Heckscheibenbeschriftung wieviel % ?

    • CSchnuffi5 schrieb:

      meines wissens gibts da keine weil LKWs Transporter und Caddy änliche Autos ahebn ja aoft auch keien Fenster und sind zu
      also dürfte es da keien Regeln geben außerdem gibt es ja noch Seitenspiegel


      ohohoh, ganz böse Falschinformation

      Vergleiche niemals Rückblick von LKW mit PKW

      Hat nen LKW nen Innenspiegel? NEIN, daher auch hinten zu !!!!!

      Wenn du nen Innenspiegel hast haste auch ne Heckschiebe und da gibt es sehr wohl Vorschriften, deswegen darf ja auch nur Tönung hinten drauf die ne Prüfnummer hat also zugelassen ist, also nicht einfach auf Seitenspiegel verweisen!!!!!

      @Tom, haste mal in die Dekraseiten geschaut?
      Kann ja wennsch zu komme mal suchen ob was rausfinde, es gibt auf jeden Fall ne gesetzl. Regelung dafür....


      EDIT: habe einfach mal ne Anfrage an DEKRA geschrieben, abwartenw as die meinen ;)


      EDIT2:

      Folien, Aufkleber, Ätzungen, Lackierungen von Scheiben

      Scheiben in Fahrzeugen sind bauartgeprüft. Jedwede Änderung an bauartgenehmigten Teile bringt die Genehmigung zum erlöschen. Sollen Folien aufgebracht werden, so muss das eine geprüfte Folie sein, die mit einem Prüfzeichen dauerhaft versehen ist. Auf den vorderen ungetönten Seitenscheiben ist eine klare ungetönte Folie nur zulässig, wenn in der allgemeinen Bauartgenehmigung die Benutzung auf diesen Scheiben zugelassen ist. Die im Teilegutachten abgedruckten Anbaubedingungen sind immer zu beachten. Auf der Windschutzscheibe sind Folien unzulässig. Für Aufkleber wie zum Beispiel die Vignette zur ausländischen Autobahnbenutzung oder Ähnliches wird auf das Prüfzeichen verzichtet, jedoch darf die gesamte beklebte Fläche je Scheibe nicht mehr als 0,1m² betragen. Die Gravur der Fahrzeug-Ident-Nummer auf die Scheibenoberfläche ist zulässig. Lackieren der Scheiben sowie Ätzungen bzw. andere als die oben genannten Gravuren der Scheibenoberfläche sind nicht zulässig.

      Hoffe das hat weitergeholfen!



      EDIT 3:
      Folien die weniger als 0,1 m² groß sind sind grundsätzlich genehmigungsfrei wenn sie weniger als 1/4 der scheibe ausmachen. Ausserdem munkelt man das man max. 20-30% der Scheibe bekleben darf.

      SO denke das sit erstmal nen Anfang, nun nch abwarten was DEKRA dazu emint....

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von eddie333 ()

    • ich würd sagen, das man 100% tönen darf bzw. abkleben man kann auch nen
      blech vorschweißen, wenn man 2 vollfunktionsfähige außen rückspiegel hat

      aber in wien fährt nen rundum-getönter Smart rum: Bilder:

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Leon FReak ()

    • genau gibt ja auch genug leute die aus ihren T4 z.b ein Transporter machen und alles zuschweißen (auch bei anderen Fahrzeugen) damit er günstiger in der Steuer is

      der aht auch dann nochn innenspiegel und keien Sicht nach hinten von innen
    • CSchnuffi5 schrieb:

      genau gibt ja auch genug leute die aus ihren T4 z.b ein Transporter machen und alles zuschweißen (auch bei anderen Fahrzeugen) damit er günstiger in der Steuer is

      der aht auch dann nochn innenspiegel und keien Sicht nach hinten von innen


      dannmusst du aber zum TüV schon um den als Transui einzutragen um günsdtigere steuer zu ahben und dann kümmert sich tüv auch drum wegen spiegel.
      Sehr das ni so simpel einfach von wegen da geht einer samstags ma inne garage schweisst seine scheuiben zu und hat ab montag nen in der steuer vergünstigtes auto und das wars....


      Die Lochfolie da gibt es spezielle die für die Beklebung von Autoscheiben ist, diesd hat dann ebenso wie tönungsfolien Prüfnummern, es gibt nur wenige Hersteller die die machen und auch nicht immer mit prüfnummer, man muss beim bestellen dann angeben das für PKW Scheiben ist dann wird Prüfnummer aufgesetzt und ABE mit geschickt.

