Umbau Nebelscheinwerfer fertig :)

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    • RE: "was verstehst du denn unter detail-aufnahme?"

      Hallo Namensvetter!

      Ich meinte damit eine Aufnahme eines einzelnen NSW aus der Nähe!

      So kann man sich den blauen Ring einmal genau ansehen!

      Du kannst natürlich auch zu unserem nächsten Treffen nach Berlin kommen und die NSW vorführen! :lol:

      Du bist damit Herzlich Eingeladen!

      MFG

      Jens :wink:
    • @ jens5701

      haste Dir die Auktion auch richtig durchgelesen? ;)
      Mit E-Zulassung (NUR als Fernscheinwerfer). D.h. die Scheinwerfer sind TÜV-zugelassen und auch eintragungsfrei!

      (Betrieb des Standlichtrings im Bereich der STVZO nicht zugelassen.)


      Da Du Deine als Nebelscheinwerfer verwendest sind Sie gar nicht zugelassen,oder? Genauso darfste die Standlichtringe nicht anschliessen und "verwenden". :grübel:
    • da schaut doch kein schw*** nach ob die teile angeklemmt sind. bin neulich in eine kontrolle gekommen und da haben die auch nichts weiter zu gesagt. die sind auch unters auto gekrochen. die haben lediglich gesagt während der fahrt obsolutes nono (50€ und 1 Punkt) ansonsten is schick.und gestern bin ich mit den neblern gefahren an den bullen vorbei. da war auch nichts. und da es meinen ja mit neblern gibt, wird da auch der tüv sicher nichts sagen. hoffe ich :)
    • uargh! wie sieht das denn aus?

      also sorry, ganz davon abgesehen, dass es nicht legal ist, finde ich ehrlich gesagt, dass es absolut furchtbar ausschaut. hellblau auf schwarz gefällt mir beim auto so schon nicht und dann bei nacht.... irgendwie erinnert mich das eher an ein matchboxauto ;)

      naja, die geschmäcker sind ja zum glück verschieden :)
    • da es nachts ja bekanntlich dunkel ist und man da auch nicht unterscheiden kann ob ein auto schwarz oder silber ist. man sieht nachts nur das licht und das hat bis jetzt jedem gefallen dem ich es gezeigt hab. das licht hat außerdem nen richtig kräftigen blauton und nich hellblau. das mit dem legal ist auch sone sache. sicher, ich darf es während der fahrt nicht anmachen. aber im stand aufm parkplatz darf ich es anmachen.
    • im stand auf dem parkplatz darfst du es anmachen?

      hmja.... dazu sag ich dann nur mal, dass ich gerade eine hausarbeit schreibe, unter anderem über gefährdung des straßenverkehrs (§315c StGB). diese muss nämlich im 'öffentlichen verkehr' stattfinden. und zu dem zählen, so sind sich die rechtsmenschen ausnahmsweise mal einig, auch parkplätze. und im öffentlichen verkehr mit den dingern... das ist so ne sache, wie gesagt, kann sein, dass es bei OWi's anders ist, kann aber auch nicht.

      von daher würde ich mit parkplätzen und so generellen aussagen wie 'das darf man' vorsichtig sein.....



      naja, und mag ja sein, dass es bisher allen gefallen hat, aber mir gefällt es nicht ;) das ist im prinzip ja auch egal, aber wenn man meinungen wissen will, muss man auch kritik abkönnen.
    • nunja soa das mit parkplatz is so ne sache:
      auf dem eigenen grundstück (auch wenns nen eigener parkplatz is) darf er das!
      dies zählt dann nicht als öffentlicher strassenverkehr ;)

      aber ansonsten gilt soweit ich weiss: was am auto dran is muss auch funktionieren und der stvzo entsprechen.
    • auch wenns ein eigenes Grundstück ist darf ers ni ohne weiteres, erst, wenn das eigene Grundstück vom Strassenverkehr getrennt ist, also Tor zu, dann darf er des machen....

