Schon abGEZockt?

    • Schon abGEZockt?

      Hallo!
      Hatte heute so nen netten grünen Brief im Briefkasten von dem legitimierten deutschen Abzockverein GEZ... die würden gerne, dass ich meine Geräte anmelde...
      Mal abgesehen davon das ich nie Radio höre und auf dem Fernseher fast nur Playstation spiele ist nun die Sache:
      Ich wohne noch bei meinen Eltern, bin Student, das Auto ist allerdings auf mich zugelassen (und hat natürlich ein Radio).
      Nun steht in dem schreiben etwas von wegen:
      Weitere Personen im Haushalt (z.B. Jugendliche, Senioren) müssen ihre eigenen Geräte im Zimmer und Auto nur dann anmelden, wenn ihre monatlichen Einnahmen den einfachen Sozialsatz übersteigen.

      Wie gesagt, ich bin Student, und meine einzigen Einnahmen sind ca. 350€ monatlich durch Arbeit auf 400€ Basis...
      Muss ich den Sch**** jetzt tatsächlich bezahlen?

      Gruß,
      Pascal
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    • Nein musst du nicht. Da Du kein festes Einkommen hast und du unter dem sozialsatz liegst musst du nicht bezahlen.

      Es ist allerdings egal ob du nie Radio hörst oder fast nur Playstation auf dem Fernseher zockst. Du hast die Geräte und irgendwann musst du sie anmelden. Der Besitz alleine reicht schon um GEZ Gebühren bezahlen zu müssen.

      Schreib denen deine Situation in dem Brief und gut ist.
    • Joah ich weiß... ist nur trotzdem ein punkt wo ich mich drüber aufrege *lach*
      hab ja nichtmal sender im radio einprogrammiert ^^

      Aber danke für die schnelle antwort ;) gleich mal zurückschreiben
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    • Also, als ich Student war galt dieses "..müssen ihre eigenen Geräte im Zimmer und Auto nur dann anmelden, wenn ihre monatlichen Einnahmen den einfachen Sozialsatz übersteigen" komischerweise nicht für mich. Das galt nur für Leute, die sowieso schon staatliche Hilfe bekamen. Hatte damals extra bei der GEZ nachgefragt, da ich 100€ nachzahlen sollte.

      Als ich später nach Hause gezogen bin, habe ich mich abmelden lassen (aber frag nicht wie). Allerdings ist mein Wagen nicht auf mich zugelassen.

      Wenn Du der Meinung bist, Du hast nix zum anmelden, schmeiß den Brief in den Müll. Ich öpfer für die keinen Cent mehr.
    • Edit:
      Hab da grad mal kurz angerufen...
      die meinen ich muss doch bezahlen, weil mein Einkommen über 325€ liegt ?!? (Was ja nichtmal immer stimmt)
      die haben doch nen Vollschaden?
      Ich könnte lediglich einen Befreiungsantrag einreichen, in der Hoffnung das der durchkommt...
      WTF?
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von PrivateDemon ()

    • Ich würde denen nur schreiben, das ich nichts habe und schluß.
      Niemals sagen, das du das und das, so und so lange hast!
      Die Schreiben mich auch jedes Jahr an :vomit: und fragen, ob sich bei mir was geändert hat! :stupid:
      Da wird nur schnell das Formular ausgefüllt und alles zusammen in den Briefkasten geschmissen.
      Natürlich ohne Marke! :lol:
    • Das ist eh die größte Abzocke der Laden. Als ich im letzten Jahr mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen bin war auch 4 Monate später ein netter Brief von denen im Kasten. Was wir den so an Geräten haben die wir angeben müssen. Wg Nachzahlung usw hatten wie Glück denn wir haben erst 1 Woche bevor der Brief kam einen neuen Fernseher gekauft da hab ich gesagt kann ich ihnen gerne die Rechnung zeigen wir haben erst seit einer Woche TV zuhause... Aber seitem müssen wir alle 3 Monate 54 Euro zahlen und die buchen auch noch vom Kto ab wann die wollen....... da werde ich mich auch mal drüber beschweren.

