Blendschutzstreifen nicht mehr erlaubt?

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    • Blendschutzstreifen nicht mehr erlaubt?

      Hallöchen Seatfreunde,

      und zwar war ich Freitag beim Tüv und wollte meine HU machen lassen! Da meint doch der Tüvtyp zu mir das Blendschutzstreifen JETZT nicht mehr erlaubt sind!

      Könnt ihr das bestätigen??? Oder hatte der keine Ahnung???

      Also mir ist das komplett neu!
      Hatte bei meinem ersten 6k Cordoba auch einen Blendschutzstreifen, doch der wurde nie bemängelt.
      Mein Blendschutzstreifen hat eine ABE und ist auch noch durchsichtig, also nichtmal einer durch den man nix mehr sehen kann (was es ja auch gibt).

      [Blockierte Grafik: http://bilder-speicher.de/Edi530517.direkt.jpg]
      Hier mal ein Bild auf dem man den Streifen sieht.

      Ich hoffe ich hatte nur einen unqualifizierten Prüfer, denn ich will das Ding nicht wieder rausreißen!

      Gruß
      Matze
    • Meiner war am Samstag zum TÜV und da wurden lediglich die porösen Bremsleitungen bemängelt! Seit dem steht mein kleiner auch noch in der Werkstatt :cry:

      Mein Streifen is nicht wirklich klein, es wurde diesbezüglich aber nix bemängelt *oder ich weis es nur noch nicht* :nervous: :lol:
    • hm da könnte was drans ein, wurde heute angehalten und sofort aufgefordert mein paar babyschuhe und schlüsselband vom innenspiegel zu entfernen, habe natürlich fröhlich diskutiert das schon in zig kontrollen nix bemängelt wurde und da eminte der type, das würde sichtbehindern und sei genauso unzulässig wie sämtliche nachträglich angebrachte sonnenblendstreifen.

      Fand sein Argument bisserl doog *g* und meinte das sei kein vergleich zumal bei blendstreifen doch ABE´s gibbet und er meinte auch mit ABE seis nimemr zulässig, nur die wo fest in Scheibe sind ab Werk, fands auch bisserl merkwürdig *grübel* :grübel:
    • Hab so was schon öfters mitbekommen. Scheint wohl verboten zu sein. Nur die meisten wissen es nicht oder merken es nicht.

      Wenn ich morgen Zeit hab, dann werd ich mal in DD zum TÜV fahren und die fragen. Wenn es verboten ist, dann muss es ja was schriftliches geben!
    • Der Prüfer meinte zu mir das es seit Anfang 2005 verboten sei! Doch mit meinem alten Cordi war ich im Juli 2005 beim Tüv und da hatten die nix bemängelt.

      Das wäre ja eine riesen sauerei wenn das nicht mehr erlaubt ist, denn imho behindert so ein Streifen ja nicht die Sicht sondern verbessert sie sogar (blendende Sonne usw.)!

      @ Smidi
      wenn du morgen was erfahren solltest poste das bitte hier, denn ich werde erst in ein paar Tagen zur Nachprüfung gehen!

      Danke
      Matze
    • Wie versprochen bin ich heute Morgen gleich zum TÜV und DEKRA gefahren.

      Hier nun die offiziellen Aussagen:

      TÜV:
      Ein" Sonnenblenstreifen" ist bis zu einer Größer von 0,1 m² zulässig und erlaubt. Er muss eine "Zulassungsstempel" haben und dieser muss von Außen sichtbar sein.

      DEKRA:
      Folie an der Frontscheibe ist generell in Deutschland verboten.
      Alles bis 0,1 m² zählt allerdings nicht als Folie, sonder als Aufkleber. Dieser muss entweder ganz oben oder auch ganz unten angebracht sein. Also nicht im unmittelbaren Sichtfeld. Es bedarf keinerlei ABE oder "Zulassungsstempel". Man kann diesen Aufkleber gestalten und herstellen wie man möchte.