      Optisch find ich persönlich des auch ni wirklich schick, aber Geschmäcker sind verschieden wie so oft ;)

      Aber für so paar komische Ringe würd ich keine OW riskieren, ist MEINE Meinung...
    • öffentlicher straßenverkehr ist all das, was der öffentlichkeit irgendwie zugänglich ist. also zum beispiel auch ein parkhaus oder ein parkplatz, und auch wenn sie gebührenpflichtig sind. ausnahmen bilden nur solche flächen, bei denen sichergestellt ist, dass nur eine bestimmte, fest eingegrenzte personengruppe zugang dazu hat, zb bei einem parkhaus, in dem alle parkplätze an dauermieter vermietet sind.

      das mit der trennung durch tor usw. wäre mir allerdings neu....
    • hm blaue standlichtLED´s das wäre ja nochn Schritt mehr ins unzulässige?!

      geht ja ni ums stören sondern eher ums was wenn ma der "falsche" cop zur "falschen" zeit am "falschen" ort ist...

      aber ist letzlich auch jedem seine sache man sollte nur so vernünftig sein es wahrlich nie im verkehr zu nutzen, der eigenen und der Sicherheit der anderen zuliebe ;)
    • @ eddie:
      ach so. dann hatte ich das falsch verstanden, sorry ;)

      @ rest:
      von mir aus macht mit euren karren, was ihr wollt, blaue led's, lila nebelscheinwerfer, meinetwegen stellt eine öllampe in den scheinwerfer, stellt euch damit auf einen parkplatz, am besten bei mc donalds, pöbelt frauen an und kommt euch toll vor :D (achtung, zynisch, eh es jetzt wieder haue gibt ;) )

      stören wird das wohl keinen (außer den angepöbelten chicks vielleicht und den mc donalds-mitarbeitern, die hinterher den müll aufsammeln dürfen *g*). ich wollte nur mal dezent darauf hinweisen, dass, falls so ein kleiner mitarbeiter beschließt, mit euch ein problem zu haben, ihr dann ein problem mit der polizei bekommt, OBWOHL ihr ja 'nur' auf dem parkplatz steht.

      inwiefern man sich das unter umständen dann antun will, soll jeder selbst entscheiden.

      was allerdings die verkehrssicherheit eurer öllampe angeht.... dinge, die auf öffentlichen straßen verboten sind, sind das aus gutem grund, und ich finde es verdammt verantwortungslos, andere mit sowas zu gefährden, indem man es im verkehr verwendet. auch wenn es sich nur um kleinigkeiten handelt, wer nicht mal in der lage ist, sich an winz-regeln zu halten, gehört eigentlich nicht auf die straße. und nicht umsonst sind 40% aller fälle, mit denen sich strafrechtler befassen dürfen, straßenverkehrsdelikte. da sind die owis noch gar nicht mal mit drin.

      so viel zu meiner meinung ;) aber eigentlich ist das ja schon off-topic.... böse mo :bonk:
    • @ soa: ich meinte ein privatgrundstück! sorry aber dabei is ja egal wie gross oder klein dat is ;)


      ansonsten back 2 topic:
      also ich kann auch ohne sowas leben und ich finde auch besser sein auto damit zu
      verschönern was erlaubt is also einfach nur ´"alles" was geht dran zu machen.
      obwohl ich finde das das ganz gut ausschaut
    • das mit der aussage, dass solche leute nichts im starßenverkehr zu suchen haben ist ja wohl etwas hart ausgedrückt. du schmeist da wieder alle in einen topf. ich mach die teile nämlich während der fahrt nicht an. weil ich davon eh nicht habe und es nicht sehen kann. und bei mc donalds stehen wir auch nicht. wir haben ein altes industriegelände wo wir niemanden stören oder gefährden. du solltest neben deinem rechtsverstand evtl. auch mal die anderen faktoren prüfen bevor du solche aussagen machst.
    • erstens

      bin ich nach wie vor der meinung, dass, wer soche sachen verbotenerweise auf offener straße (also auf einer straße. nicht auf einem parkplatz oder so.) benutzt und andere damit gefährdet, nicht in den straßenverkehr gehört (und nicht auch die, die die dinger nur haben, aber das habe ich auch geschrieben!!). und ich weiß nicht, was daran hart sein soll. ich glaube, die mutter eines kindes, das durch so einen typen auf der straße verunglückt ist, wünscht sich noch ganz andere sachen für den. aber da du das nach deiner aussage ja eh nicht tust, brauchst du dich ja auch nicht angegriffen zu fühlen, gell?


