Urteil der Woche
Original trotz Tuning
Originalmotor bleibt Originalmotor, auch wenn ein Chip-Tuning stattgefunden hat.
06.07.2005 - Hamburg Viele Autokäufer wünschen sich den Gebrauchtwagen im Original-Zustand. Denn nicht jede technische oder optische Veränderung macht das Fahrzeug attraktiver oder wertvoller, billige Bastelei geht meist auf Kosten der Substanz. Vorsicht ist deshalb auch immer beim sogenannten Chip-Tuning angesagt, mit der die Leistung des Fahrzeugs gesteigert werden kann.
Dabei wird der Motor an sich nicht verändert, sondern nur die Software im Steuergerät geändert oder durch ein weiteres Steuergerät modifiziert. Kann man dann noch von einem Originalmotor sprechen? Diese Frage beschäftigte das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf, wie die Verkehrsanwälte aktuell berichten.
Im konkreten Fall fühlte sich ein Gebrauchtwagenkäufer durch die vertragliche Zusicherung "Originalmotor" getäuscht, nachdem er feststellte, daß im Kfz-Brief eine Leistungssteigerung durch Chip-Tuning eingetragen war. Und wie das bei Zusicherungen im Kaufrecht so ist: Erfüllt der Gegenstand nicht die Versprechungen des Verkäufers, kann die Ware – hier das Auto – zurückgegeben werden.
Konnte es in diesem Fall aber nicht, entschieden die OLG-Richter in Düsseldorf (Az. 14 U 33/2004). Allein eine Änderung der Leistung verändere nicht den Zustand des Motors, so die juristisch feinsinnige Erklärung, denn der bleibe ja unangetastet. Es handele sich immer noch um den ab Werk vorgesehenen Originalmotor, dessen Leistungssteigerung auch offiziell in den Papieren eingetragen sei. Damit gelte auch noch die Betriebserlaubnis. Der Verkäufer durfte also im Vertrag zu Recht "Originalmotor" schreiben.
Wie die Aussichten in einem Prozeß stehen, kann im Einzelfall nur ein Rechtsanwalt beurteilen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder mit einem Rechtsanwalt in seiner Nähe verbinden lassen. Oder man sucht im Internet.
(Quelle: Auto-Bild)
@MOD´s: bitte verschieben, wenn falsch hier
Original trotz Tuning
Originalmotor bleibt Originalmotor, auch wenn ein Chip-Tuning stattgefunden hat.
06.07.2005 - Hamburg Viele Autokäufer wünschen sich den Gebrauchtwagen im Original-Zustand. Denn nicht jede technische oder optische Veränderung macht das Fahrzeug attraktiver oder wertvoller, billige Bastelei geht meist auf Kosten der Substanz. Vorsicht ist deshalb auch immer beim sogenannten Chip-Tuning angesagt, mit der die Leistung des Fahrzeugs gesteigert werden kann.
Dabei wird der Motor an sich nicht verändert, sondern nur die Software im Steuergerät geändert oder durch ein weiteres Steuergerät modifiziert. Kann man dann noch von einem Originalmotor sprechen? Diese Frage beschäftigte das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf, wie die Verkehrsanwälte aktuell berichten.
Im konkreten Fall fühlte sich ein Gebrauchtwagenkäufer durch die vertragliche Zusicherung "Originalmotor" getäuscht, nachdem er feststellte, daß im Kfz-Brief eine Leistungssteigerung durch Chip-Tuning eingetragen war. Und wie das bei Zusicherungen im Kaufrecht so ist: Erfüllt der Gegenstand nicht die Versprechungen des Verkäufers, kann die Ware – hier das Auto – zurückgegeben werden.
Konnte es in diesem Fall aber nicht, entschieden die OLG-Richter in Düsseldorf (Az. 14 U 33/2004). Allein eine Änderung der Leistung verändere nicht den Zustand des Motors, so die juristisch feinsinnige Erklärung, denn der bleibe ja unangetastet. Es handele sich immer noch um den ab Werk vorgesehenen Originalmotor, dessen Leistungssteigerung auch offiziell in den Papieren eingetragen sei. Damit gelte auch noch die Betriebserlaubnis. Der Verkäufer durfte also im Vertrag zu Recht "Originalmotor" schreiben.
Wie die Aussichten in einem Prozeß stehen, kann im Einzelfall nur ein Rechtsanwalt beurteilen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich bundeseinheitlich unter der Telefonnummer 01805/ 18 18 05 (12 Cent/Minute) Verkehrsrechts-Anwälte nennen oder mit einem Rechtsanwalt in seiner Nähe verbinden lassen. Oder man sucht im Internet.
(Quelle: Auto-Bild)
@MOD´s: bitte verschieben, wenn falsch hier
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TÜV-Station Haaarz, 38700 Hohegeiß
Prüfer: Herr Puffka-Luminowski
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