Brille in Führerschein nachtragen??

    • Brille in Führerschein nachtragen??

      So, da ich ja nicht jünger sondern älter werde, hat es mich jetzt erwischt und ich habe eine Brille verschrieben bekommen...Da ich mal etwas von hörte, das man, wenn man eine Brille hat, dies beim Führerscheinantrag angeben muss ist die Frage, ob ich dies jetzt nachträglich auch machen muss?? Könnte es da probleme mit der Polizei geben, wenn die mich anhalten und ich trage Brille und es ist nichts eingetragen???
    • alle einschlägigen foren sagen nein.
      für österreich weiß ich, dass die behörden dort es für nicht notwendig erachten.

      die fensterglasstory würde ich übrigens nicht erzählen. es ist sehr einfach, rauszubekommen, ob ein brillenglas fensterglas ist oder nicht, in 90% der fälle sieht man das auch, wenn die person die brille trägt.
    • Du mußt die nicht nachtragen .
      da ja jeder irgendwann eine Brille braucht.
      Habe mich damals auch erkundigt
      und es wurde mir gesagt braucht man nicht. ;)

      Das man auch eine Brille nur zum Lesen haben kann
      und die nicht zum Fahren braucht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rallyestephan ()

    • Man kann ja auch genauso gut kontaktlinsen nehmen. Da steht das ja auch nicht mit drin und sehen kann man das auch nicht das man welche trägt.

      Ich muss jetzt auch bald zum Augenarzt und das meine Augen schlecht sind weiß ich. Daher werde ich mich aber für Kontaktlinsen entscheiden.
    • ne erik ni nachtragen wozu denn?

      also gehenw irs ma durch, de streifenhörnchen stoppen dich, haste ne brille auffer nase und die steht ni im lappen, was dan? haste deine sonnenbrille im lappen eingetragen? ne wa? *gg*

      in lappen muss das wenn der augenarzt sagt du MUSST die zum Autofahren tragen weil de sonst soviel siehst wie nen Maulwurf ohne Brille aber ansonsten isses doch schnurzepups ;)
    • Smidi schrieb:

      Wenn du eine Fernbrille hast und einen FS machst, dann steht das drin weil du ohne Brille nicht richtig siehst und eine Gefahr für den Straßenverkehr bist. Hat also nix mit ner Sonnebrille zu tun!!!


      es geht aber ums NACHtragen nio darum ob ne brille vor FS-Erwerb von Nöten war ;)

      Und nen bullen interessiert ni was du aufhast für ne brille wenn es ni verboten ist (glebe brillengläser oder rote zB), zoff giobts nur wenn du laut lappen eine tragen musste aber sie ni aufhast....
    • Daniel schrieb:

      Man kann ja auch genauso gut kontaktlinsen nehmen. Da steht das ja auch nicht mit drin und sehen kann man das auch nicht das man welche trägt.

      Ich muss jetzt auch bald zum Augenarzt und das meine Augen schlecht sind weiß ich. Daher werde ich mich aber für Kontaktlinsen entscheiden.



      eingetragen wird unter Punkt 12. des Führeschein ein EUeinheitlicher Code

      01 Sehhilfe und/oder Augenschutz
      wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
      01.01 ... Brille
      01.02 ... Kontaktlinsen

      01.03 ... Schutzbrille
      02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe
      03 Prothese/Orthese der Gliedmaßen
      05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen
      05.01 ... Nur bei Tageslicht
      05.02 ... In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region ...
      05.03 ... Ohne Beifahrer/Sozius
      05.04 ... Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h
      05.05 ... Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
      05.06 ... Ohne Anhänger
      05.07 ... Nicht gültig auf Autobahnen
      05.08 ... Kein Alkohol
      10 Angepasste Schaltung
      15 Angepasste Kupplung
      20 Angepasste Bremsmechanismen
      25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
      30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen
      35 Angepasste Bedienvorrichtungen
      40 Angepasste Lenkung
      42 Angepasste(r) Rückspiegel
      43 Angepasster Fahrersitz
      44 Anpassungen des Kraftrades
      44.01 ... Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
      44.02 ... (Angepasste) handbetätigte Bremse
      44.03 ... (Angepasste) fußbetätigte Bremse
      44.04 ... Angepasste Beschleunigungsmechanismen
      44.05 ... Angepasste Handschaltung und Handkupplung
      44.06 ... Angepasste Rückspiegel
      44.07 ... Angepasste Kontrolleinrichtungen
      44.08 ... Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen
      45 Kraftrad nur mit Beiwagen
      50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer)
      51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
      70 Umtausch des Führerscheins Nummer ..., ausgestellt durch ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund der Anlage 11)
      71 Duplikat des Führerscheins Nummer ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen)
      72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchsten 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)
      73 Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)
      74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7 500 kg (C1)
      75 Nur Fahrzeug der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)
      76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7 500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (C1E)
      77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern
      a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und
      b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)
      78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
      79(...) Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen.
      79 (C1E > 12 000 kg, L < 3) Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
      Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
      79 (S1 < 24/7 500 kg) Begrenzung der Klasse D auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7 500 kg zulässiger Gesamtmasse.
      Die Angabe S1 stehen in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz
      79 (L < 3) Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

      das ist dann einfacher für [Blockierte Grafik: http://www.my-smileys.de/smileys2/captain.gif] bei Kontrollen
      nachträglich eintragen mußt nicht lassen - ist aber ratsam (Versicherungstechnisch) die Brille immer zu tragen.

    • naja, bei mir im führerschein steht nur 12.) 01.

      genauer eingetragen wird das gar nicht!! kann sein, dass es diese tollen codes gibt, aber drinstehen tun sie nicht. ich musste auch nicht nageben, ob brille oder kontaktlinse, in den führerscheinantrag musste damals eben nur eine "sehbehinderung".
      und ich habe vor einem dreivierteljahr auf kontaktlinsen umgestellt und musste das auch nicht nachtragen lassen. zur not muss die polizei eben genau ins auge gucken, dann sieht man das auch, oder testen, ob ich das verkehrsschild an der ecke sehe oder weiß der geier was.
      und ich bin ohne brille bzw. kontaktlinsen wirklich blind, ich sehe keine 20cm scharf, dann wirds abenteuerlich *g*