Kurze Fallschilderung:
Am 13.06.2005 wurde ein bußgeldbescheid gegen mich erhoben, der VOrwurf lautet: "Sie überholten, obwohl es durch Überholverbotszeichen 276/277 verboten war. § 5 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 20 BKat"
Die Strafe setzt sich wie folgt zusammen:
Geldbuße: 40,00 EUR
Gebühr: 20,00 EUR
Auslagen verwaltung: 3,48 EUR
GESAMT: 63,48 EUR
zusätzlich 1 Punkt in Flensburg
Ich habe gegen diesen Bußgeldbescheid fristgemäß Einspruch eingereicht da dieser Vorwurf meines Erachtens nicht gerechtfertigt ist, zum Einspruch habe ich eine 2 A4 Seiten lange Begründung abgegeben, zusätzlich noch 2 zeugen angegeben welche mit bei mir im Fahrzeug saßen.
Heute erreichte mich nun das Schreiben das dem Einspruch NICHT stattgegeben wird. Soweit ich jedoch weis wurden nicht einmal die von mir angegebenen Zeugen vernommen, also der Sachverhalt, so sehe ich das, nicht ausreichend geprüft.
Nun meine Frage, wenn ich den Einspruch nach wie voraufrecht erhalte, kommts dann zu einem Gerichtsverfahren? Und wenn ja, was sit wenn ich dort auch kein Recht bekomme, dann zahle ich Bußgeld, bekomme nen Punkt und zahle noch alle gerichtskosten? Rechtschutz ist nicht vorhanden.
Bitte nur antworten wenn wirklich sicher seit, Danke.
Achso ist natürlich recht dringend....
Am 13.06.2005 wurde ein bußgeldbescheid gegen mich erhoben, der VOrwurf lautet: "Sie überholten, obwohl es durch Überholverbotszeichen 276/277 verboten war. § 5 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 20 BKat"
Die Strafe setzt sich wie folgt zusammen:
Geldbuße: 40,00 EUR
Gebühr: 20,00 EUR
Auslagen verwaltung: 3,48 EUR
GESAMT: 63,48 EUR
zusätzlich 1 Punkt in Flensburg
Ich habe gegen diesen Bußgeldbescheid fristgemäß Einspruch eingereicht da dieser Vorwurf meines Erachtens nicht gerechtfertigt ist, zum Einspruch habe ich eine 2 A4 Seiten lange Begründung abgegeben, zusätzlich noch 2 zeugen angegeben welche mit bei mir im Fahrzeug saßen.
Heute erreichte mich nun das Schreiben das dem Einspruch NICHT stattgegeben wird. Soweit ich jedoch weis wurden nicht einmal die von mir angegebenen Zeugen vernommen, also der Sachverhalt, so sehe ich das, nicht ausreichend geprüft.
Nun meine Frage, wenn ich den Einspruch nach wie voraufrecht erhalte, kommts dann zu einem Gerichtsverfahren? Und wenn ja, was sit wenn ich dort auch kein Recht bekomme, dann zahle ich Bußgeld, bekomme nen Punkt und zahle noch alle gerichtskosten? Rechtschutz ist nicht vorhanden.
Bitte nur antworten wenn wirklich sicher seit, Danke.
Achso ist natürlich recht dringend....