"Ärger" mit Seat Händler

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    • "Ärger" mit Seat Händler

      hallo ihr,


      Heut morgen hat mich mein Seat Händler angerufen, und ein wenig stress gemacht. weil bei meinem alten auto das fahrwerk nicht eingetragen war. hab leider nicht mit dem herrn selber sprechen können. weil ich nicht da war.

      wie ihr vieleicht wisst hatte ich in einem alten auto nen weitec fahrwerk drinne 50 / 30 so weit so gut. im dez mußte das auto ja noch zum tüv und auf einem weg sollte dort alles eingetragen werden reifen felgen und fahrwerk. aber es ist nicht gemacht worden. da dacht ich ja ok vieleicht brauch dies nicht gemacht werden und die abe bzw das gutachten reicht dem tüv prüfer
      und mein auto hat trotzdem tüv bekommen.
      dafür gibs auch zeugen falls die vom auto haus stress machen.

      wie verhalt ich mich am besten, und was kann noch passieren?
      wär doch sinnvoll wenn die das selber eintragen kost für die ja bestimmt nichts.



      MFG
    • BigHai schrieb:

      Ich würde sagen Pech für Deinen Händler. Hätte er sich das Auto gut angeschaut und den Fahrzeugschein hätte er es sehen müssen. Also sein Fehler.


      seh ich auch so,hab ich auch so gesagt, nur der händler behauptet er hätte mich danach gefragt. aber hat er nicht.

      jetzt darf ich dehnen die unterlagen besorgen das die das eintragen können. als wenn ich dazu verpflichtet bin-.- und die zu doof dazu sind bei der firma weitec anzurufen und sich so ein gutachten schicken zu lassen oder zu faxen-.-
    • erstmal du bist Fahrzeugbesitzer


      ja der Fahrzeugführer muss auch auf einen sachgemäßen zustand des Fahrzeuges achten
      aber trotzdem ist der Besitzer mit dran
      und wenn es ein Autohaus ist kanne s sogar sein das du direkt dran bist da du Fahrzeugführer bist

      es ist deine Sache

      das Autohaus kann nicht jedes Auto erst darauf prüfen ob vielleicht alles eingetragen ist was da verändert wurde

      das ist deine Sache als halter und Fahrzeugführer

      genauso ist es nicht die Aufgabe des Autohauses dir die papiere hinter her zu schleppen
      is genauso deine Sache

      und ja alles muss eingetragen werden

      kannst 300 ABEs haben
      diese nützen dir alle nichts in der kombination

      Kombinierte Sachen die nicht zur Serie gehören müssen eingetragen werden
      sonst erlischt die ABE des fahrzeuges was auch gleichzeitig bedeutet kein Versicherungsschutz

      und du kannst noch froh sein das du vom AH die rüge bekommen hast und das die das jetzt eintragen lassen

      EDIT:

      und da es dein altes Fahrzeug ist könnte der Händler theoretisch sogar vom Ankauf zurück treten da das ein grober mangel ist

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von CSchnuffi5 ()

    • naja hab jetzt mit dem herrn mal telefoniert. und dem genau informationen gegeben wo er die gutachten weg bekommt. das die alles eintragen können. hoffe der bekommt das hin :D

      aber wenn ich auto händler wär und ein auto von einer privat person kaufe dann würd ich es erst in die werkstatt bringen und durch checken lassen und so. und nicht nur einmal ums auto rum gehn


      und das man es eintragen muß weis ich selber. wollt ich ja auch machen. aber der tüv prüfer hat es ja damals im dezember nicht gemacht, da dacht ich halt die gut achten reichen, und eben nach rück sprache mit meinem Reifenhändler brauch ich dei felgen und reifen nicht eintragen lassen.
    • Er braucht dich nur zu fragen, ob soweit alles in Ordnung und okay ist. Wenn du dann Ja sagst und du aber weißt oder grob fahrlässig nicht weißt, dass was nicht in Ordnung ist (sprich hier: das Fahrwerk nicht eingetragen ist), ist das eine Täuschung über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Sache (hier: Verkehrstauglichkeit und Versicherungsschutz). Und wer sich nicht darüber informiert, ob man Dinge wie ein Fahrwerk eintragen lassen muss, oder zumindest beim TÜV mal nachfragt, handelt definitiv grob fahrlässig.

      Und bei dieser Art der Täuschung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, das ist völlig egal, ob er ein Händler ist oder nicht, ob Privatverkauf oder nicht.

      So sehe ich das. Und demnach kannst du froh sein, wenn er nur motzt und Unterlagen zum Nachtragen verlangt und nicht von dir den Kaufpreis zurückfordert, plus eventuelle Schadensersätze.
    • glaub die spinnen so langsam alle :stupid:

      hat mein händler wieder angerufen und sich erstmal für den ärger und stress entschuldigt.wär wohl doch soweit alles in ordnung und teile gutachten etc ist wieder aufgetaucht :stupid: was sagt man dazu,
      hab ich keine worte für-.- :stupid: :stupid: