Ab wann komplett abnahme

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    • Ab wann komplett abnahme

      Hallo Leute,

      ich hab da mal ne Frage. Mein Cupra ist seit Juni 2006 abgemeldet hat aber noch TÜV bis März 2008. Wie lange darf ich das Fahrzeug unangemeldet haben bevor ich eine komplettabnahme machen muss bei neuanmeldung. Hoffe das kann man so verstehen.


      Hat da jemand ne Ahnung?
    • laut alter regelung sind es 18 monate. dies ist aber seit diesem jahr nicht mehr so. man mag es kaum glauben, nur fahrzeuge, bei denen die papiere schon vernichtet wurden (4-7 JAHRE) muss noch eine vollabnahme bei wiederzulassung gemacht werden. ich weiß aber auch nicht genau, wie es bei fahrzeugen ist, die vor dieser neuregelung abgemeldet wurden. so oder so, fällst du ja eh nicht in diesen zeitl. rahmen!

      mfg
    • letzteres kenn ich auch so ob diese neue regelung so ist wie ich sie jetzt auch schon gehört habe kann ich dir im Mai berichten . Hab zwar noch Tüv aber auto ist schon seit mehr als 18 Monaten abgemeldet .
      Ich hoffe es wird keine Vollabnahme :)
      Diesel und Luft müssen stimmen ---> Der Rest ist Physik
    • ADAC schrieb:

      Änderungen im Zulassungsverfahren Stillgelegte Fahrzeuge können ab 1.3.2007 einfacher als bisher wieder in Betrieb genommen werden. Nach bisheriger Rechtslage war nach Ablauf von 18 Monaten ein aufwendiges und damit teures Vollgutachten erforderlich, um eine Zulassung zu erhalten. Hierauf wird ab 1.3.2007 verzichtet, sofern das Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre stillgelegt war. Vielmehr genügt eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung, um das Kfz wieder zuzulassen. Mit der Neuregelung des Zulassungsrechts wird auch ein einheitliches Mindestalter für die Oldtimer-Zulassung festgelegt. Während bisher ein Mindestalter von 30 Jahren für das H-Kennzeichen und 20 Jahre für das 07-Kennzeichen erforderlich war, ist es ab 1.3.2007 notwendig, dass die Erstzulassung des Fahrzeuges mindestens 30 Jahre zurückliegt, um die steuergünstige Zulassungsart wählen zu können. Die Inhaber eines 07-Kennzeichens mit jüngeren Fahrzeugen erhalten jedoch Bestandsschutz und können auch weiterhin dieses Kennzeichen trotz Unterschreitung des Mindestalters ihres Fahrzeuges benutzen.


      ;)

    • im moment is es noch so,dass das fahrzeug nicht länger als 18 monate lang stillgelegt sein darf,wenn du es ohne vollabnahme zulassen willst.nach den 18 monaten is ne vollabnahme fällig.

      wie es genau ab dem 1.3.07 aussieht, erfahr ich erst, wenn ich im februar auf meinem seminar war.