      Und nun sollte man mal aufhören heir VERMUTUNGEN zu posten sondern mal abwarten was offiziell von Seitend er Dekra rauskommt... :angry:

      @doctom hab mich auch nicht auf tönung bezogen wie sol das aussehen wenn man 20-30% der Scheibe tönt? :stupid:

      Die Infos sind übrogens alle von google ergebnissen ;)
    • eddie333 schrieb:


      Vergleiche niemals Rückblick von LKW mit PKW

      Hat nen LKW nen Innenspiegel? NEIN, daher auch hinten zu !!!!!

      Wenn du nen Innenspiegel hast haste auch ne Heckschiebe und da gibt es sehr wohl Vorschriften, deswegen darf ja auch nur Tönung hinten drauf die ne Prüfnummer hat also zugelassen ist, also nicht einfach auf Seitenspiegel verweisen!!!!!


      nicht ganz...mein Transporter auf Arbeit hat nen Innenspiegel, aber gar keine Heckfenster, ist rundrum geschlossen....und der hatte das serienmäßig so....
    • So, die Antwort seitens der Dekra:


      Sehr geehrter Herr Dreßler,

      vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

      Gerne antworten wir Ihnen:

      Bei den Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas handelt es nach §22a StVZO um Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Die Bauartgenehmigung erlischt, wenn Änderungen an diesen Bauteilen durchgeführt werden.

      Nach der VkBl-Verlautbarung Nr. 129 vom 27.5.1986 ist für Folien auf Scheiben ab .10.1986 eine Bauartgenehmigung erforderlich.

      Nicht betroffen von dieser VkBl-Verlautbarung sind kleinere Aufkleber z.B. Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber ist keine Bauartgenehmigung erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden.
      Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.

      Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten, dass das für den Fz-Führer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss.

      Die zulässige mögliche Fläche der Aufkleber hängt demnach von der Größe der Scheibe ab.



      Mit freundlichen Grüßen

      DEKRA Automobil GmbH
      AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

      i.A. Andreas Forkert


      Ich denke somit sollte Tom´s Frage geklärt sein und das es sehr wohl Vorschriften dafür gibt ;)
    • wieso, hier nochne STelle aus dem obigen Zitat


      ....auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben....


      Es bezieht sich prinzipiell auf Scheiben, find das eigentlich recht okay das der da auch auf Frontscheibe eingeht, es heißt aber keineswegs das diese Regelung NUR für Frontscheibe gilt ;)
    • Speedy leon schrieb:

      Ich halte trotzdem nichts von der Aussage!Vielleicht sollte man mal Direkt bei so einer Werbegesellschaft oder welche die so was machen Nachfragen.Dann sollten alle Ungereimtheiten aus dem Weg geräumt sein.


      zB. bei folia tec, die haben nämlich auch ne erlaubnis für ne folie, die die
      seitenscheiben vorne teilweise abklebt...




      (sorry wollt keine werbung machen)
    • von so einem Repro-Shop hab ich diese Aussage betreff Lochfolie
      Sollen auch Fensterflächen beklebt werden, so ist eine spezielle, für den Straßenverkehr zugelassene Lochfolie erhältlich, die ebenfalls bedruckt werden kann. Von innen ist die Folie schwarz, damit eine gute Sicht nach Außen gewährt wird.

      werd´ wohl mal persönlich dort vorsprechen

    • Hallo,

      bei meiner Heckscheibe wurde von FoliaTech ne Gebäudefolie verklebt.
      Durchschauen ist unmöglich. TÜV Gehnimigung habe ich auch. Und mein Rückspiegel... das war das erste was ich rausgebaut habe. Wahr auch schon beim TÜV und habe §19, §17, §21 durchgeführt. die haben auch nichts gesagt. Dafür wollten sie das ich bei meinem Cupra die originalen Sportpetale eintragen lasse...


      TÜV halt !!!

      mfg
      Alex
    • @ leon freak- es gibt in d ne ausnahme für front und vordere seitenscheiben zum tönen mit nem tönungslack. bei dem smart wird das dasselbe sein. diesen lack darf man vorne haben aber eben keine ftönungsfolie, ausser dem blendstreifen
    • auch ni nen tönungslack, zulässig iosses wenn das fluten lässt, leider ist das noch recht teuer.
      Ausserdem isses nen %satz wo mans ich das sparen kann weils wie cih finde assi aussieht wenn hinten dunkel hast und vorn so möchtergernfluterei, dann lieber lassen wie es ist
    • polobär schrieb:

      @ leon freak- es gibt in d ne ausnahme für front und vordere seitenscheiben zum tönen mit nem tönungslack. bei dem smart wird das dasselbe sein. diesen lack darf man vorne haben aber eben keine ftönungsfolie, ausser dem blendstreifen


      hmm, maybe ... :dontknow: :dontknow: