Wer kennt sich mit Arbeitsrecht aus?

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    • Wer kennt sich mit Arbeitsrecht aus?

      Hallo Forum!

      Ist hier jemand der sich mit Arbeitsrecht auskennt?
      Ich habe nämlich folgendes Problem, und zwar wurde ich gestern von meiner Firma entlassen ... grund dafür ist, das mein chef rausgefunden hat das ich mich bei einer anderen Firma in unserer Stadt beworben habe.
      Er meint ich habe damit "Firmenschädlich" gehandelt.

      Nun steht aber in meiner kündigung das ich aus "betriebswirtschafftlichen Gründen" entlassen wurde ...

      Lohnt es sich dagegen anzugehen?

      Gruß Alex
    • Hi Alex

      meines Wissens ist das so das er dich schon wegen "betriebswirtschafftlichen Gründen" entlassen kann da er dich dann nicht mehr halten kann. Trotzdem hast du ja bzw er ja auch ne Kündigungsfrist.

      Das er dir das mit dem "Firmenschädlich" gehandelt gesagt hast müsstest du ihm erst mal nachweisen und das wird nicht gehen glaube ich.

      Was auf keinen Fall geht das er dich rausschmeist weil du dich wo anders beworben hast das ist dein Gutes recht und da kann er nichts gegen tun. Natürlich hat er nun nen anderen Weg gefunden dich raus zu bekommen.

      Hast du kein Betriebsrat der dich unterstützen kann und dir das rechtlich genau erklären kann. Zumal muss dann der Betriebsrat (BR) ja auch zugrstimmt haben.

      Werde nachher noch mal nen Kumpel fragen der ist in meiner Firma wo ich Arbeite im BR.


      Gruß Tobias

      Gruß Tobias
      Arbeit ist schön!
      Deshalb immer etwas für morgen aufheben!
    • Original von Sleepy 77
      Ist hier jemand der sich mit Arbeitsrecht auskennt?

      jupp, ich! Bin Personaler und schlage mich tagtäglich mit Arbeitsrecht herum.

      Du hast 2 Möglichkeiten bei einer Kündigung:
      1.) sie hinnehmen
      oder
      2.) dagegen vorgehen.

      Du hast die Möglichkeit innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage bei Gericht einzureichen. Das kannst entweder du selbst machen oder über einen Anwalt (am Besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht). Die Klage lautet meist auf Weiterbeschäftigung.

      Im Rahmen der Kündigungsschutzklage muss der Arbeitgeber die betrieblichen Gründe der Kündigung darlegen. Weiterhin (je nach Größe des Unternehmens) muss er auch die Sozialauswahl, nach derer die Entscheidung deiner Kündigung gefallen ist, offenlegen. Und natürlich (falls BR vorhanden, wie Otti schon sagt) nachweisen, das dieser ordnungsgemäß angehört wurde und zugestimmt hat.
      Im Verlauf des Kündigungsschutzverfahrens solltest du dann deine Arbeitskraft weiterhin anbieten (schriftlich, am besten übern Anwalt). Somit sicherst du dir deinen Entgeltanspruch, für den Fall, das dein Arbeitgeber den Prozeß verliert und dich wiedereinstellen muss.
      Oder ihr einigt euch außergerichtlich auf eine Abfindung. Aber das würde sich erst im Verlauf des Prozesses zeigen.

      Wurdest du ordentlich gekündigt (also [aufgrund deines Alters] mit 4 Wochen oder 1 Monat Kündigungsfrist)? Wie lange hast du denn schon bei der Firma gearbeitet?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von hanocool ()

    • Ich war jetzt bissl mehr als 1 Jahr bei der Firma und wurde am Donnerstag Abend zum Gespräch bestellt. Dort wurde mir dann von chef und cheffin erzählt das sie rausgefunden hätten das ich mich woanders beworben habe und wurde entlassen.bin zum 30.06.09 gekündigt und bis dahin bin ich beurlaubt.

      Einen betriebsrat gibt es nicht in der firma ...
    • Donnerstag abend? Also vorgestern?
      Und dann zum 30.06. gekündigt?

      Das entspricht doch keiner ordentlichen Kündigungsfrist. Siehe hier: Kündigungsfristen lt. § 622 BGB
      Denn dann hätten Sie dich frühestens zum 15.07. kündigen dürfen.
      Das wäre noch ein Grund mehr, eine Klage anzustreben.

