Hilfe, Lichtfrage -- Führerscheinprüfung

    • Hilfe, Lichtfrage -- Führerscheinprüfung

      meine Freundin ist momentan an der Führerprüfung. Nun nervt sie mich seit 3 Wochen mit der Frage welches Licht welches ist...wenn mir das mal jemand Bestätigen oder mich korrigieren

      Abblendlicht: das "normale" Licht welches man halt Nachts, in Tunnels, etc an hat. Blendet nicht

      Fernlich: heller Scheinwerfer, wenn man keinen Gegenverkehr hat, ausserorts, etc

      Standlicht: nur einseitig, wenn man das Auto z.B. im dunklen an ner Strasse parkiert hat.


      btw: es geht vor allem um die Frage ob bei Regen und schlechter Sicht das Abblendlicht ausreicht
    • RE: Hilfe, Lichtfage -- Führerscheinprüfung

      Abblendlicht: das "normale" Licht welches man halt Nachts, in Tunnels, etc an hat. Blendet nicht
      --> soweit OK, aber wenns falsch eingestellt ist, blendets dennoch

      Fernlicht: heller Scheinwerfer, wenn man keinen Gegenverkehr hat, ausserorts, etc
      --> ist natürlich nur nachts zu gebrauchen. Fernlicht wird meist per Blinker (ziehen/drücken) aktiviert. Fernlicht darf auch als "Lichthupe" genutzt werden, z. B. zum anzeigen einer Überholabsicht oder als Warnung bei gefahren für entgegen kommende Fahrzeuge

      Standlicht: nur einseitig, wenn man das Auto z.B. im dunklen an ner Strasse parkiert hat.
      --> nicht ganz. Standlicht ist zum einen das licht auf der ersten Stufe deines lichtschalters im Leon bzw. in vielen anderen Fahrzeugen. Standlicht brennt auch, wenn man das Abblendlicht anlässt und den motor ausschaltet.

      das mit dem einen Licht nennt man Parklicht. Wenn du an nachts an dunklen, unübersichtlichen Ecken parken musst, kannst du den blinker nach rechts (rechtes licht leuchtet) oder nach links (linkes licht leuchtet) betätigen (wenn das auto aus ist, sonst blinkt der blinker natürlich)


      btw: es geht vor allem um die Frage ob bei Regen und schlechter Sicht das Abblendlicht ausreicht
      jein! bei nebel sollte man bei sehr geringen sichtweiten auch die nebelscheinwerfer (falls vorhanden) und/ oder die nebelschlußleuchte anschalten.

      ansonsten sollte man stets bei dämmerung, schlechter sicht das abblendlicht einschalten. auch wenn man z.b auf straßen unterwegs ist, wo das licht ständig zwischen sonne und schatten wechselt (auf Alleen), da man sonst schlecht vom gegenverkehr erkannt wird.

      weiterhin gilt, dass man mit zusatzlichtern (fernlicht, nebler) sparsam umgehen sollte und diese wirklich nur bei bedarf einsetzen sollte, da sie sonst fast immer den gegenverkehr durch blendung stören.
    • Standlicht ist beidseitig.

      Einseitiges Licht nennt sich Parklicht (und ist im Prinzip einseitiges Standlicht von der Beleuchtung her). Ist in D aber nicht Pflicht, unsere Franzosen hatten und haben alle kein Parklicht.

      Wenn sie bei Regen und schlechter Sicht Fernlicht anmacht, wird sie durchfallen, da gehe ich mal stark von aus. Ganz nebenbei, schon mal bei Nebel das Fernlicht angemacht? Das macht man verdammt schnell wieder aus ;) Aber- warum fragt sie nicht ihren Fahrlehrer??

      EDIT: Hehe... fast gleichzeitig...

      Noch ein Nachtrag: Lichthupe ist zwar zum Anzeigen der Überholabsicht erlaubt. Allerdings nur, wenn der Vordermann dadurch nicht geblendet wird und VOR Einleiten des Überholvorgangs. Das ist rein praktisch von der Strecke her auf der Autobahn mehrere hundert Meter vorher. Ob das der Vordermann dann sieht, bezweifle ich...
      Von hinten an ein Auto heranfahren und dann aus 50m Entfernung die Lichthupe zu benutzen ist VERBOTEN!

      Von daher ist die Lichthupe erlaubt, aber sie zu benutzen wird einem nichts bringen, wenn man sie in dem rahmen benutzt, der vorgeschrieben ist. Sollte man vielleicht so einigen Autofahrern mal erzählen, die dicht auffahren, Lichthupe machen und dann damit tönen, dass das doch sogar erlaubt ist.
    • Das werd ich nie kapieren, warum alle immer erst die Theorie machen und dann überhaupt erst mit dem fahren anfangen... man lernt doch viel besser die Theorie, wenn man das Wissen in der Praxis anwenden muss?!
      Und die Grundverkehrsregeln kennen wir ja alle seit der Grundschule, also artet es auch nicht in Chaos aus, wenn man uns gleich auf die Straße lässt. Bei mir in der Ferienfahrschule ging es nach maximal zwei Theoriestunden das erste Mal ins Auto. War kein Problem.

