Gutschein oder Geld zurück??

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    • Gutschein oder Geld zurück??

      Ich hab folgendes Problem:
      Hab ne Uhr gekauft für 100 € und 1. geht die net und 2. is sie mir zu schwer am handgelenk und wollte die deshalb zurückgeben und (logischerweise) mein geld auch zurück.
      die verkäuferin meinte jedoch sie könne mir nur nen gutschein über 100 € geben oder ich könnte mir nen anderen artikel raussuchen.

      darf die das einfach so? fand es schon merkwürdig, dass sie das rückgaberecht auf 8 tage beschränkt hat, weil soweit ich weiß, ja nach gesetz 14 tage vorgeschrieben sind!

      für schnelle antworten wäe ich sehr dankbar!
    • Kann dich da nur auf BGB §355-359 hinweisen. da steht ne ganze Menge zum Rückgaberecht. hier der Link 2 Wochen ab Erhalt der Ware, gesetzlich vorgeschrieben. Das darf der Kaufmann also nicht einfach kürzen.


      állerdings liegt es im Ermessen des Kaufmannes, wie er dir die Rückgabe gewährt. Entweder mit Gutschein, oder mit Rückerstattung des Kaufpreises. Ich würde mit denen reden, ob die so kulant sind. Oder findest was günstigeres und den Restbétrag geben die dir dann bar auf die Hand...

      Tipp: Da Uhr nicht funktioniert, gehe hin, sage bist unzufrieden mit der Ware, und möchtest das Geld zurück und willst woanders einkaufen gehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von HemiCuda ()

    • Ist es nicht so das die 14 Tage nur bei Fernhandels Verträgen gelten? Beim Kauf im Laden ist das nur Kulanz des Händlers wenn er die "Sache" zurück nimmt. Denn er kann die "Sache" ja nicht mehr als neu Verkaufen. Aber wenn die Uhr defekt ist dann sollte das eigentlich kein Problem sein denn dann schickt der Händler die ein und bekommt ne Gutschrift des Herstellers. So läuft das im normal Fall. Red nochmal mit denen. Da wird sich doch was machen lassen.

      mfg Joker
    • Original von Joker
      Ist es nicht so das die 14 Tage nur bei Fernhandels Verträgen gelten?
      mfg Joker


      bei Ferhandelsverträgen gelten diese 14 Tage ebenfalls, allerdings OHNE ANGABE VON GRÜNDEN...

      Hier noch nen Dokument, wo alles ein wenig eingedeutschter steht...sehr interessant zu wissen, sicher auch für vorliegenden Fall, da es sich eben da auch auf Gutscheine bezieht...hier der Link

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von HemiCuda ()

    • kein laden in deutschland ist verpflichtet, den krempel, den sie verkaufen, zurückzunehmen- solange er technisch einwandfrei ist, wohlgemerkt! abgesehen von haustürgeschäften und onlinekäufen, aber um die geht es hier ja nicht.

      dass viele läden umtausch und rückgabe anbieten, ist lediglich kulantes verhalten. sie müssen das aber nicht!! zumindest sind sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet.

      das ist der klassische fall, dass vor einem an der kasse leute stehen, die sich aufregen, dass sie das geld nicht ausgezahlt bekommen, sondern nur eine gutschrift bekommen.... die sollten froh sein, dass sie die überhaupt bekommen.

      wenn an der uhr etwas kaputt ist, ist das ein sachmangel. dann musst du die uhr hinbringen und das reklamieren. der verkäufer kann dann wählen zwischen neuer uhr für dich oder er kann versuchen, die uhr repaieren zu lassen. das darf er sich aussuchen, nicht du! erst wenn die reperatur nicht klappt, kannst du auf einer neuen uhr bestehen- oder schadensersatz, ergo dein geld zurück verlangen.
    • denn dann schickt der Händler die ein und bekommt ne Gutschrift des Herstellers


      schön wärs, die zeiten sind lange vorbei... wenn ich im laden was zurücknehme darf ichs meisten unter normalpreis weiterverkaufen weil die hersteller gar nix mehr mit gutschriften machen... nur noch ganz wenige!

      bei Ferhandelsverträgen gelten diese 14 Tage ebenfalls, allerdings OHNE ANGABE VON GRÜNDEN...


      richtig

      2 Wochen ab Erhalt der Ware, gesetzlich vorgeschrieben


      falsch, keinerlei rückgaberecht is vorgeschrieben! lediglich die gewährleistung ist einzuhalten!!

      dass viele läden umtausch und rückgabe anbieten, ist lediglich kulantes verhalten


      genau, so nett sind wir *g*

      erst wenn die reperatur nicht klappt, kannst du auf einer neuen uhr bestehen- oder schadensersatz, ergo dein geld zurück verlangen


      nicht ganz richtig, erst nach dem 2. gescheiterten nachbesserungsversuch besteht das recht zur wandlung oder kompletter rücktritt vom kaufvertrag!!

      Meine Persönliche meinung: je nach größe des unternehmens (ich bin in einem recht großen beschäftigt), sollten 2 wochen umtauschrecht schon drin sein (bei nichtgefallen), und dann auch gegen geld (vorrausgesetzt das Teil is noch in ordnung, also nicht völlig verranzt und ohne packung etc.). Bei defekten handhaben wir das eher flexibel, normalerweise wird innerhalb der ersten 2 wochen umgetauscht gegen neu, oder geld zurück, ab dann wirds eingeschickt, außer es gibt hersteller absprachen, manche hersteller bieten DOA (Dead on arrival) abwicklungen an (meistens 30 tage nach kauf)... ich geb dem kunden ein neues gerät, schick das kaputte zum hersteller und bekomm ein neues das ich weiterverkaufen kann! is aber leider nicht überall so!

      bei kleineren läden kann ich die gutschein sache aber schon nachvollziehen, die sind auf jeden kunden angewiesen (den man natürlich auch durch kulantes handeln halten könnte!)!

      also keine voreiligen urteile... das is alles nicht so einfach, für keinen der beteiligten!

      zu der Uhr: wie kann ne uhr zu schwer sein?? ein hoch auf breitling, die verursachen nen schiefen gang, aber sehen halt nur geil aus *g*!
    • du kennst mein handgelenk net :D
      im laden hatte ich sie ja nur paar sek an da gings, aber zu hause wars dann schon unangenehm die länger zu tragen.
      wenn die verkäuferin auch net gleich beleidigend geworden wär, als ich nach dem geld gefragt hab, dann wär mir des mit dem gutschein auch ziemlich egal gewesen..aber so hat es mich wahnsinnig geärgert, dass ich bei der noch ne andere uhr holen musste wegen dem gutschein.
      naja, jetzt weiß ich zumindest, das ich dort NIE WIEDER was kaufen werd!