Zahlt ja eure Bußen

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    • Zahlt ja eure Bußen

      habe das gerade gemailt bekommen

      1 Euro ca. 1.50 SFR. könnte es jetzt selber rechnen

      Lausanne. AP/Baslerzeitung 12.08.2005.

      Ein Raser muss für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h auf der Autobahn A2 im Urnerland 15'000 Franken Busse zahlen. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Urner Justiz geschützt. Vor die Gerichte kam der Fall letztlich, weil der Autofahrer die ursprüngliche Busse von 900 Franken nicht zahlen wollte.

      Zu der Geschwindigkeitsüberschreitung war es im Februar 2001 gekommen. Der Raser war ursprünglich von der Urner Staatsanwaltschaft mit lediglich 900 Franken gebüsst worden. Er akzeptierte diese Busse jedoch nicht. Deshalb kam der Fall vor Urner Landgericht, das eine Busse von 1500 Franken aussprach. Auch diese Busse wollte der Raser nicht bezahlen und rief deshalb wie die Urner Staatsanwaltschaft das Obergericht des Kantons an.

      Vor Obergericht stellte sich dann heraus, dass der Autolenker sehr vermögend war und ein grosses Einkommen hatte. Damit die Busse für den Raser auch eine Strafe darstellte, verurteilte das Obergericht den Autolenker zu einer Busse von 25'000 Franken. Dagegen rief der Lenker ein erstes Mal das Bundesgericht an, das die Busse aufhob, weil das Gericht vom Bruttoeinkommen ausgegangen war.

      Hohes Einkommen

      Im März dieses Jahres schliesslich verurteilte das Urner Obergericht den Raser im zweiten Anlauf zu einer Busse von 15'000 Franken. Dieser Entscheid ist nun gemäss einem am Freitag veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid bestätigt worden. Laut dem Urteil aus Lausanne ist eine Busse von 15'000 Franken mit Blick auf die gesetzliche Strafandrohung - Gefängnis oder Busse bis zu 40'000 Franken - und angesichts des sehr hohen, steuerbaren Vermögens von 47,4 Millionen Franken und des hohen Jahreseinkommens von 415'000 Franken des Rasers nicht unanhaltbar hart. «Die Busse erscheint auch im Verhältnis zum Verschulden und zur fehlenden Einsicht» des Lenkers nicht als unangemessen, urteilte das Bundesgericht.
    • Original von Typ6k/c
      hey dann bin ich meinen 25euro noch gut bedient worden. ;)

      Ich kann nur sagen, wir sind hier gut bedient mit unseren Ordnungsgeldern.
      In der Schweiz greifen die knallhart durch...........

      Aber ich bin ja immer artig gefahren :rolleyes:

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      TÜV-Station Haaarz, 38700 Hohegeiß
      Prüfer: Herr Puffka-Luminowski
    • dann fahr mal nach holland. in holland kannste sagen pro km/h zu schnell nen 10er. wenn das nicht zahlen kannst wird das auto beschlagnahmt und bekommst ne frist. wenn dann in der frist nicht zahlen kannst wird die karre verkauft.
      We´ll never forget Tobi! 05.09.05 ;(

      Nur die besten sterben jung. Viel zu jung, nur noch erinnerung.
    • Also ich find das richtig, daß die Strafe am Gehalt orientiert wird. Da würde es sich so mancher "Großkopferte" (Bonze für Nicht-Bayern :P ) zweimal überlegen wie er fährt. :rolleyes: Bei den Finnen ist es ja so. Da hat glaub ich der Nokia-Chef wegen nem Verkehrsvergehen mehrere 10000 € an Strafe gezahlt! 8o :respekt:
    • das wäre ja fast nen freibrief für nen paar leute, die irgendwo schwarz malochen und nur z.b. arbeitslosengeld bekommen. den kannste ja nix abnehmen, weil die ja "offiziell" nichts haben.
      We´ll never forget Tobi! 05.09.05 ;(

      Nur die besten sterben jung. Viel zu jung, nur noch erinnerung.