Garantieanspruch geht flöten

    • Garantieanspruch geht flöten

      weil ich meine 15000ner Durchsicht von VW hab machen lassen sagen se jetzt bei seat das das nich mehr auf garantie geht , meine garantie geht normalerweise noch bis 2008 und jetzt hab ich feuchtigkeit im innenraum auf der beifahrerseite und die wollen das höchstwahrscheinlich bezahlt haben , GROSSE SCHEISSE X( :RTFM:
      Lg Matze

      Harlekine gibt es überall , ich bin einer von vielen
      :trustme: :top: :finger: ... Elternsprechtag im Bierzelt :D NIXop
    • pass auf ich war hin und hab denen das mit der feuchtigkeit gezeigt und da fragten die wo ich die 15ner gemacht habe und da sagte ich bei VW und da meinten die nur es geht nich mehr auf garantie
      Lg Matze

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    • Da brauch ich net aufpassen, ich weiß, das das dazu die rechtliche Grundlage existiert, glaub es mir.

      Wenn du der Konfrontation aus dem Weg gehen willst, nimm einen anderen Seat Händler, denn dieser scheint ja weder Ahnung zu haben, noch Geld verdienen zu wollen.

      IdS
      back in business
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      Ich bin ein nix?
    • Vorsicht!

      Ich habe im Internet folgendes gefunden (dabei geht es um ein Suzuki-Motorrad):

      Rechtsanwalt-Forum schrieb:



      FRAGE:

      Suzuki gibt 2 Jahre Garantie (Neu Fahrzeug Motorrad), Voraussetzung soll sein das die Inspektionen im Garantiezeitraum in Suzuki Vertragswerkstätten durchgeführt werden müssen, sonst erlischt die Garantie.
      Ist dies so?
      Ich würde eine KFZ Meisterwerkstatt meiner Wahl bevorzugen,
      (der war 15 Jahre Suzuki Werkstattmeister und hat sich jetzt Selbstständig gemacht)da ich dort besser betreut werde.


      ANTWORT:

      Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).

      Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

      Im Kaufrecht ist stets zwischen der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers und einer freiwilligen Garantie des Verkäufers oder wie hier des Herstellers zu unterscheiden.

      Die von Ihnen angesprochene Garantie des Herstellers Suzuki ist freiwillig. Sie richtet sich nach den Garantiebedingungen.
      Wird die Durchführung der Inspektion in einer Vertragswerkstatt als Grundlage für die Garantieleistung vorgeschrieben, so ist dies bindend. Kommen Sie den Voraussetzungen nicht nach, so ist der Hersteller nicht verpflichtet Ihnen Leistungen aus der Garantie zukommen zu lassen.
      Fragen Sie doch einfach in Ihrer KFZ Werkstatt nach ob diese sich mit Suzuki in Verbindung setzen kann um zu klären ob der Service in dieser Werkstatt für die Garantie anerkannt wird.
      Wenn ja lassen Sie sich dies vom Hersteller schriftlich bestätigen.

      Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
      Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

      Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Andreas M. Boukai
      - Rechtsanwalt -


      Quelle: frag-einen-anwalt.de/Garantie-…agswerkstatt__f16889.html


      EDIT: Hab noch was gefunden:

      wer-weiss-was.de schrieb:



      Hallo,

      zum dreiundzwanzigtausendsten Mal:

      Es gibt keine gesetzliche Garantie. Es gibt die Sachmängelhaftung nach BGB (früher Gewährleistung). Diese ist überhaupt nicht an irgendwelche Inspektionen gebunden und gilt nur für Mängel die bei Übergabe schon bestanden haben.

      Dauer, Umfang, Ausschlüsse, Voraussetzungen etc. der Garantie sind ausschließlich in den Garantiebedingungen des Garantiegebers geregelt.


      Quelle: wer-weiss-was.de/theme64/article2902988.html#2902988

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von webbaer ()

    • RE: Garantieanspruch geht flöten

      VW hätte dann wenn sich seat so pissig hat mit der durchsicht , dann sagen müssen gehen sie zu seat , wir machen die nich , und ich hab da noch ein problem mit meinen getränkehalter , komischerweise sagt VW da das ich damit zu seat muss weil se das nich machen dürfen
      Lg Matze

      Harlekine gibt es überall , ich bin einer von vielen
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    • ehm es ist so
      bei Seat steht es ungefair so

      der Service muss bei einen autorisierten Betrieb durchgeführt werden und der komplette Serviceplan muss durchgeführt werden
      wenn dies nicht so ist ist die Garantie automatisch erloschen

      so autorisierte Betriebe sind nur Seat Betriebe

      warum?
      ganz einfach
      Seat stellt damit sicher das immer der vorgeschriebene Serviceablauf eingehalten wird
      dies ist bei einen anderen betrieb nicht sicher gestellt und somit muss Seat damit rechnen das der Service nicht vorschriftgemäß durchgeführt wurde
      da man so etwas auch nicht zurück verfolgen kann hat man auch keine Chance bei nen Gerichtsprozess

      und noch was
      kein händler ist gezwungen jeden Kunden anzunehmen
      es besteht immernoch die Chance einen Kunden abzulehnen

      des weiteren
      nicht der händler entscheidet ob Garantie oder nicht
      dieses Entscheidungsrecht hat nur Seat Deutschland
      der Händler hat bei Seat einen Garantieantrag zu stellen mit den bemängelten teilen bzw. Fehler

      Seat Deutschland entscheidet dann ob und wenn ja in welchen umfang eine Garantie bewilligt wird

      sollte ein Händler ohne Rückfragen vorab entscheiden könnte es passieren das er bei einen negativen Ergebnis auf den entstandenen kosten sitzen bleibt