habe das gerade gemailt bekommen
1 Euro ca. 1.50 SFR. könnte es jetzt selber rechnen
Lausanne. AP/Baslerzeitung 12.08.2005.
Ein Raser muss für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h auf der Autobahn A2 im Urnerland 15'000 Franken Busse zahlen. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Urner Justiz geschützt. Vor die Gerichte kam der Fall letztlich, weil der Autofahrer die ursprüngliche Busse von 900 Franken nicht zahlen wollte.
Zu der Geschwindigkeitsüberschreitung war es im Februar 2001 gekommen. Der Raser war ursprünglich von der Urner Staatsanwaltschaft mit lediglich 900 Franken gebüsst worden. Er akzeptierte diese Busse jedoch nicht. Deshalb kam der Fall vor Urner Landgericht, das eine Busse von 1500 Franken aussprach. Auch diese Busse wollte der Raser nicht bezahlen und rief deshalb wie die Urner Staatsanwaltschaft das Obergericht des Kantons an.
Vor Obergericht stellte sich dann heraus, dass der Autolenker sehr vermögend war und ein grosses Einkommen hatte. Damit die Busse für den Raser auch eine Strafe darstellte, verurteilte das Obergericht den Autolenker zu einer Busse von 25'000 Franken. Dagegen rief der Lenker ein erstes Mal das Bundesgericht an, das die Busse aufhob, weil das Gericht vom Bruttoeinkommen ausgegangen war.
Hohes Einkommen
Im März dieses Jahres schliesslich verurteilte das Urner Obergericht den Raser im zweiten Anlauf zu einer Busse von 15'000 Franken. Dieser Entscheid ist nun gemäss einem am Freitag veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid bestätigt worden. Laut dem Urteil aus Lausanne ist eine Busse von 15'000 Franken mit Blick auf die gesetzliche Strafandrohung - Gefängnis oder Busse bis zu 40'000 Franken - und angesichts des sehr hohen, steuerbaren Vermögens von 47,4 Millionen Franken und des hohen Jahreseinkommens von 415'000 Franken des Rasers nicht unanhaltbar hart. «Die Busse erscheint auch im Verhältnis zum Verschulden und zur fehlenden Einsicht» des Lenkers nicht als unangemessen, urteilte das Bundesgericht.
1 Euro ca. 1.50 SFR. könnte es jetzt selber rechnen
Lausanne. AP/Baslerzeitung 12.08.2005.
Ein Raser muss für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h auf der Autobahn A2 im Urnerland 15'000 Franken Busse zahlen. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Urner Justiz geschützt. Vor die Gerichte kam der Fall letztlich, weil der Autofahrer die ursprüngliche Busse von 900 Franken nicht zahlen wollte.
Zu der Geschwindigkeitsüberschreitung war es im Februar 2001 gekommen. Der Raser war ursprünglich von der Urner Staatsanwaltschaft mit lediglich 900 Franken gebüsst worden. Er akzeptierte diese Busse jedoch nicht. Deshalb kam der Fall vor Urner Landgericht, das eine Busse von 1500 Franken aussprach. Auch diese Busse wollte der Raser nicht bezahlen und rief deshalb wie die Urner Staatsanwaltschaft das Obergericht des Kantons an.
Vor Obergericht stellte sich dann heraus, dass der Autolenker sehr vermögend war und ein grosses Einkommen hatte. Damit die Busse für den Raser auch eine Strafe darstellte, verurteilte das Obergericht den Autolenker zu einer Busse von 25'000 Franken. Dagegen rief der Lenker ein erstes Mal das Bundesgericht an, das die Busse aufhob, weil das Gericht vom Bruttoeinkommen ausgegangen war.
Hohes Einkommen
Im März dieses Jahres schliesslich verurteilte das Urner Obergericht den Raser im zweiten Anlauf zu einer Busse von 15'000 Franken. Dieser Entscheid ist nun gemäss einem am Freitag veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid bestätigt worden. Laut dem Urteil aus Lausanne ist eine Busse von 15'000 Franken mit Blick auf die gesetzliche Strafandrohung - Gefängnis oder Busse bis zu 40'000 Franken - und angesichts des sehr hohen, steuerbaren Vermögens von 47,4 Millionen Franken und des hohen Jahreseinkommens von 415'000 Franken des Rasers nicht unanhaltbar hart. «Die Busse erscheint auch im Verhältnis zum Verschulden und zur fehlenden Einsicht» des Lenkers nicht als unangemessen, urteilte das Bundesgericht.