      zweitens

      wäre es schön, wenn du erst lesen würdest, was ich schreibe, bevor du dich darüber aufregst. dieses 'achtung, zynisch!' habe ich da nicht umsonst hingeschrieben. falls du das wort zynisch nicht kennst, empfehle ich ein gutes fremdwörterbuch. wie gesagt, steht, wo ihr wollt, macht, was ihr wollt, solange niemand gefährdet wird, ist mir das doch egal. nur der polizei u.u. eben trotzdem nicht. mehr wollte ich nicht sagen.



      wäre schön, wenn wir jetzt wieder back to topic könnten.

      also: mir gefällt es von der optik nach wie vor nicht, den anderen aber schon, damit lässt sich ja leben und gut ;) davon abgesehen, dass es ja eher eine dezente sache ist und ich es damit generell schon besser finde als einen fetten heckspoiler oder so :D
    • Also mir persönlich gefallen die Nebler auch nit wirklich,aber ich sage mal jedem das seine.

      Zu dem Thema mit dem im Straßenverkehr erlaubt habe ich sowieso irgendwie den Verdacht das sich solche Regeln irgendwelche Leute im Vollrausch einfallen lassen. z.B. Keine Beleuchtung aber bei einer höhe von 1,50 M ist dann wieder die Beleuchtung erlaubt. Außerdem wenn man sowas wie blaues Standlicht oder UBB`s erlauben würde,würde auch nicht jeder danach gaffen und den Wagen in den nächsten Graben setzen. Blaue Innenbeleuchtung ist ja zum Beispiel auch erlaubt aber sie darf von außen nicht sichtbar sein also das Gesicht anscheinen,aber solange es den kompletten Fußraum beleuchtet ist das wieder in Ordnung. Also es tut mir leid nur wer lässt sich sowas einfallen ???
      Was jetzt aber nicht bedeuten soll das ich mich an diese Regeln nit halte, Ich Versuche dann auch die Beleuchtung so zu ändern das sie nur den Fußraum anleuchtet.
    • littlefreddy
      das das blaue licht von aussen nicht sichtbar sein darf hat den grund,
      das man es nicht irtümlich mit dem "blaulicht" verwechselt! (kein scheiss!)


      im übrigen geb ich dir in gewisser weise und bei bestimmten regeln/gesetze/verordnungen recht
    • littlefreddy doch! du darfst zb ja auch nen nrschild mit namen und diodenkranz
      an der scheibe haben,es dürfen halt blos keine blauen dabei sein,sonst muss es aus bleiben :D ;)

      frag polobär der hatte da mit (nem lkw und) den herren in grün schon ne auseinandersetzung
    • *ggg* Also letztes Jahr wurde ich von den HErren in Grün angehalten und ich hatte besagte Blaue Beleuchtung im Fußraum aber auch so das der Rest in Blau getunkt war und in den Bassreflexöffnungen auf der Hutablage Blaue LEDs die auf meine Heckscheibe strahlten,tja gab ein bisschen Geld loszuwerde,die meinten die Beleuchtung sei verboten udn vorallem weil sie blau ist.meinte ich,okay dann hol ich mir halt rote oder grüne das mochte sie garnciht gerne hören,sie meinte das so ne Beleuchtung generell verboten sei,etc. Bei einem LKW ist das doch wieder was anderes,wenn die über 1,50m hängt darf man es doch!
    • wenn ich nicht irre, gab es beim LKW (trotz über 1,50m höhe) vor etwa einem jahr neue vorschriften, die verbieten, dass das ding wie ein weihnachtsbaum aussieht...
      womit ein LKW zwar immer noch wesentlich mehr beleuchtung haben darf als ein auto, aber auch nicht mehr kirmes spielen kann.
    • Original von Sonderausstattung
      wenn ich nicht irre, gab es beim LKW (trotz über 1,50m höhe) vor etwa einem jahr neue vorschriften, die verbieten, dass das ding wie ein weihnachtsbaum aussieht...
      womit ein LKW zwar immer noch wesentlich mehr beleuchtung haben darf als ein auto, aber auch nicht mehr kirmes spielen kann.

      Jawoll korrekt, Bekannter fährt auch LKW, es WAR mal so das die so Leuchgebammsel inner Scheibe haben durften, (da über 1,5 Meter) aber selbst das wurde mittlerweile längst verschärft (wo ich auch dafür bin)

      Nur weils am LKW mal zugelassen war isses lange nch ned im PKW erlaubt....

      Mein Vater durfte schon Strafe zahlen weil er während der Fahrt nachts das Leselicht länger an hatte, selbst das ist verboten WÄHREND der Fahrt