Schäden beim Händler

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Schäden beim Händler

      Alsoo... es geht mal wieder nicht um mein Auto ;)
      Ne bekannte von mir hat sich vor einiger Zeit nen Twingo Phase 3 als Neuwagen mit so nem komischen halb Leasing halb Finanzierungs-Vertrag geholt.
      Irgendwie der Vertrag läuft x-Jahre, dann hat sie die Wahl:
      Endrate bezahlen
      Weiterfinanzieren
      Auto abgeben.

      Nun ist sie vor kurzem Umgezogen, braucht das Auto nicht mehr wirklich.
      Darum hat sie das mit dem Händler abgeklärt, dass das Auto abgemeldet wird und der Händler versucht das zu verkaufen - zum Wert der Restschuld auf das Auto.

      Nun kommts:
      Letzte Woche kriegt sie nen Anruf vom Händler:
      Auto wurde aufgebrochen!
      Die Tür, Heckklappe und die hintere Stoßstange ordentlich demontiert und geklaut.
      Wäre aber alles kein Problem, seine Versicherung würde das übernehmen, sie müsste allerdings die 500€ selbstbeteiligung bezahlen.

      Jetzt ruft der sie gestern an - Versicherung würde das ganze doch nicht übernehmen, sie sollte den Schaden aus ihrer Tasche bezahlen.

      1) Der Händler hat das Auto unter seinem Namen ins Internet gestellt (vllt wurds ja da "rausgesucht"?)
      2) Das Auto steht abgemeldet auf seinem Grundstück (Aufsichtspflicht?)

      Kann doch nicht wahr sein, dass er ihr jetzt da tatsächlich die Kosten auferlegen will / kann oder?
      WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!
    • hi

      ich behaupte jetzt mal , wenn der Händler das Auto abgemeldet hat, braucht sie keine Kosten tragen, das auto gehört ja quasi nicht mehr ihr? seh ich jedenfalls so.

      und wenn es auf seinem Grundtück steht wo eigentlich bei fast allen Händlern überwachungs kamaras sind, sollt sich das doch aufklären lassen??

      i
    • Das auto gehört (leider) noch ihr, wurde aber vom Händler abgemeldet und ausgestellt.
      Um den ganz weg zu tun, hätte sie die Restschuld bezahlen müssen - was natürlich nicht drin ist.

      Ob der Kameras hat, weiß ich nicht...
      WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!
    • Natürlich gehört das Auto ihr, er verkauft es ja nur in ihrem Auftrag. Das machen Gebrauchtwagenhändler übrigens gern, weil sie dann nicht die umfassende Händler-Gebrauchtwagengarantie geben müssen.

      Dass er es abmeldet und ausstellt, sind ja im Prinzip nur Gefälligkeiten, damit sie mehr Geld für das Auto bekommt.

      Wenn jemand von meinem Grundstück ein Fahrrad klaut, das ein Dritter dort hingestellt hat, zahle ja auch nicht ich oder meine Versicherung das neue Fahrrad, sondern derjenige, dem es gehörte. Ich kann schlecht für alles, was auf meinem Grundstück steht, die Verantwortung übernehmen, dann würde es keine Parkplätze mehr geben.
      Man könnte höcstens noch überlegen, ob er vorvertragliche Schutzpflichten übernommen hat, das würde ich aber eher ablehnen.
    • Das Argument mit dem Fahrrad stimmt schon, aber ich denke schon das er da eine gewisse aufsichtpflicht eingeht, wenn er das auto ausstellt und unter seinem namen ins internet stellt, oder?
      WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!
    • So grad die gute Nachricht gekriegt:
      Der Händler hat von seinem Chef derbe eins aufn Deckel gekriegt... und das Autohaus übernimmt den Schaden (laut gutachter 4500€) nun komplett.
      Der Grund:
      Der Händler hat keinen schriftlichen Vertrag gemacht und nicht darauf hingewiesen das kein Versicherungsschutz besteht wenn was passiert.
      Darum musser das nu halt tragen xD

      Somit ist der Anwalt auch gespart.
      WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!
    • Sooo... Heute war Termin der Endkontrolle.
      Nachdem der Händler sich bei einigen anderen Sachen dann doch quergestellt hat, haben wir uns mal beim Anwalt schlaugemacht was wir machen dürfen / fordern dürfen und was nicht.
      Dann die große Überraschung, meine bloße Präsenz als unabhängiger Zeuge schien ihn wohl ein wenig einzuschüchtern...
      Und als ich ihm dann nach ein bisschen suchen mehrere Lackschäden zeigte sowie schlecht nachlackierte Stellen (Läufer) hat er sich dann zu kompletter Kooperation entschlossen.
      Wir bekommen eine komplette Aufstellung der ersetzten Teile (wollte er uns erst nicht geben), die ebenfalls geklauten Winterreifen werden ersetzt, die schäden werden bis zur Anmeldung ausgebessert.
      WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!