      Als ich noch bei meinen Eltern gewohnt habe und in der Ausbildung war hab ich nie was von dem Laden gehört, evtl. weil meine Eltern ein Eigenheim haben aber kaum ist man von zuhause raus stürzen die sich auf einen. Und GEZ zahlt man ja nur für die "öffentlich Rechtlichen" Sender wie ARD, ZDF usw. alles Sender wo eh nur SCh**** läuft und die wir garnicht gucken juckt die aber nicht, zahlen müssen wir trotzdem.

      Ich finds schon echt Hammer wie den Leuten das Geld aus der Tasche gezogen wird, sollen die doch bei den die das möchten die Sender sperren dann brauch man auch nicht für was bezahlen was man nicht nutzt !!!!!!
    • @Pascal, der soziale Satz liegt meines Erachtens aber, wie bei ALG II bei 347€, sofern ich ned irre würdest dann mit deinen 350€ die oben angegeben hast drüber liegen.

      Und mach ned den Fehler den hier mancher rät, einfach zu schreiben du hättewst nix, allein die KfZ-Zulassung auf DICH reicht, ein Blick ins Fahrzeug und das sichtbare Radio und du zahlst nach ab dem Datum an dem das Auto auf dich zugelassenw urde, da die dann davon ausgehen dürfen, dass Du seitdem auch Radio hast.

      Und so auf die leichte Schulter nehmen, wie manche hier raten, nur weil sie bisher damit durchgekommen sind, würd ich das ned, hier Fallbeispiele:

      Schwiemu hat diesen Schriebs ohne Briefmarke abgesendet, aber im Feld für die Marke stand, bitte ausreichend frankieren, tut man dies ned, verweigert die GEZ die Annahme, ergo, hast Dich ned gemeldet.

      Opa hat seit er das erste Auto mit Radio hat nie bezahlt, als er 69 !!! war kam ein netter Brief, ichw eis nicht die genaue Summe der geforderten nachzahlung, aber es war vierstellig und vor Gericht ging die Verhandlung zugunsten der GEZ aus.

      Meinereiner hat einst Antrag auf Befreiung gestellt zur Ausbildung, da hiess es solange nicht entschiedenw urde brauche man erstmal ned zu zahlen, nach über einem Jahr kam die Abölehnung, ich durfte nett dreistellig nachzahlen.

      Seither zahlen wir brav jedes Quartal die um die 50 Ocken und haben so keine Befürchtungen vor immensen Forderungen.

      Und um Dir sicher zu sein über Dein Handeln empfehle ich Dir eine ordentliche Rechtsberatung bei jemandem der das auch SICHER sagen kann (Anwalt z.B.), denn wie gesagt, viele zahlen noch nie oder ewig nimmer, denken is ja easy, keine sau merkt es und geben dann Tipps zu eben diesem was böses Ende nehmen kann, die GEZ widerum nimmt auch gerne mehr Geld als berechtigt, also trauen würde ich hier wirklich nur einer Kompetenzperson. Zumal Du dann die Beratung auf DICH passend bekommst (Einkommen etc).
    • Also ein kumpel der zum damaligen noch Zeitpunkt noch Kommisar in Ausbildung war, hat denen in schriflicher Form Hausverbot erteilt. :rofl:

      Natürlich hat er das mit seinem Vermieter abgesprochen.


      U.a. stand darin das er Hausfriedensbruch begeht wenn die dahin kommen und es war nie wieder einer bei seinem Vermieter bzw. bei ihm.
    • Das stimmt so ned, Hausfriedensbruch wäre wenn sie ohne Genehmigung fremdes Grundstück betreten, solange die von draussen klingeln isses nix verbotenes.

