mit dem Thema Versicherungsrecht (glaube ich passt da besser)raus und ruf die an.
      Das macht nicht jeder..... oder sind die verpflichtet?(das weiss ich eben nicht genau)
      Aber unsere SoA sollte das wissen :D

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    • ich hatte beim ADAC nachgefragt aber die rücken nix raus weil ich "NUR" normales Mitglied bin und ni PLUS MITGLIED, pfeifen die

      na werd ma gelbe seiten stöbern bzw wenn da ni fündig werde mal meinen Anwalt anrufen den ich hatte bei zivilsachen ob er weis wen man da hinzuziehen soll
    • Sehr geehrte Damen und Herren,

      hiermit beziehe ich mich auf Ihr Schreiben vom 09.12.2005, in welchem Sie mir mitteilen das die Haftpflichtversicherung von 80% ansteigt auf 140%. Sie begründeten dies am Telefon mit der Tatsache das der für uns zuständige Bearbeiter VERMUTET das in naher Zukunft eine Zahlung von Ihnen geleistet werden muss an die Dresdner Verkehrsbetriebe aufgrund eines Unfalls Anfang diesen Jahres.
      Ich nehme Ihr Schreiben zwar zur Kenntis möchte sie aber hiermit auch gleich darüber informieren das ich damit in keinster Weise einverstanden bin und ich behalte mir das Recht vor, ihr Schreiben seitens eines Anwaltes prüfen zu lassen, da meiner Ansicht nach eine Hochstufung nicht rechtens ist, solange sie keine Leistungen für mich erbringen mussten, in diesem Falle die Zahlung an den oben genannten Betrieb.

      Ich möchte ihnen ausserdem mitteilen, das ich auch nicht damit einverstanden bin, das der für uns zuständige Bearbeiter mit den Verkehrsbetrieben eine Teilschuld verhandeln möchte.
      Ich habe Ihnen mehrfach mitgeteilt das der Unfall vom Führer der Strassenbahn verursacht wurde und mich dabei keinerlei Schuld trifft. Dies wurde auch vom aufnehmenden Beamten des Unfalls festgestellt und in der Unfallakte vermerkt.
      Daher bitte ich Sie, dies nochmals zu prüfen.
      Das die Dresdner Verkehrsbetriebe auf keine meiner Schadensforderungen reagiert haben ist für mich leider nicht nachvollziehbar, hierbei handelt es sich eventuell um eine Hinhaltetaktik, denn bei Ihnen versucht dieser Betrieb ja den eigenen Schaden geltend zu machen.

      Eine Schuldanerkennung wird es meinerseits definitiv nicht geben auch keine Teilschuldanerkennung, sollten sie also eine solche Regelung treffen, dann dürfte das zu Ihren Lasten gehen denn ich werde keinen höheren Versicherungsbeitrag bezahlen für eine Leistung welche nicht vollbracht werden musste.
      Wenn dies den Verkehrsbetrieben nicht recht ist können sie gern eine Gerichtsverhandlung anstreben bei welcher gegebenenfalls ein Richter urteilt wen die Schuld trifft, Akten und Beweise welche meine Unschuld bestätigen sind ja vorhanden.

      Nach Beratschlagen mit einem Anwalt bezüglich der Hochstufung werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.


      So wollt ichd es morgen an die VVD schicken, was sagt ihr dazu?

    • Nach Beratschlagen mit einem Anwalt bezüglich der Hochstufung werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.


      Soweit ok, nur den Satz würde ich rausnehmen & in die Richtung
      "sollten sie nicht von einer Erhöhung der Prämie absehen, werde ich mich mit meinem Anwalt in Verbindung setzen"

      So kannst du vielleicht den Anwalt ganz umgehen & musst demnach auch die kosten dafür nicht tragen
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von PrivateDemon ()

    • naja soweit ich weiss ist ja die erstberatung umsonst und sollte der anwalt sagen das VVD im recht ist habsch eh den zonk gezogen aber wenn der sagt ist nicht rechtens dann kann denen glei schrieben das es laut meines Anwaltes nicht rechtens ist und ich bitte davon abzusehen blabla?!

      EDIT habe eben mal per mail beim ADAC nachgefragt was die dazu sagen aber bekomme ja da frühestens morgen antwort

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eddie333 ()

    • Hmm aber so wie dus geschrieben hast hört sichs eher so an:
      eigentlich habe ich keine ahnung, aber ich lege erstmal widerspruch ein und hole mir derweil dann mal ne andere meinung ein.

      Würde den anwalt ersteinmal außen vor lassen, wenn du was kriegst vom ADAC dann nimm das mit rein, behalt den Anwalt als Drohung oder geh BEVOR du den brief abschickst hin.
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    • ja vor anwalt natürlich weil wenn der sagt die dürfen das dann ist der brief fürn müll, sollte er sagen es sit rechtens ändere ich den brief noch leicht um und berufe mich schon auf rat des anwaltes

      ging darum so wollt des erstma drucken und dem anwalt mal zeigen und dann schauen was er zu sagt?!
    • Kann/Werde gar kein Schreiben an die Versicherung senden war gestern beim Anwalt, muss jetzt mal fix zum Arzt und dann werd ich wenn cihs schaffe später hier posten was bei raus kaum :-/

      So dele, kurze zusammenfassung nach Beratschlagen mit dem Anwalt....

      Ich kann nix gegen den bescheid der Versicherung tun, die Hochstufung auf VERMUTUNGSBASIS ist rechtens, nennt man Vorsorgerückhalt, sollten die irgendwann den Schaden der DVB tragen haben sie zu Recht ihre Kohle von mir verlangt, wenn die Akte geschlossenw ird ohne eine Kostenübernahme dann bekomme ich das Geld wieder bzw kriege es verrechnet.

      Also werd ich damit leben müssen und habe wieder was dazugelernt ^^

      Aber einwas gutes hatte der Anwaltsbesuch, ich werde nun gerichtlich gegen die DVB vorgehen und laut Anwalt stehen die Chancen sehr gut das ich dann wenigstens 2000Euro bekommen könnte von den DVB und der Anwalt seinen Lohn somit auch von denen ^^

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von eddie333 ()

    • Original von eddie333
      Aber einwas gutes hatte der Anwaltsbesuch, ich werde nun gerichtlich gegen die DVB vorgehen und laut Anwalt stehen die Chancen sehr gut das ich dann wenigstens 2000Euro bekommen könnte von den DVB und der Anwalt seinen Lohn somit auch von denen ^^


      Na siehste 2 Fliegen mit einer Klappe erwischt.... :D

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      Prüfer: Herr Puffka-Luminowski