Versicherung unfallschaden?!

    • Versicherung unfallschaden?!

      Hallo,

      mal eine Versicherungs frage:

      Mir ist ein Reh ins auto gelaufen,gutachter kam.
      Gutachten kam am Freitag,Reparaturkosten 948.66€ inkl. mwst.(817.81€ ohne mwst)
      Habe eine Selbstbeiteiligung von 300€.

      Frage:
      Bekomme ich den Betrag nur wenn ich es reparieren lassen oder zahlen die auch ohne Reparatur(selbst machen oder gar nichts machen lassen)?
      Falls ja,welchen betrag bekommt man da?

      648.66€ (948.66€-300€) oder 517.81€ (817.81€-300€)?

      mfg
    • x-plain schrieb:

      517.81 € falls keine gueltige Reperaturrechnung vorgelegt wird.

      IdS



      Hallo,wo hast du denn das her weil die Versicherung bezahlt nur wenn es repariert wird. Also heist wenn ich es raparieren lassen auch wenns nur 500€ sind bezhalt die GMAC der Werkstatt das geld. Ich bekomme aber nichts :cry:

      Edit: habe teilkasko nich vollkasko

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von xXBad_BoyXx ()

    • xXBad_BoyXx schrieb:

      weis niemand wie das normal ist??? wollen da nämlich kündigen,daher muss ich den fall schnell abschliessen!


      mfg


      Ein Freund von mir hatte auch mal einen Wildunfall und bekam die Reperaturkosten - Mwst, da er seinen schaden nicht Reparieren gelassen hat (Ist das evtl. von Versicherung zu Versicherugn verschieden?).
    • Ausbezahlt wird nur der Reperaturbetrag -MwSt. -300€ SB wie es x-plain schon beschrieb.
      In deinem Fall also 517,81€. Jedoch bekommst du die MwSt. erstattet wenn du bei deiner Versicherung eine gültige Reperaturrechnung vorlegst.
      Das ist im allgemeinen bei den Versicherungen so. Ich habe es schonmal mit meiner Privathaftpflicht gehabt weil ich mit nem aquarium am Auto meiner Mutter nen paar schrammen hinterlassen habe. Das Geld wurde dann im o.g. Umfang bezahlt. Und es ist auch bei den Kfz-Versicherungen so.
      Grüßle, k.haos
    • k.haosprinz schrieb:

      Ausbezahlt wird nur der Reperaturbetrag -MwSt. -300€ SB wie es x-plain schon beschrieb.
      In deinem Fall also 517,81€. Jedoch bekommst du die MwSt. erstattet wenn du bei deiner Versicherung eine gültige Reperaturrechnung vorlegst.
      Das ist im allgemeinen bei den Versicherungen so. Ich habe es schonmal mit meiner Privathaftpflicht gehabt weil ich mit nem aquarium am Auto meiner Mutter nen paar schrammen hinterlassen habe. Das Geld wurde dann im o.g. Umfang bezahlt. Und es ist auch bei den Kfz-Versicherungen so.
      Grüßle, k.haos



      naja wie gesagt habe da angerufen die sagen das man einfach ausbezahlt ohne reparatur hätten die noch nie gehört das wäre neu...
      Sie würden nur gegen eine gültige rechnung von einer werkstatt bezahlen X(
    • Ja, dann denke ich mal nur das sich deine Versicherung quer stellt und hofft das du deinen anspruch nicht geltend machst.
      Wenn du bei einem Direktversicherer bist, dann lass dich nicht von irgendeinen Telefonmitarbeiter abspeisen, meist sind das nur Studenten damit die Kosten für Fachpersonal gespart werden kann. Laß dich ggf. mal zum Abteilungsleiter weiterverbinden.
      In der Regel bezahlen die Versicherungen auch auf Kostenvoranschlag oder Gutachten, habe hier was ergoogelt, vielleicht hilft dir das weiter.
      Grüßle, k.haos
    • wozu ne Rchnung? Wenn nen Gutachter ein gutachten macht, oder ein AH nen KV langt das, erfahrungsgemäß, vollkommena us, musste noch nie bi sowas Rechnungen vorweisen, klar ne Hausrat will wenn zB eingebrochen wurde in die Wohnung möglichst viele Rechnungen von fehlenden achen ahben, aber bnei KfZ wärs mir sehr neu