ist das bei euch auch so?
Habe den Artkiel in einer CH Zeitung gefunden
Der Winter ist da, mit unangenehmen Begleiterscheinungen für Autofahrer. Der Frost auf den Scheiben muss weg. Die Schneedecke auf dem Dach ebenfalls. Wer vor dem Losfahren nur halbherzig enteist und wischt, bezahlt seine Trägheit mit dem Fahrausweis.
Mittwochmorgen an der Manessestrasse Zürich: Vier Einsatzwagen der Stadtpolizei Zürich führen eine Schwerpunktkontrolle LKW durch. Die Polizisten kümmern sich aber nicht nur um die Brummis. Gemäss Erich Maag, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, werden auch Fahrzeuge herausgewunken, welche mit teilweise vereisten Scheiben oder einer grösseren Schneelast auf dem Dach unterwegs sind. Pardon kennt die Stadtpolizei keines. «Zwar sind keine Schwerpunktkontrollen für Iglu-Fahrer geplant. Im Rahmen der normalen Patrouillentätigkeit werden Fahrzeuge mit vereisten Scheiben oder dem sogenannten «Iglu» konsequent angehalten und verzeigt.»
Fahrausweisentzug droht
Laut dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) stellt das Fahren mit vereisten Scheiben eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln dar und kann vom Amt für Administrativmassnahmen mit einem Entzug des Fahrausweises bestraft werden, wie Maag erläutert. Diese Massnahme trifft nur die ganz fahrlässigen Fahrer, die lediglich mit einem kleinen Guckloch auf der Frontscheibe fahren.
Weniger als 200 Franken Busse liegen nicht drin
Fahrzeuglenker, die die volle Fläche der Frontscheibe enteist haben, jedoch mit zufgefrosteten Seitenfenstern unterwegs sind, werden beim Stadtrichter oder beim Stadthalteramt verzeigt. «Die Bussen bewegen sich im Bereich über 200 Franken. Darunter kommt man eigentlich kaum weg», sagt Maag.
Im Oktober hat das Bundesgericht den Fahrausweisentzug eines Iglufahrers bestätigt, der sich bei schlechter Sicht und mit lediglich einem kleinen Guckloch in der Windschutzscheibe auf die Strasse gewagt hat.
Wer es unterlässt, die Frontscheibe nicht vollständig zu reinigen, begeht laut Bundesgericht nicht nur einen leichten Fehler, der noch mit einer Verwarnung bestraft werden könnte. Gleich habe es kürzlich in einem vergleichbaren Fall geurteilt, der bereits nach neuem Recht zu entscheiden gewesen sei.
Kälteste Nacht am Donnerstag
Laut dem Wetterservice «MeteoNews» werden die Autoscheiben bis Samstag jeden Morgen zugefroren sein. Bis dann sind Eistage, an denen die Temperatur nicht über 0 Grad Celsius steigt. Die kälteste Nacht ist die vom Donnerstag auf den Freitag, in der Temperaturen von Minus 10 Grad Celsius erwartet werden
Habe den Artkiel in einer CH Zeitung gefunden
Der Winter ist da, mit unangenehmen Begleiterscheinungen für Autofahrer. Der Frost auf den Scheiben muss weg. Die Schneedecke auf dem Dach ebenfalls. Wer vor dem Losfahren nur halbherzig enteist und wischt, bezahlt seine Trägheit mit dem Fahrausweis.
Mittwochmorgen an der Manessestrasse Zürich: Vier Einsatzwagen der Stadtpolizei Zürich führen eine Schwerpunktkontrolle LKW durch. Die Polizisten kümmern sich aber nicht nur um die Brummis. Gemäss Erich Maag, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, werden auch Fahrzeuge herausgewunken, welche mit teilweise vereisten Scheiben oder einer grösseren Schneelast auf dem Dach unterwegs sind. Pardon kennt die Stadtpolizei keines. «Zwar sind keine Schwerpunktkontrollen für Iglu-Fahrer geplant. Im Rahmen der normalen Patrouillentätigkeit werden Fahrzeuge mit vereisten Scheiben oder dem sogenannten «Iglu» konsequent angehalten und verzeigt.»
Fahrausweisentzug droht
Laut dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) stellt das Fahren mit vereisten Scheiben eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln dar und kann vom Amt für Administrativmassnahmen mit einem Entzug des Fahrausweises bestraft werden, wie Maag erläutert. Diese Massnahme trifft nur die ganz fahrlässigen Fahrer, die lediglich mit einem kleinen Guckloch auf der Frontscheibe fahren.
Weniger als 200 Franken Busse liegen nicht drin
Fahrzeuglenker, die die volle Fläche der Frontscheibe enteist haben, jedoch mit zufgefrosteten Seitenfenstern unterwegs sind, werden beim Stadtrichter oder beim Stadthalteramt verzeigt. «Die Bussen bewegen sich im Bereich über 200 Franken. Darunter kommt man eigentlich kaum weg», sagt Maag.
Im Oktober hat das Bundesgericht den Fahrausweisentzug eines Iglufahrers bestätigt, der sich bei schlechter Sicht und mit lediglich einem kleinen Guckloch in der Windschutzscheibe auf die Strasse gewagt hat.
Wer es unterlässt, die Frontscheibe nicht vollständig zu reinigen, begeht laut Bundesgericht nicht nur einen leichten Fehler, der noch mit einer Verwarnung bestraft werden könnte. Gleich habe es kürzlich in einem vergleichbaren Fall geurteilt, der bereits nach neuem Recht zu entscheiden gewesen sei.
Kälteste Nacht am Donnerstag
Laut dem Wetterservice «MeteoNews» werden die Autoscheiben bis Samstag jeden Morgen zugefroren sein. Bis dann sind Eistage, an denen die Temperatur nicht über 0 Grad Celsius steigt. Die kälteste Nacht ist die vom Donnerstag auf den Freitag, in der Temperaturen von Minus 10 Grad Celsius erwartet werden