      Und dieses verbot geift im Übrigen auch nicht mehr wenn ein Gerichtsvollzieher dabei ist, oder eine einstweilioge Verfügung vorliegt ;)
      Hier sei aber angemerkt das dies nocht so schnell durch die GEZ erwirt wird, da es u.a.a mit Kosten verbunden ist die sie vorstrecken müssten, dies rentiert bei kleineren Streitwerten aber noch ned
    • Die GEZ würde ich auch nicht auf die leichte Schulter nehmen, das kann echt teuer werden. An deiner Stelle würde ich die Befeiung beantragen. Ich denke das du damit auch durch kommst als Student.
      Zu Zeiten meiner Umschulung habe ich auch die Befreiung gehabt und hatte meine eigene Wohnung und Auto.
      Allerdings haben sie es da einmal geschafft, den gleichen Kerl in einer Woche zwei mal zu mir nach Hause zu schicken. Nachdem zweiten mal hat er dann glaub ich verstanden das ich befeit war :lol:
      Dafür haben ich dann immer wieder Post von denen zu meinen Eltern bekommen, mit der Aufforderung ich soll meine Geräte anmelden :bonk: Als ich dann mit einer Anzeige wegen Belästigung gedroht habe, war ganz plötzlich Ruhe. :D Da weiß doch die rechte Hand nicht was die Linke macht.
      Heute zahle ich monatlich die 17,03 €. Eine Einzugsermächtigung bekommen die von mir nie. Anfangs haben sie sich über meine Zahlungsvariante auch muckiert, da bin ich aber nicht drauf ein gegangen und habe es drauf ankommen lassen. Mittlerweile haben sie es akzeptiert. Was wollen sie auch gegen tun? Mich kündigen? :rofl: Da würde ich mich echt drüber freuen ;)
      Gruß Nicole

      SEAT-GEMEINSCHAFT HAAARZ - höher geht wirklich nicht...
    • Das mit dem Befreien wird meiner Erfahrung nach bei Studenten nicht mehr so einfach klappen, wie vor ein paar Jahren. Ich bin genau auf diese Umstellung reingefallen. Die Befreiung wurde ohne Ankündigung extrem runtergeschraubt und ich stand auf einmal mit einer 100-Forderung da. Man hat nur Chancen, wenn man z.B. einfach BaföG bekommt. War bei mir nicht der Fall, daher konnte ich ruhig zahlen.

      Wie ist das eigendlich bei einer eheähnlichen Wohngemeinschaft, müssen da auch beide zahlen?
    • Als Student bekommst du aber sobald du Bafög Empfänger bist eine Befreiung, bzw. kannst eine beantragen, wenn man aber kein Bafög bekommt gibt es wohl auch keine Befreiung.

      Hier noch was schriftliches:

      7. Rundfunkgeräte von Studenten, Schülern und Auszubildenden


      Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule / befinde mich in der Ausbildung. Muss ich meine Rundfunkgeräte anmelden?
      In diesem Fall ist zu unterscheiden zwischen Studenten, Schülern und Auszubildenden, die einen eigenen Haushalt haben oder aber noch in einem elterlichen Haushalt leben, in dem die Rundfunkgeräte angemeldet sind.

      Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.

      Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (monatlich 278 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

      10. Rundfunkgebührenbefreiung


      Ich bin arbeitslos / schwerbehindert / habe ein geringes Einkommen oder bin Sozialhilfeempfänger / Schüler / Student / Auszubildender / Rentner.
      Kann ich mich von der Rundfunkgebühr befreien lassen?
      Eine Befreiung von der Gebührenpflicht können Personen erhalten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Informationen zu den Befreiungsvoraussetzungen erhalten Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung auf keinen Fall automatisch, sondern nur auf Antrag erfolgt.

      Wo kann ich eine Befreiung beantragen?
      Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist bei der GEZ, 50656 Köln, zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder zum Online-Ausfüllen hier.

      Das Antragsformular muss eigenhändig unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen per Post an die GEZ gesandt werden.


