Gibt es eigentlich Vorschriften, wie man die Heckscheibe beschriften darf ?
muß z.B. ein bestimmter Prozentsatz der Scheibe frei bleiben ?
muß z.B. ein bestimmter Prozentsatz der Scheibe frei bleiben ?
CSchnuffi5 schrieb:
meines wissens gibts da keine weil LKWs Transporter und Caddy änliche Autos ahebn ja aoft auch keien Fenster und sind zu
also dürfte es da keien Regeln geben außerdem gibt es ja noch Seitenspiegel
Folien, Aufkleber, Ätzungen, Lackierungen von Scheiben
Scheiben in Fahrzeugen sind bauartgeprüft. Jedwede Änderung an bauartgenehmigten Teile bringt die Genehmigung zum erlöschen. Sollen Folien aufgebracht werden, so muss das eine geprüfte Folie sein, die mit einem Prüfzeichen dauerhaft versehen ist. Auf den vorderen ungetönten Seitenscheiben ist eine klare ungetönte Folie nur zulässig, wenn in der allgemeinen Bauartgenehmigung die Benutzung auf diesen Scheiben zugelassen ist. Die im Teilegutachten abgedruckten Anbaubedingungen sind immer zu beachten. Auf der Windschutzscheibe sind Folien unzulässig. Für Aufkleber wie zum Beispiel die Vignette zur ausländischen Autobahnbenutzung oder Ähnliches wird auf das Prüfzeichen verzichtet, jedoch darf die gesamte beklebte Fläche je Scheibe nicht mehr als 0,1m² betragen. Die Gravur der Fahrzeug-Ident-Nummer auf die Scheibenoberfläche ist zulässig. Lackieren der Scheiben sowie Ätzungen bzw. andere als die oben genannten Gravuren der Scheibenoberfläche sind nicht zulässig.
Hoffe das hat weitergeholfen!
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CSchnuffi5 schrieb:
genau gibt ja auch genug leute die aus ihren T4 z.b ein Transporter machen und alles zuschweißen (auch bei anderen Fahrzeugen) damit er günstiger in der Steuer is
der aht auch dann nochn innenspiegel und keien Sicht nach hinten von innen
eddie333 schrieb:
Vergleiche niemals Rückblick von LKW mit PKW
Hat nen LKW nen Innenspiegel? NEIN, daher auch hinten zu !!!!!
Wenn du nen Innenspiegel hast haste auch ne Heckschiebe und da gibt es sehr wohl Vorschriften, deswegen darf ja auch nur Tönung hinten drauf die ne Prüfnummer hat also zugelassen ist, also nicht einfach auf Seitenspiegel verweisen!!!!!
Sehr geehrter Herr Dreßler,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Bei den Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas handelt es nach §22a StVZO um Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Die Bauartgenehmigung erlischt, wenn Änderungen an diesen Bauteilen durchgeführt werden.
Nach der VkBl-Verlautbarung Nr. 129 vom 27.5.1986 ist für Folien auf Scheiben ab .10.1986 eine Bauartgenehmigung erforderlich.
Nicht betroffen von dieser VkBl-Verlautbarung sind kleinere Aufkleber z.B. Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber ist keine Bauartgenehmigung erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden.
Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.
Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten, dass das für den Fz-Führer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss.
Die zulässige mögliche Fläche der Aufkleber hängt demnach von der Größe der Scheibe ab.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. Andreas Forkert
Speedy leon schrieb:
Da sind bestimmt wieder komunikationsprobleme aufgetretten![]()
....auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben....
Speedy leon schrieb:
Ich halte trotzdem nichts von der Aussage!Vielleicht sollte man mal Direkt bei so einer Werbegesellschaft oder welche die so was machen Nachfragen.Dann sollten alle Ungereimtheiten aus dem Weg geräumt sein.
Sollen auch Fensterflächen beklebt werden, so ist eine spezielle, für den Straßenverkehr zugelassene Lochfolie erhältlich, die ebenfalls bedruckt werden kann. Von innen ist die Folie schwarz, damit eine gute Sicht nach Außen gewährt wird.
polobär schrieb:
@ leon freak- es gibt in d ne ausnahme für front und vordere seitenscheiben zum tönen mit nem tönungslack. bei dem smart wird das dasselbe sein. diesen lack darf man vorne haben aber eben keine ftönungsfolie, ausser dem blendstreifen