Ordnungswidrigkeiten und deren Bewältigung

    • Ordnungswidrigkeiten und deren Bewältigung

      Da ich gerade eine Verkehrsordnungswidrigkeit ans Schienbein genagelt bekommen habe - möcht ich euch an meiner Antwort teilhaben lassen :D

      Hintergrund: ich stand auf meinem reservierten Behindertenparkplatz -angeblich ohne Ausweis :rolleyes:

      Antwort:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      es ist traurig, eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen zu bekommen, wenn man ab und zu mal dazu kommt, auf seinem reservierten Behindertenparkplatz zu stehen!

      Ich weiß nicht ob Inkompetenz oder Ignoranz dazu beitrug, meine beiden Behindertenparkausweise zu übersehen. Relevant für den reservierten Behindertenparkplatz mit der Nr. 132 , auf welchem ich stand, ist der dunkelblaue Ausweis, der selbige Nummer trägt und definitiv an der Windschutzscheibe beifahrerseitig auslag.

      Einerseits freut mich, dass überhaupt ein Außendienst des Ordnungsamtes Altenburg tätig ist. Die Tatsache, dass regelmäßig Freitag oder Samstag Nacht unbefugte meinen Parkplatz blockieren, ließ mich daran zweifeln.
      Die Nichtbefugnis der Polizei andererseits sorgt das ein oder andere Mal dafür, dass Fahrzeuge unabgeschleppt die ganze Nacht mich am Parken auf meinem anberaumten Platz hindern.

      Dieses Engagement, welches mir zu der ungerechtfertigten und angeblichen Verkehrsordnungswidrigkeit verhalf, wünschte ich mir zu angesprochenen Zeiten.
      Aus obengenannten Gründen, lehne ich das Verwarngeld ab und widerspreche der Ordnungswidrigkeit.

      Mit freundlichen Grüßen

      Kai Drachsdorf


      Wer ähnlich nette Briefchen hat, her damit :lol:
      Ich hab noch nen alten, aber alles zu seiner Zeit :]
    • Nun, nicht von mir, aber von meinem Stiefvater:
      Er und sein Bruder haben im Sommer letzten Jahres eine Ausgibige Motorradtour quer durch Deutschland gemacht.
      Sie hatten die beiden Maschinen auf einem (!) gebührenpflichtigen PKW-Parkplatz
      abgestellt. Als sie wieder kamen, hatten beide einen Strafzettel unter die Scheibe/den Lenker geklemmt. Parken ohne Parkschein...
      Daraufhin hat mein Stiefvater einen netten Brief zurückgeschrieben, in dem er gefragt hat, wie er denn bitte einen Parkschein an einem Motorrad befestigen sollte, und wenn die Stadt nicht in der Lage wäre, Motorradparkplätze zu schaffen, wäre das nicht seine Schuld, darum könnte man ihn nicht belangen.
      Zu guter letzt hat er, um dem ganzen die Krönung zu verpassen, den Brief mit "Porto zahlt Empfänger" losgeschickt...
      WARNUNG: Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!
    • Da die Herrschaften immernoch nicht einsichtig sind und nun noch ne saftige Gebühr draufgelegt haben - läuft das ganze ab jetzt über einen Anwalt!

      Zwischenstand: die lieben Leute von der Stadtverwaltung sind zwischendurch auf den Trichter gekommen mir das Ablaufen meines allgemeinen Behindertenparkausweises vorzuwerfen (was auch tatsächlich der Fall war)!
      Zuvor hatten sie ja behauptet garkeinen Ausweis ausgelegt zu haben :stupid:

      Wie dem auch sei, stand ich ja auf meinem Personengebundenen Parkplatz, für den ich ja den zweiten Ausweis habe usw. usf.


      Mein letzter Versuch:
      Sehr geehrte Frau xxx,

      bezugnehmend auf Ihr neuerliches Schreiben vom 28.10.2005 möchte ich letztmalig diesen Weg des Einspruches gehen.

      Mir wird nach Ihrem Schreiben folgendes zur Last gelegt:

      „Sie parkten auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte [...] (Zeichen 314 und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol).
      Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.“


      Weder das eine noch das andere entspricht der Tatsache:

      Ich parkte auf meinen Persongebundenen Parkplatz Zeichen 314 mit Zusatzzeichen 1020-11 (Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. 132 frei)
      Die dazugehörige Parkgenehmigung (Ausweis) mit Nr. 132 lag wie bereits mehrfach erwähnt mit uneingeschränkter Gültigkeit beifahrerseitig aus.

      Zu unterscheiden ist zwischen
      • Allgemeinparkplätzen, die jedem Schwerstbehinderten uneingeschränkt zur Verfügung stehen, und
      • Einzelparkplätzen, die personenbezogen sind. Diese sind in der Regel in der unmittelbaren Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte eines Behinderten gelegen. Der Stellplatz ist auf der Fahrbahn mit weißer Farbe abmarkiert; das Zusatzzeichen trägt zusätzlich die Nummer des Parkausweises.