      Quelle: gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html#7

      Grüße, Markus
    • Dodge schrieb:


      Wie ist das eigendlich bei einer eheähnlichen Wohngemeinschaft, müssen da auch beide zahlen?


      Das kommt darauf an ob beide ein Auto auf ihren Namen angemeldet haben. Bei Eheähnlichen Wohngemeinschaften muß einer die Geräte angemeldet haben. Wenn sich zwei Autos in der Gemeischaft befinden muß der Partner nur sein Autoradio anmelden. Sowar es zumindest bei uns bevor wir geheiratet haben. Ich hab voll bezahlt und Aquilla nur sein Autoradio. (Auch da stand der Herr plötzlich vor der Tür :evil:)
      Gruß Nicole

      SEAT-GEMEINSCHAFT HAAARZ - höher geht wirklich nicht...
    • Ist natürlich so ne Sache... ich kriege kein Bafög weil meine Mutter + Stiefdad selbstständig sind und nicht schlecht verdienen.
      Heißt aber nicht gleichzeitig auch, dass die mich groß bezuschussen.
      Von den etwa 350€die ich verdiene (und das wird in nächster Zeit weniger werden, weil ich mich mehr um uni kümmern muss) gehen alleine schon 100€ jeden Monat an Spritgeld weg (Uni 50km ein Weg)...
      Naja ich schreib denen erstmal die anmeldung, mit bitte um rücksprache bezüglich der Befreiung und dann mal schaun.
      WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!
    • Wenn, würde ich das andersrum machen. Bin kein Rechtsspezi, aber sowas würde ich vor der Anmeldung abklären.
      Konnte mich damals nur mit einem Rechtsanwalt dort wieder abmelden.

      @freedolphine
      Ich meine das unabhängig vom Auto. Das läuft nicht auf mich. Bin unschlüssig, ob ich mich da wieder melden muss, wenn ich mich ummelde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dodge ()

    • freedolphine schrieb:

      @Doge:
      wenn Dana schon bezahlt, brauchst du nicht bezahlen da dein Auto ja nicht auf dich zu gelassen ist ;)
      Dennoch würde ich da bescheid geben das ihr jetzt ein Eheähnliches Verhältniss habt ;)



      korrekt ;)

      Bekomme auch hin und wieder so ein Schriebs nach wie vor, melde dann dort, dass alles unverändert ist, gebe den Namen und die Mitgliedsnummer meiner Gutsten an mit der ich zusammen lebe und das sie ja zahlt und fertig....
    • Wie ist das eigentlich bei einer eheähnlichen Wohngemeinschaft, müssen da auch beide zahlen?


      Kommt darauf an, innerhalb der Wohnung muss man nur einmal zahlen. Das hat die GEZ auch ohne Probleme so akzeptiert damals, wo ich mit meiner Freundin zusammengezogen bin und wir dann sie abgemeldet haben. Sobald allerdings ein Raum (z.B. arbeitszimmer) ausschließlich einer Person gehört und dort Rundfunkgeräte stehen, müssen diese ebenfalls angemeldet werden, wenn die Person nicht selber schon zahlt. Da ist nur der Nachweis recht schwer für die GEZ, anders aber beim Auto. Da müsste dann der Partner noch mal Radio zahlen, wenn das Auto auf ihn läuft.

      Zum Thema abbuchen wann sie wollen stimmt eigentlich nicht.

      Man hat verschiedene Möglichkeiten, an die sich sich auch m. Erfahrung nach peinlichst genau halten.

      Gesetzlich, d.h. immer am 15ten des mittlerern Quartalsmonats, also 15.02., 15. 05, 15.08., 15.11., vierteljährlich im Voraus, also 01.01., 01.04., 01.07., 01.10, halbjährlich im Voraus (01.01., 01.07.) oder jährlich (01.01.) Allerdings spart man absolut nichts, wenn man im Voraus zahlt, also immer schön die gesetzliche Zahlung nehmen, sonst gibt man denen noch zinslos einen Vorschuss.