Xenon nachrüsten
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Hi, Xenon nachzurüsten ist auf dem legalen weg in Deutschland nicht möglich es sei denn mann rüstet kommplet neue Scheinwerfer nach .Das prob. liegt darin das der streuwinkel der Xenonscheinwerfer anders ist und das Licht breiter gefechert wird als bei Halogenscheinwerfern(wegen der blendgefahr). dann bräuchtest Du noch nen Scheinwerferreinigungsanlage und ne dynamische Leuchtweitenregulierung.Das wäre ja nicht das prob. die beiden bekommst Du bei Hella. Aber halt die alten Scheinwerfer
Und mit deinen Lampen wenn es Xenonleuchtmittel D2R oder D2S, dann brauchst Du noch 2 Vorschaltgeräte um die leuchtmittel zu starten.
mfg. Latti -
ja sind es, aber sie werden wie gesagt ohne zündgeräte nich fuktioniren.
und dann ist da noch der tüv. -
@ VOT!X
Sind das echte Xenonlichter mit 10000K bzw. 12000K ?
Würden die auch in meinen Codi passen !??
brauchst doch nur mal eine der Auktionen durchlesen.
[Blockierte Grafik: http://www.day-lights.de/images/lieferumfang1.jpg]
Sollten also passen und echt scheinen Sie auch zu sein. Ich würd trotzdem die Finger davon lassen. Ist wie Latti GP 01 schon richtig sagte illegal in Deutschland. Auch wenn es immer wieder schlaue Leute gibt die anderes Behaupten.
Dazu sollte man auch denn Text in der Auktion lesen, bevor wieder sinnlose Diskussionen entfachen.
Sonstiges:
Für jeden Artikel gilt die jeweilige Artikelbeschreibung. Der Artikel wird wie beschrieben geliefert. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte VOR dem Bieten. Dieses Produkt ist im Bereich der StVZO NICHT zugelassen und wird dementsprechend als Tuning- bzw. Exportartikel verkauft.
Und das trifft auf sogenannten Umrüstkits zu, auch wenn die Anbieter anderes behaupten. Hab mich zu dem Thema extra mal mit Hella gemailt. Also Finger weg.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von LuckyTown ()
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Hi.....
in Sachen TÜV wie folgt.
Wenn du Xenon Licht nachrüsten willst, brauchst du folgende Zusätze:
1. Scheinwerfer die im Bereich der StvZO zugelassen sind.
2. Scheinwerferreinigungsanlage
3. automatische Höhenverstellung
dann macht der TÜV keine Probleme!!!
Hoffe das hilft Dir weiter.
MfG -
Xenon wäre schon verdammt geil, aber bei nem 6K kannste des ja mal voll vergessen ohne unmengen Kohle zu investieren
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Hallo!
Xenon sieht schon gut aus, aber die Kosten für eine Umrüstung sind doch relativ teuer, Höhenregulierung kann man ja noch verstehen, aber muss man unbedingt eine Reingungsanlage nachrüsten?!
Ich hatte schon Xenon in meinem Golf II G60, aber ohne TÜV!
Das war auch noch einer von den ersten Umrüstsätzen, also nur einfaches Xenon, jetzt gibt es ja schon BiXenon zum Nachrüsten!
Mit den normalen Funzeln im IIer Golf sieht man ja nichts, da kann man gleich Kerzen vorn reinstellen!
MFG
Jens -
warum eine SWRA?
ganz einfach wenn deine Scheinwerfer verdreckt sind streuen sie ganz anders das licht
also müssen die Sauber sein -
Obwohl soweit ich vom TÜV gehört habe mittlerweile die Reinigungsanlage nicht mehr 100% ausschlaggebend für eine Eintragung ist.
Aber für den 6K gibt es jetzt doch Klarglasscheinwerfer? Dazu noch die Auto LWR und shcon bekommst du das Kit eingetragen sollange es eine Zulassung hat. -
Original von Flying_Cordobamen
Obwohl soweit ich vom TÜV gehört habe mittlerweile die Reinigungsanlage nicht mehr 100% ausschlaggebend für eine Eintragung ist.
Doch die Reinigungsanlage ist ausschlaggebend -
Ilegal-Ilegal :angry:, wenn ich das schon wieder höre!! Es ist vieles Ilegal wie z.B Fahren ohne Gurt, telefonieren werend der Fahrt!! Das ist sogar strafbar!
Mann machts es trozdem!! Es ist jedem selbst überlassen was er mache und was nicht, ich habe zum Beispiel dieses Xenon set schon seit 3 Jahren drin und bin froh mit Xenon unterwegs zu sein! -
@ Eugen981
da Du ja praktische Erfahrung damit hast. Was machst Du, wenn Du zum TÜV mußt, umbaun? Hast Du ne SWR und ne dynamische Leuchtweitenregulierung eingebaut? Was sagt die Polizei bei ner Kontrolle?Mich würde mal Deine praktischen Erfahrungen interessieren.
P.S.:Es ist jedem selbst überlassen was er mache und was nicht,Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von LuckyTown ()
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Ich hätte zuviel Angst das die Verischerung bei nem unfall nicht zahlt und ich auf den Kosten sitzen bleibe....
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Original von Flying_Cordobamen
Ich hätte zuviel Angst das die Verischerung bei nem unfall nicht zahlt und ich auf den Kosten sitzen bleibe....
Wer guckt schon nach dem Unfall was du für Birnen drin hast??
heut zu tage komm sogar die Polizei nicht!! nur wenn jemand verletzt ist!!