      Du musst dir jetzt halt überlegen, ob du den Schritt gehen willst oder nicht.
      Zu verlieren hättest du nix, da dein Job (erstmal) eh weg ist. Aber du könntest zum einen erreichen, das der Beendigungszeitpunkt ein späterer wäre (also auch entsprechend länger Gehalt) und evtl. könnten auch noch ein paar Hundert Euro Abfindung herausspringen (so ca. bis zu einem halben Monatsgehalt). Sicherlich nicht die Welt, aber immerhin ein kleines Trostpflaster und das Gefühl, dass andere nicht mit einem Umspringen dürfen und können, wie sie grad lustig sind.

      Hättest du denn Aussichten darauf, bei der anderen Firma, bei der du dich beworben hast, eingestellt zu werden? Oder hat sich deine Bewerbung bereits erledigt?

      Vielleicht noch ein kleiner Tipp: Solltest du dich irgendwann nochmal aus einem Job heraus woanders bewerben, schreibe immer mit rein, dass du bittest, dass deine Bewerbung vertraulich behandelt wird.
      Gerade in kleineren Orten/Städten kennt doch jeder Jeden.
      Ist einer Kollegin mal so gegangen: hat sie irgendwo beworben und beim Vorstellungsgespräch sagte dann der Chef der Firma: Ach, sie arbeiten für Matthias F. Und ein paar Tage später hatte dieser sogar einen Termin mit unserem Chef. Sie weiß bis heute nicht, ob unser Chef von ihrer Bewerbung bei der anderen Firma weiß oder nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hanocool ()

    • also wie gesagt, bin zum 30.06. entlassen, bis dahin bin ich beurlaubt ...

      das mit der anderen bewerbung wird schon klappen .. habe eine zusage zu anfang nächsten jahres. allerdings hab ich jetzt mit ihm telefoniert und er will versuchen mich schon in 1 monat zu nehmen ... zur not hab ich noch eine andere möglichkeit zu arbeiten.

      Wenn ich gegen die kündigung angehe, würde ich nicht auf wiedereinstellung aus sein sondern auf entschädigung

      Des weiteren ist es so, das wenn er mich aus "betriebswirtschafflichen gründen" entlassen hat. darf er für mich keinen neuen einstellen!das hat er aber schon getan!
    • Na ja, noch ein weiterer Grund für eine Klage.

      Also falls du die Möglichkeit hast (evtl. eine Berufsrechtsschutz), dann solltest du nicht zögern und die einen Anwalt suchen.
      Oder falls nicht, dann einfach mal Geld für eine anwaltliche Beratung investieren und mit dem Anwalt dann klären, ob eine Klage Sinn macht und welche Kosten dabei auf dich zukämen.

      Bei dem was du erzählt hast, könntest du recht gute Chancen haben, den Prozess zu Gewinnen. Alles weitere ist dann Verhandlungssache zwischen den Parteien.
      Solltest du dich für eine Klage entscheiden, kläre auf jeden Fall auch ab, in wie weit du während der Klagezeit (sowas kann immer etwas dauern) wo anders arbeiten kannst. auch dabei gibt es ein paar dinge zu beachten.
    • Hallo Sleepy 77

      Du kannst immer nur auf Wiedereinstellung klagen und nicht auf Entschädigung.
      Wenn Dein alter Arbeitgeber Dich aber nicht wieder haben will, wird es auf einen Vergleich (Abfindung) hinauslaufen.
      Wenn Du einen guten Richter beim Arbeitsgericht bekommst ist vielleicht sogar ein wenig mehr drin an Abfindung!

      Nimm Dir einen Anwalt und gehe gegen die Kündigung vor, solche Chefs müssen bestraft werden!
    • Die anderen haben es ja schon gesagt.

      Man muss sich da professionell beraten lassen. Ein ordentlicher Antwalt für Arbeitsrecht löst das Problem evtl. ohne Prozess mit ein paar Telefonaten mit der alten Arbeitgeben. Du musst bloß aufpassen, dass Du Deinem alten AG seine Fehler nicht ausf Butterbrot schmierst, sondern erstmal mit einem Anwalt besprichst.
    • Man kann auch beim örtlichen(zuständigen) Amtsgericht so nen Antrag stellen, dass man keine Kosten hat beim Anwalt, da zahlt man nur 10 Euro und das war's ... gilt für einen kompletten Fall bis dieser abgeschlossen ist ....
      und grade wenn man Arbeitslos ist, kann man sich selten nen Anwalt leisten ...

      Ich wünsch dir das Beste Alex ...


      Liebe Grüße

      Die Lily
      Babycupra-Twins :love:

      Ich brauch kein schnelles Auto ....

