Rechtslage "Unfallauto"

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    • Rechtslage "Unfallauto"

      Hallo Leute.

      Also ich fang ma an... also ein Freund von mir hat sich nen A3 gekauft (von Privat, 2 Vorbesitzer).
      Heute wollte er sich mal erkundigen ob der Kilometerstand ungefähr stimmt und hat den 1. Besitzer angerufen.... ergebnis: Kilometerstand stimmt.
      Desweiteren hat der 1. Vorbesitzer gesagt dass das Fahrzeug als Unfallschaden verkauft wurde (Auffahrunfall, fast wirtschaftlicher totalschaden, gutachten wird meinem Kollegen zugesand). Jetzt geht es darum: Meinem Kollegen wurde beim Kauf des Autos (vom 2. Besitzer) verschwiegen dass es ein Unfallauto ist, lediglich ein kleiner schaden der Reperiert wurde (Leitplanke gestreift). Es wurde dann auch im Kaufvertrag Festgehalten dass das Fahrzeug Unfallfrei ist bis auf den kleinen Leitplankenschaden.

      Edit: Das Auto muss vom zweitbesitzer hergerichten worden seien, neu Lackiert, usw... Front und Heckschürze ist auch nicht original. Im Lack sieht man schleifspuren, an der dachkante oben gibt es blasenbildung unter dem Lack, das deutet auf schlampige arbeit hin.

      Jetzt würde ich gerne wissen wie die Rechtslage ist und was er machen soll.?
      Soll er sich direkt mit dem 2. Besitzer in Verbindung setzten oder soll er warten bis das gutachten da ist und dann direkt zum Rechtsanwalt gehen?
      Muss der Vorbesitzer das Auto zurück nehmen und das Geld wieder aushändigen, oder bekommt er einen gewissen betrag erstattet?

      Hatte von euch schonmal jemand das gleiche Problem (erfahrungsberichte)?

      Danke schonmal für eure antworten

      Mfg Joe

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ONKEL JOE ()

    • Bin zwar Laie, aber meines Wissens nach ist das so:

      Ein Fahrzeug gilt dann als Unfallfahrzeug wenn die Karosserie gerichtet werden muss.
      Wenn du also ne Macke in die Stoßstange fährst ist das noch kein Unfall.
      Zerdepperst du aber den kompletten Kotflügel ist es ein Unfallfahrzeug, und dies MUSS beim Verkauf genannt werden, andernfalls liegt ein Betrug vor.
      Dein Kollege kann also, über einen Anwalt, nochmal kräftig am Preis drehen.
      Oder das Auto zurückgeben, gegen volle Erstattung des Kaufpreises.
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    • Hallo, ein Hinweis von mir, wenn der 2te Besitzer das Fahrzeug direkt vom Ersten Besitzer gekauft hat, und dann an deinen Kollegen weiterverkauft hat, ohne Zwischenhändler, kann dem vorherigen Besitzer arglistige Täuschung unterstellt werden und somit Vorsatz, da kann er sich dann versuchen rauszureden wie er will. Wenn er das Fahrzeug als Unfallfahrzeug gekauft hat, ist es auch eines.
      Wenn dein Kumpel Rechtsschutzversichert ist (glaube geht über Verkehrsrechtsschutz) soll er mit dem Gutachten zum Anwalt seines Vertrauens gehen :)
    • also tauschteile bis zu nem gewissen wert zählen auch netals unfall,

      n neuer kotflügel oder ne neue haube, front etc. zählen net... wenn da allerdings das alte teil gerichtet und neu lackiert wurde sollte man das angeben...
    • was ist deine Quelle dafür, @ Slasherhase?

      Auch Teiletausch ist KEIN Grund zu sagene s sei kein Unfallwagen.

      Unfalwagen ist ein Wagen der nachweislich einen Unfall hatte, egfal ob mit ner Laterne oder nem Sattelschlepper, egal ob nur neue Stossstange oder komplette Front neu bis A-Säule...

      Quelle: Seat Vertragshändler
    • Also Gutachten hat er bekommen von dem Auffahrunfall des 1. Besitzer, Schaden war 18.000 € - also war totalschaden.
      Er wird jetzt einen Rechtsanwalt einschalten und mal schauen. Denke er wird das Auto zurückgehen lassen und Geld erstattet bekommen (hoffe ich).

      Ich sag bescheid sobald was neuse vorliegt

      Mfg
    • na wenn das der VERkäufer gemacht hat und das NACHWEISLICH, also es Beweise dafür gibt und er es NICHT beim Verkauf erwähnt hat (zB durch neues KI kommt auch neue km-stand dann muss mans aber zu sagen) dann ist auch das illegal/verboten/rechtswidrig
    • eddie333 schrieb:

      na wenn das der VERkäufer gemacht hat und das NACHWEISLICH, also es Beweise dafür gibt und er es NICHT beim Verkauf erwähnt hat (zB durch neues KI kommt auch neue km-stand dann muss mans aber zu sagen) dann ist auch das illegal/verboten/rechtswidrig


      danke für die schnelle antwort :top:
      Muss er dann auch das Auto zurücknehmen und das Ged wieder aushändigen?
    • naja da kann ich halt nur THEORETISCH ja sagen, das ist dannw irklich das Sicherste mit nem Anwalt ehe dir ein missgeschick wegen nem falschen Ratschlag passiert.

      2 Möglichkeiten hast ja, entweder erstmal den Verkäufer selber kontaktieren, darauf ansprechen etc, wäre der unkompliziertere Weg, wenn dieser zustimmt den Kaufvertrag als nichtig erklären, geld zurück fertsch.

      Der 2. Weg wäre, DIREKT zum RA zu gehen jedoch kenne ich es aus Erfahrung das diese dann fragen, "Haben Sie sich denn schon einmal mit dem Herrn/Frau ... in Verbindung gesetzt?"

      Welchen Weg Du wählst bleibt wohl nur Dir vorbehalten denke ich