      Letztendlich: Alles bis 0,1m² und ganz oben (oder unten) ist im öffentlichen Straßenverkehr zulässig. Wenn man sich auf die DEKRA beruft sogar ohne ABE oder "Zulassungsstempel". Da aber fast alle Folien und Sonnenblendstreifen eine ABE bzw einen Zulassungsstempel haben, sollte es keine Probleme geben.
    • das vom smidi ist ni ganz komplett, es heißt ja 0,1m² oder maximal so und so viel % der gesamtfläche, bei zB dem alten Mini der wo so schon ne minischeibe hat darfste keinen 0,1m² bekleben, zB Leon oder T4 haben große schieben da kommt das eher hin ;)
      Hab nämlich heute bei TüV angerufen *gg*
      Das mit dem Stempel ist so ne Sache, zB ne URL auffer Frontscheibe hat KEINEN Stempel, schon gar ned von aussen lesbar!

      Habe ja den originalen SEAT SPORT Schriftzug hier liegen soll auf friontscheibe, der wurde privat gefertigt und hat nix stempliges oder dergleichen
    • Eddie, fahre mal mit deinem Aufkleber zum TÜV. Entweder sie geben ihr OK, oder du musst ab sofort immer zu DEKRA fahren. :D

      Wie gesagt, TÜV und DEKRA meinte heute das bis 0,1m² es zulässig ist. Mehr kann ich nicht posten. Da es beide Stellen sagen ist es für mich verbindlich. Und Mini fahre ich eh nicht.
    • ich sags ja nur, auch nen Arosa hat ne sehr kleine scheibe, im übrigen hab ichs vom TüV und mein Töner hats auch eben bestätigt nochmal ^^

      werd mimt aufkleber ni hinfahrenw eil ob dieja oder nein sagen ist rille, bei ner kontrolle kannsch ni argumentierden tüv hat ja gesagt, ohne schriftlcih eght nix und nen aufkleber lass ih sicher ni eintragen gegen cash
    • Gab ja auch mal die Aussage das mindestens 80% der Scheibe frei sein müssen. :dontknow:

      Aber eigentlich kannst du ihn rein machen. Die Polizei kann von dir nicht verlangen das du ihn sofort abmachst. So was kann nur der TÜV oder DEKRA entscheiden oder "befehlen". Die Bullerei muss dir eine gewisse Frist zum abändern der angeblichen Mängel geben. Dann musst dich bei denen wieder vorstellen. Bisdahin kannst die ne Bestätigung vom TÜV holen. Bzw die Streifenhörnchen müssen dir beweisen das du gegen die STVO verstoßen hast. Und das können sie nicht. :baby:
    • ja das is immer so n thema mit den blendstreifen, hab auch einen dran, auch nen durchsichtigen, will den aber größer haben, also weiter runter. hab eigentlich gedacht das juckt nie jemand aber dass das tatsächlich irgendwann mal jemand sieht is ja heftig!!! dann muss ich mir das nochmal überlegen! schade eigentlich.
      aber manche ziehen doch den streifen bis zur hälfte in die scheibe rein sagst da niemand was? komisch!
    • querde schrieb:

      aber manche ziehen doch den streifen bis zur hälfte in die scheibe rein sagst da niemand was? komisch!

      Dann sind sie nur noch nicht an den richtigen geraten ;)
      Also mein Streifen klebt tatsächlich noch drin :]
    • nun...
      ich hab nen blendstreifen, der ist komplett schwarz und kein stück durchsichtig.
      eine polizeikontrolle hab ich mit dem schon durch.

