Hi Leute,
heute kam ein Schreiben von der Bußstelle Ludwigsburg !
Darin steht, das ich am 2.10.2005 um 21:14 eine Ordnungswidrigkeit nach §24 STVG begangen haben soll.
Und zwar da steht, missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage. Ich wär 000,96s über der Rotphase.
Sas Auto läuft ja alles auf meine Mutter, deswegen hat die ja den Brief bekommen und muss dazu Stellung nehmen !
Ich habe mich mal im Bußgeldkatalog schlauch gemacht und folgendes gefunden:
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- EUR; 3 Punkte
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
behindert 60,- EUR; 3 Punkte
gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte
Demnach habe ich also nichts zu befürchten.
Meine Mutter hat nur in den Brief geschrieben, dass sie an den Abend nicht mit dem auto unterwegs war.
Was meint ihr, habe ich was zu befürchten ??
heute kam ein Schreiben von der Bußstelle Ludwigsburg !
Darin steht, das ich am 2.10.2005 um 21:14 eine Ordnungswidrigkeit nach §24 STVG begangen haben soll.
Und zwar da steht, missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage. Ich wär 000,96s über der Rotphase.
Sas Auto läuft ja alles auf meine Mutter, deswegen hat die ja den Brief bekommen und muss dazu Stellung nehmen !
Ich habe mich mal im Bußgeldkatalog schlauch gemacht und folgendes gefunden:
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- EUR; 3 Punkte
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
behindert 60,- EUR; 3 Punkte
gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte
Demnach habe ich also nichts zu befürchten.
Meine Mutter hat nur in den Brief geschrieben, dass sie an den Abend nicht mit dem auto unterwegs war.
Was meint ihr, habe ich was zu befürchten ??

Wie das auschaut wenn Du gut auf dem Foto zu sehn bist und Deine Mutter behauptet trotzdem keine Ahnung zu haben, das weiß ich jetzt nicht.




Also das die bei jedem unbekannten Fahrer auf nem Blitzerfoto nen abgleich machen halte ich für mehr als nen Gerücht und wär mir auch neu. Der Aufwand/kosten steht dabei schon zur Frage, vom Datenschutz mal abgesehen. Die können wenn höchstens geziehlt nen Foto vom halter etc anfordern, aber in Flensburg gibts nu keine "Verbrecherkartei" wo einfach alle Fahrer drin sind die nen Führerschein haben

wegen der anderen sache hast du eine nachricht 