@LuckyTown77
ich bin letztens ohne probleme durch den TÜV. Der TÜVman hat mir sogar persönlich Licht eingestellt ! Ich habe originale Scheiwerferreinigungsanlage und das wars.
ich habe auch diesen schreiben!!
Blatt:
Datum:
Ersetzt:
Suchbegriffe:
K 23/01
1
30. Sept. 01
K22/96
Scheinwerfer
Xenonlicht
Zeichen:
von:
Ergänzt:
FR-FZ/mo
Nachrüstung
1
Bereich FK
Nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen mit serienmäßigen Xenon-
Scheinwerfern; §§ 19, 21, 29 StVZO
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht , die mit Gasentladungslampen
(Xenonlicht) ausgestattet sind, müssen mit
.
einer automatischen Leuchtweitenregulierung und
einer Scheinwerferreinigungsanlage
ausgerüstet sein.
Beim Einschalten des Fernlichtes muß das Xenon-Abblendlicht eingeschaltet
bleiben.
Diese Vorschriften sind auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2000
erstmals in Verkehr gekommen sind.
Bei der HU sind Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2000, die mit Xenon.Scheinwerfern
aber nicht auch mit automatischer Leuchtweitenregelung und
Scheinwerferreinigungsanlage nachgerüstet worden sind, zu beanstanden. Der
Mangel ist in die Mängelgruppe „EM“ einzustufen.
Ist die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern ohne automatische Leuchtweitenregelung
und ohne Scheinwerferreinigungsanlage erfolgt, und wurde für das
Fahrzeug danach eine neue Betriebserlaubnis erteilt, ist der Mangel aus rein
formalrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden. Im Feld Bemerkungen/Hinweise
kann auf eine fehlende Leuchtweitenregelung und/oder Scheinwerferreinigungsanlage
hingewiesen werden.
Berichtigung bisheriger Informationen(von jedem Mitarbeiter handschriftlich vorzunehmen)
betroffene
Information
Anleitung zur Berichtigung
bzw. Hinweise
K 22/96 K22/96 ist mit dem Vermerk „ungültig“ und siehe K 23/01 zu kennzeichnen
K 23-01 Xenonlicht.docDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Eugen981 ()
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Hallo
abgesehen davon ist das was du da geschrieben hast schon veraltet.
Gibt schon eins in der neueren Fassung K38/02
Auszug:
seit dem 01.04.2000 bei der nachträglichen Umrüstung von Kraftfahrzeugen auf Scheinwerfer mit Gasentladungslampen gem. § 50 Abs. 10 StVZO nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit einer automatischen Leuchtweiten-regelung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem Systems, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht gewährleistet, Verwendung finden.
Durchführung einer HU gem. §29 StVZO oder bei Begutachtungen gem. §19/21 StVZO eine Abweichung von den Vorschriften festgestellt, so ist dies als erheblicher Mangel zu bewerten. Dies gilt sowohl für nicht zulässige Gasentladungs-Lichquellen als auch für nachträglich angebaute, nicht vorschriftenkonforme Scheinwerfer mit Gasentladungslampen
MfG -
@ Eugen981, kanst du mir bitte sagen, wo Du den Xenonsatz her hast und wie teuer er war. even. noch ein bild reinposen, damit ich seh, wie das kommt ""
danke schonmal " -
@ Eugen981
Diese Vorschriften sind auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2000
erstmals in Verkehr gekommen sind.
Was ist mit Fahrzeugen die vor dem 1.7.00 zugelassen wurden?
@ Fussel
Durchführung einer HU gem. §29 StVZO oder bei Begutachtungen gem. §19/21 StVZO eine Abweichung von den Vorschriften festgestellt, so ist dies als erheblicher Mangel zu bewerten.
Bei einem erheblichen Mangel kann der TÜV verweigert werden? Oder was genau bedeutet ein erheblicher Mangel? -
egal...
will auch die xenonlichter einbauen ""
@eugen,
wie teuer, woher und bitte bild zeigen "
bin schon ganz heiß auf die dinger "" -
@Lucky: Jepp! Erheblicher Mangel = keine Plakette
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Hallo, mein Seat Toledo 1M V5 mit 110KW ist 30.12.1999!!
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Durchführung einer HU gem. §29 StVZO oder bei Begutachtungen gem. §19/21 StVZO eine Abweichung von den Vorschriften festgestellt, so ist dies als erheblicher Mangel zu bewerten.
Bei einem erheblichen Mangel kann der TÜV verweigert werden? Oder was genau bedeutet ein erheblicher Mangel?[/quote]
Genau so sieht es aus.
Erheblich bedeutet keine Plakette für das Auto.
Erhelblich kann sein: z.B. Überlakierte Rückleuchten, keine Rückstrahler, keine bauartgenehmigten Scheinwerfer etc..
MfG -
jetzt mal ehrlich was mich an der anzeige stutzig macht ist diese beschreibung mit kelvin allein, denn das ist eine temperatureinheit, also sind 10000 K rund 9700°C
die einheit in der die helligkeit gemessen wird heißt Lux.
Also Finger weg von sowas.
Kauft euch doch nen neues auto mit xenon -
Nurmal so zur Info: Die Farbtemperatur wird auch in Kelvin gemessen.
Unterhalt Dich mal mit nem Grafiker oder so wie der seinen Bildschirm einstellt.
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Hello again (hab mich endlich mal wieder registriert, nachdem hier ja vor einiger Zeit alles zusammengebrochen war ;)).
Also:
Die Angabe in Kelvin ist die Farbtemperatur, auf die ein theoretischer schwarzer Körper aufgeheizt werden müsste, damit er wieder Licht von der gleichen Farbe abgibt.
Alle Klarheiten beseitigt?
Gruß >> Schizo.
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