      im dezember ist mein erster tüv-termin. bis dahin (falls nix zwischen kommt) bleibt das teil auf jeden fall dran. danach hängts davon ab, was der tüv-mensch sagen wird.
    • Mir ist auch nix bekannt wegen dem Blendstreifen.
      Habe auch einen drauf den man beim VLN bekommt,
      der ist komplett Schwarz.
      Und auch dicker wie die im Handel, aber der Prüfer der mein Leon abgenommen hat, sagte auch kein sterbens Wörtchen. ;)
    • kann dir nur dazu sagen: ich hab nen blendstreifen drin und aussen den forumsschriftzug drauf und hatte im januar tüv- hab plakette bekommen.
      hatte das bis jetzt in allen meinen autos so und selten auf die grösse geachtet,hatt nur beim einser polo vor jahren ma prob mit nem prüfer der den entfernt hatte-mit nem murmeln wegen scheibenwischerbereich-aber mir dann nen neuen besorgt hat als ersatz.
      es darf max einviertel der scheibenfläche sein.und nich im sichtbereich des fahrers sein. wie schon erwähnt. hatte da früher schon nette diskussionen beim tüv und der polizei,aber deren wille geht au nich über die gesetze und verordnungen ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von polobär ()

    • wie is das mit " gar nicht durchsichtig"??? hast da nen sozusagen aufkleber von aussen druffgepappt?? wieviel cm hast dann da reingeklebt in die scheibe von ganz oben gemessen??? was heisst sichtbereich? wenn ich meinen sitz ganz runterstelle und grade noch so die motorhaube sehe dann reicht mir ein 20 cm schlitz auf der scheibe also mach ich mir nen fetten sonnenkeil rein! :bonk: :hihi:
    • Habe mich mal beim TÜV schlau gemacht

      Die Verkehrsblattverlautbarung sagt dazu:
      Werden auf Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs. 2 StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, es sei denn, für die Folie ist eine Bauartgenehmigung nach § 22a Abs. I Nr. 3 StVZO erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zulässt und die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt.
      Es darf aber keinesfalls mehr als ¼(25%) der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.

      Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten, dass das für den Fahrzeug führer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muß.

      nehmen wir an deine Scheibe is nen Meter breit, dann darf deine Sonneblende 10 cm breit sein:
      1 m x 0,1 m = 0,1m²
      den dürftest du anbringen

      Ich denke bei 10 cm dürfte auch noch eine ausreichende Sicht gegeben sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von WRC Volker ()

    • Also das selbe wurde mir für meinen Arosa auch erzählt.Aber 10 cm waren mir einfach zu schmal.Den ich hatte erst den Schriftzug auf meiner Scheiben und dann den Blendstreifen.Und ich wollte meinen Schriftzug mit dem Blendstreifen hinterlegen lassen.So ausgemessen die Scheibe,rein zu Folia Tec No Problem.Und jetzt fahr ich schon seit über 2 Jahren mit einem Blendstreifen rum der 15 cm breit ist.Bin schon oft genug kontrolliert worden und nieman hat sich aufgeregt.Also ich mach mich da net nass.Und wenn jemand meint der Blendstreifen schränkt die Sicht ein,der darf sich gerne mal in mein Auto setzen. ;)Die sollen lieber mal ganz andere Autos schärfer kontrollieren.

      P.S Vielleicht genieß ich diese Freiheit weil mein Auto bei der Polizei registriert ist(Aber nicht weil ich auffällig geworden bin :D)

      Griß Natascha
    • übrioegns habsch mir vor 2 Jahren in Bröthen am FoliaTec Stand nen sonenbelndstreifen gekauft, den aber dann nem Kumpel gegeben weil den doch ni wollte, er hatte den nur wenige tage dran gans ne kontroll und der durfte ihn trotz ABE entfernen wegen der Größe....

      Was VOlker schreibt mit den Beispiel 10 cm stimt nicht ganz, an der SCHMALSTEN stelle dürfens dann nur 10 cm sein in diesem Beispiel. Weil? Scheiben sind ned qzadratisch und nciht gerade sondern gewölbt auch an den breiten Kanten (oben unten) so und wnen laut Beispiel der Blendstreifen 10cm runter darf muss mand as an der schmalsten Stelle der Scheibe ausmessen! ALso entweder an den Seiten dann breiter oder den Streifen ebenso geschwungen haben wie Scheibe.

      Die Infos habe ich von FLinke Schibe, Schiebendoktor und meinem Töner so erhalten ;)