      ....auf wichtige Leute wird gewartet!!!
    • Heutzutage verlangt das AA das du gerichtlich gegen die Kündigung vor gehst, dir wird bestimmt ne Sperre angedroht.
      Nen Kollege wurde gekündigt wegen Vorsatz, unser AG war gnädig und hat ihn nicht fristlos gekündigt. Und siehe da...der hat sich wieder reingestritten. Er mußte es tun weil ihm das AA eine Sperre angekündigt hat wenn er nicht vor das Gericht zieht.
    • Dem arbeitsamt musst man ja eh die Kündigung vorlegen ... und da steht "aus betriebswirtschaftlichen Gründen" drin, und da dürfen die eigentlich keine Sperre verhängen ... und kann es mir auch nicht sonderlich gut vorstellen, das wenn man sich wieder in eine Firma reingestritten hat, dass das nicht unbedingt nen tolles Arbeitsklima ist ...
      Babycupra-Twins :love:

      Ich brauch kein schnelles Auto ....

      ....auf wichtige Leute wird gewartet!!!
    • Kenne einen Fall der inhaltlich genauso gestrickt ist:

      Nur bei diesem wurde die Kündigungsfrist eingehalten...

      Will das von meinen Vorrednern nicht wieder groß mit aufgreifen aber:

      - Kündigungsfrist nicht eingehalten ist IMMER schon ein Grund für einen Widerspruch. Und den unbedingt in der Frist einreichen! Möglichst mit Anwalt.

      Zusätzlich beachten ob bei betriebsbedingten Kündigungen auch sozial gerechtfertig vorgegangen wurde...

      Der Mitarbeiter hatte gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt und folgende Punkte angebracht:

      - Sozialplan nicht erstellt
      - Nachfolge wurde eingestellt

      Das Gericht hatte eine Wiedereinstellung gefordert, diese lehnte der Mitarbeiter aus Grund von "Mobbinggefahr und Angst vor Repressalien" ab.
      Jetzt geht wohl alles auf ein Vergleich hin...
      Und das bewegt sich hier bei 0,5 vom letzten Monatsgehalt.

      Durch den Widerspruch hatte er die Kündigung auf "Eis gelegt" und bekommt seit ca. 6 Monaten weiterhin Lohn vom Arbeitgeber...
      Natürlich muss man dann erstmal dort arbeiten, oder in diesem Fall kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter natürlich auch auf Kurzarbeit schicken

      Und zu lilys Beitrag:

      Bin mir da nicht hundertprozentig sicher, aber kann mir sehr gut vorstellen das das AA aufgrund einer eindeutigen fehlerhaften Kündigung verlangen kann das man rechtliche Schritte einleitet. Und da ist die Sicherung eines Arbeitsplatzes erstmal vorrangiger als das"Wohlbefinden" gegenüberdem Chef ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von chris ()

    • Ähhh

      war die kündigung schriftlich ??
      hörte sich so an als ob es dir nur gesagt wurde ??

      eine kündigung ist nur schriftlich wirksam !!
      haben die es dir aber nur gesagt hast du rein rechtlich noch keine bekommen und die kündigungsfrist von 4 wochen zum Monatsende oder 15. des Monats hat noch nicht begonnen !

      in einer Gewerkschaft bist du nicht oder z.B. IGMetall
      da würdes du auch Rechtsbeistand kostenlos bekommen

      wieviele Arbeiter Beschäftigt dein alter Chef ca. ??

      kündigungsschutz gibt es erst ab mehr als 10 Arbeiter ohne Lehrlinge gerechnet ( hat keine auswirkung auf die Kündigungdfristen )
    • Original von ABF-lug
      Original von Sigmet
      in einer Gewerkschaft bist du nicht oder z.B. IGMetall
      da würdes du auch Rechtsbeistand kostenlos bekommen

      Die springt nur ein bei "Aussicht auf Erfolg".


      Das mag sein, aber um das zu Prüfen muss ja zumindest eine erste Besprechung/Beratung stattfinden. Und dann sieht man ja, wie es weiter gehen könnte.

      Aber so wie Sleepy es geschildert hat, hätte er gute Chancen auf Erfolg.

      Apropos, Sleepy: was tut sich denn zu diesem Thema grad bei dir? Wie willst du weiter vorgehen?
    • Erstmal danke ich euch für die vielen antworten!

      Natürlich habe ich hin und her überlegt was ich machen soll und bin letztendlich mit meinen eltern zu der überlegung gekommen das ich die sache beruhen lasse!ich bin momentan recht froh das ich dort weg bin und mit dem ganzen haufen nichts mehr zu tun habe!

      Arbeitslich sieht es so aus, das ich bei der firma in der ich mich beworben habe ab dem 01.07.2008 fest eingestellt bin und in etwa 300 euro mehr verdiene!

      Gruß Alex