      Das Zusatzzeichen 1020-11 gehört zu der Gruppe der personenbezogen "frei" - Zeichen (Z 1020-1039).
      Ähnlich wie das Zeichen 1020-32, welches Anwohnern gestatten mit entsprechenden Ausweis zu parken, gestattet das Zeichen 1020-11 mir, mit meiner Parkgenehmigung mit der Nr. 132, auf meinen personengebundenen Parkplatz zu parken – ohne Angaben weiterer Ausnahmegenehmigungen.

      Nicht ohne Grund wurde mir ein Einzelparkplatz an dieser Stelle mit entsprechenden zweiten Parkausweis erteilt. Die Parkgenehmigung (Ausweis) und der Einzelparkplatz behält solange Gültigkeit, wie die unmittelbaren Nähe zur Wohnung besteht.

      Wie Eingangs erwähnt ist das meinerseits die letzte, sehr ausführliche Art, in Widerspruch zu gehen!
      Ich werde somit rechtliche Unterstützung einholen und die Unterlage meinem Anwalt übergeben, da ich nicht länger gewillt bin diese Art der Diskriminierung weiter hin zu nehmen.

      Nicht nur das sie juristisch hier falsch liegen, auch moralisch ist diese Vorgehensweise unangemessen.
      Verlier ich mit dem Ablauf des allg. Behindertenparkausweises jegliche Beeinträchtigungen und das Bedürfnis meinen für mich reservierten Parkplatz zu nutzen? Wenn nicht ich, wer soll dann auf diesem Parkplatz parken, wenn es doch nur mir und keinen anderen gestattet ist?
      Das mir die Genehmigung zum Parken auf einem allgemeinen Behindertenparkplatz damit in Frage gestellt werden muss mag zutreffen, hat aber in diesem Fall aus oben genannte Gründen keinerlei Relevanz.

      Mit freundlichen Grüßen


      Kai Drachsdorf


      Werd morgen auf jeden Fall alles meinem Anwalt übergeben, da mir das tierich aufm Keks geht!
      Für was hab ich denn nen eigenen Stellplatz! Wenn ich bei jemanden mitfahr, liegt der allg. Parkausweis auch nicht drin, sondern nehm den mit - dafür hab ich ja eben den Stellplatzausweis!
      Was für ne Relevanz hat dann der allg. Ausweis wenn er mal ein Monat abgelaufen is :angry:

      Mal sehen wie weit das noch geht! So schwer is das doch nicht zu verstehen. Eher geh ich in Ordnungshaft, bevor die Geld von mir bekommen :rolleyes: :lol:
    • Original von toker
      Mal sehen wie weit das noch geht! So schwer is das doch nicht zu verstehen. Eher geh ich in Ordnungshaft, bevor die Geld von mir bekommen :rolleyes: :lol:


      Warte derzeit auch auf meinen Wisch von der Staatsanwaltschaft *gg*
      Das ist einfach nur Dummfi** da es auch huetzutage noch immer so ist, das eni Großteil der Leute blindlings zahlt nach dem Motto ehe mehr passiert zahl ich lieber...

      Wie oft wurden solche Verfahren gegen mich schon eingestellt nach dem 3. Einspruch und einmal bei einschalten vom Anwalt...

      Lass dich da ni unterkriegen ;)
    • Original von PrivateDemon
      Ich hab gerade das ULTIMATIVE zugeschickt bekommen...
      Lest selbst! (PDF!)

      Jo das kenn ich schon ne weile, is der Hammer!
      Ich möcht aber nun gern mal wissen inweiweit dieser Sachverhalt stimmig ist!

      Gesetz dem Fall, leben wir ja (de Ossis) juristisch im dritten Reich!
      So wie ich es verstanden habe, gelang die ehemalige DDR nie rechtskräftig zum "Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD" :grübel:

      Eigentlich hätte ich mein ANliegen auch so abwickeln können, derzwit läufts noch übern Anwalt ;)
    • Original von PrivateDemon
      Ich hab gerade das ULTIMATIVE zugeschickt bekommen...
      Lest selbst! (PDF!)
      ´

      Von dieser Behörde hat ich auch schon Post.. :(

      Aber man sollte da doch abwegen, Kosten/zeitaufwand..da zahl ich die 30€uro, hab kein Punkt und Ruhe ist. Zudem was ich so lese, lebt der ja wirklich noch im 3.Reich..


      Nichtdestotrotz, bei solch Sachen wie mit Toker, sollte/muss man Einspruch erheben, den man sollte sich net alles gefallen lassen. Vor allem wenn man recht hat.