Da ich gerade eine Verkehrsordnungswidrigkeit ans Schienbein genagelt bekommen habe - möcht ich euch an meiner Antwort teilhaben lassen 
Hintergrund: ich stand auf meinem reservierten Behindertenparkplatz -angeblich ohne Ausweis
Antwort:
Wer ähnlich nette Briefchen hat, her damit
Ich hab noch nen alten, aber alles zu seiner Zeit

Hintergrund: ich stand auf meinem reservierten Behindertenparkplatz -angeblich ohne Ausweis

Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist traurig, eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen zu bekommen, wenn man ab und zu mal dazu kommt, auf seinem reservierten Behindertenparkplatz zu stehen!
Ich weiß nicht ob Inkompetenz oder Ignoranz dazu beitrug, meine beiden Behindertenparkausweise zu übersehen. Relevant für den reservierten Behindertenparkplatz mit der Nr. 132 , auf welchem ich stand, ist der dunkelblaue Ausweis, der selbige Nummer trägt und definitiv an der Windschutzscheibe beifahrerseitig auslag.
Einerseits freut mich, dass überhaupt ein Außendienst des Ordnungsamtes Altenburg tätig ist. Die Tatsache, dass regelmäßig Freitag oder Samstag Nacht unbefugte meinen Parkplatz blockieren, ließ mich daran zweifeln.
Die Nichtbefugnis der Polizei andererseits sorgt das ein oder andere Mal dafür, dass Fahrzeuge unabgeschleppt die ganze Nacht mich am Parken auf meinem anberaumten Platz hindern.
Dieses Engagement, welches mir zu der ungerechtfertigten und angeblichen Verkehrsordnungswidrigkeit verhalf, wünschte ich mir zu angesprochenen Zeiten.
Aus obengenannten Gründen, lehne ich das Verwarngeld ab und widerspreche der Ordnungswidrigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Drachsdorf
Wer ähnlich nette Briefchen hat, her damit

Ich hab noch nen alten, aber alles zu seiner Zeit
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