      Aber einen Theorielehrer wird sie doch wohl haben? Der sollte doch eigentlich... na egal ;) Gern geschehen.
    • SoA, TFSI risto kommt aus der schweiz.

      um fahren zu lernen brauchste (hoffe, ich lieg jetz nich arg verkehrt) nicht unbedingt nen fahrschullehrer. ein erwachsener mit ausreichend fahrpraxis kann sich so ein zeichen ans auto machen (weißes L auf blauem grund) und so dem neuling das fahren beibringen.

      ist gut, möglich, das ich das jetzt verwechsel, aber sowas in der art mein ich mal gehört/gesehen zu haben.
    • hanocool hat recht...

      also erst muss man mal die Theorieprüfung absolvieren (50 Fragen, max 14 Fehler wobei man bei einer Frage mehrere Fehler machen kann), danach darf mal legal mit nem 25 (oder 23?) Jährigen der den Führerschein mindestens 5 Jahre hat, mit besagtem Zeichen, fahren.

      Ohne erst die Theorieprüfung absolviert und bestanden zu haben, darf man im öffentlichen Strassenverkehr nicht teilnehmen, sprich man kriegt keine Übung bzgl Theorie. Auf privatplätzen kann man natürlich fahren, aber ja, will ich meinem Leon auch nicht antun ;)

      Danach sollte hat man glaub 2 Jahre Zeit die praktische Prüfung zu machen. Neuerdings hat man den Führerschein erst auf Probe und muss noch Fahrsicherheitstrainings absolvieren, war aber alles nach meiner Prüfung, daher kratzt mich das nicht mehr :D
    • Sonderausstattung schrieb:

      Das werd ich nie kapieren, warum alle immer erst die Theorie machen und dann überhaupt erst mit dem fahren anfangen... man lernt doch viel besser die Theorie, wenn man das Wissen in der Praxis anwenden muss?!
      Und die Grundverkehrsregeln kennen wir ja alle seit der Grundschule, also artet es auch nicht in Chaos aus, wenn man uns gleich auf die Straße lässt. Bei mir in der Ferienfahrschule ging es nach maximal zwei Theoriestunden das erste Mal ins Auto. War kein Problem.

      Aber einen Theorielehrer wird sie doch wohl haben? Der sollte doch eigentlich... na egal ;) Gern geschehen.


      Du musst nicht alles kapieren SoA. :D
      Es ist, meines Wissens nach, vorgeschrieben, das gewisse Themen erst behandelt werden müssen in der Fahrschule, bevor der Fahrlehrer mit dir auf die Straße geht.
      Über Sinn und Unsinn dieser Vorgaben lässt sich bekanntlich streiten. Aber Fakt ist, das keine Fahrschule die erste Fahrstunde erst nach erfolgter Theorieprüfung startet. (in Deutschland)

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      TÜV-Station Haaarz, 38700 Hohegeiß
      Prüfer: Herr Puffka-Luminowski
    • Aber ich kenne keinen außer mir, der sofort das Fahren angefangen hat. Ale fangen immer erst so zwei, drei Wochen vor der Theorieprüfung mit der Praxis an.

      Wir sind in unserer Fahrschule ganz legal sofort ins Auto gegangen. Wir hatten zwei Gruppen und ein Wechselsystem, hatte die eine Unterricht, ist die andere gefahren, und andersherum. Wir sind morgens angekommen, in die Gruppen geteilt worden, die eine Gruppe ist in den Theorieraum gedackelt und die andere SOFORT ins Auto. Die haben vor ihrer ersten Fahrstunde den Theorieraum noch nicht mal von innen gesehen.

      Das geht, auch in Deutschland. Vorgeschriebene Themen scheint es daher nicht zu geben.

      Genauso, wie viele Fahrlehrer ihre Fahrschüler zum Üben die Landstraßen langschicken, das aber nicht als Pflichtstunden berechnen. Unsere Landstraßenfahrten wurden sofort als Pflicht-Überlandfahrten aufgeschrieben, was auch zulässig ist. Mein Fahrlehrer hat sogar zugegeben, dass diese Praxis in normalen Fahrschulen üblich ist, um mehr Stunden und somit auch mehr Kohle zu bekommen.

      Was zulässig ist und was die Fahrschulen einem erzählen, divergiert scheinbar ordentlich auseinander.