Frost auf Windschutzscheibe gibt Ausweisentzug

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    • Frost auf Windschutzscheibe gibt Ausweisentzug

      ist das bei euch auch so?
      Habe den Artkiel in einer CH Zeitung gefunden


      Der Winter ist da, mit unangenehmen Begleiterscheinungen für Autofahrer. Der Frost auf den Scheiben muss weg. Die Schneedecke auf dem Dach ebenfalls. Wer vor dem Losfahren nur halbherzig enteist und wischt, bezahlt seine Trägheit mit dem Fahrausweis.

      Mittwochmorgen an der Manessestrasse Zürich: Vier Einsatzwagen der Stadtpolizei Zürich führen eine Schwerpunktkontrolle LKW durch. Die Polizisten kümmern sich aber nicht nur um die Brummis. Gemäss Erich Maag, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, werden auch Fahrzeuge herausgewunken, welche mit teilweise vereisten Scheiben oder einer grösseren Schneelast auf dem Dach unterwegs sind. Pardon kennt die Stadtpolizei keines. «Zwar sind keine Schwerpunktkontrollen für Iglu-Fahrer geplant. Im Rahmen der normalen Patrouillentätigkeit werden Fahrzeuge mit vereisten Scheiben oder dem sogenannten «Iglu» konsequent angehalten und verzeigt.»

      Fahrausweisentzug droht

      Laut dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) stellt das Fahren mit vereisten Scheiben eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln dar und kann vom Amt für Administrativmassnahmen mit einem Entzug des Fahrausweises bestraft werden, wie Maag erläutert. Diese Massnahme trifft nur die ganz fahrlässigen Fahrer, die lediglich mit einem kleinen Guckloch auf der Frontscheibe fahren.

      Weniger als 200 Franken Busse liegen nicht drin

      Fahrzeuglenker, die die volle Fläche der Frontscheibe enteist haben, jedoch mit zufgefrosteten Seitenfenstern unterwegs sind, werden beim Stadtrichter oder beim Stadthalteramt verzeigt. «Die Bussen bewegen sich im Bereich über 200 Franken. Darunter kommt man eigentlich kaum weg», sagt Maag.

      Im Oktober hat das Bundesgericht den Fahrausweisentzug eines Iglufahrers bestätigt, der sich bei schlechter Sicht und mit lediglich einem kleinen Guckloch in der Windschutzscheibe auf die Strasse gewagt hat.

      Wer es unterlässt, die Frontscheibe nicht vollständig zu reinigen, begeht laut Bundesgericht nicht nur einen leichten Fehler, der noch mit einer Verwarnung bestraft werden könnte. Gleich habe es kürzlich in einem vergleichbaren Fall geurteilt, der bereits nach neuem Recht zu entscheiden gewesen sei.

      Kälteste Nacht am Donnerstag

      Laut dem Wetterservice «MeteoNews» werden die Autoscheiben bis Samstag jeden Morgen zugefroren sein. Bis dann sind Eistage, an denen die Temperatur nicht über 0 Grad Celsius steigt. Die kälteste Nacht ist die vom Donnerstag auf den Freitag, in der Temperaturen von Minus 10 Grad Celsius erwartet werden
    • wow....
      ist ja mal ganz schön heftig bei euch inner schweiz.

      zum teil ists natürlich schon richtig, dass derartige dinger kontrolliert und in harten fällen ("guckloch") bestraft werden.

      meine frontscheibe kratze ich immer fast komplett frei, ebenso die vorderen seitenscheiben. die hintern kratze ich aber meist nur noch mässig frei und die heckscheibe meistens gar nicht. dafür gibts die heckscheibenheizung.
    • Ach gott.....echt hart,aber auch richtig!
      Also ich mach es meist so : 15 mins bevor ich los fahr,zack Schlüssel rum und des Auto laufen lassen....schwups is die Scheibe frei wenn ich aussem Haus muss. Ansonsten benutze ich son Spray,da ich vom kratzen net so viel halte.
      Generell fahr ich auch erst dann los wenn ich die Scheibe komplett frei habe! Is mir sonst zu gefährlich!
    • risto schrieb:

      Abends n Frottetuch auf die Scheibe und man muss schon mal die Frontscheibe nicht mehr kratzen

      Kann aber auch böse anfrieren sowas. :nervous: Mir is das mal mit nem Pappdeckel passiert.

      asti2803 schrieb:

      Also ich mach es meist so : 15 mins bevor ich los fahr,zack Schlüssel rum und des Auto laufen lassen....schwups is die Scheibe frei wenn ich aussem Haus muss.

      Na dann hoff mal, daß Du keinen "lieben" Nachbarn hast der Dich anzeigt. Warmlaufen lassen ist aus Umweltschutzgründen verboten. Außerdem isses wg. der stärkeren Kondenswasserbildung im Motor nicht gut für denselbigen. :idea:

      @Volki: Die Schweizer lassens bei dem Thema ja richtig krachen! :astonished: Führerscheinentzug und mind. 200 Franken (ca. 125EUR) Strafe! 8o In Deutschland gibt's dafür nur 20 EUR Strafe und im Fall des Falles eine Mitschuld. :rolleyes: Aber zum Glück kenn ich die Problematik nicht. So'n warmes Auto beim Einsteigen is doch was schönes.... :bonk:
    • blond9 schrieb:



      asti2803 schrieb:

      Also ich mach es meist so : 15 mins bevor ich los fahr,zack Schlüssel rum und des Auto laufen lassen....schwups is die Scheibe frei wenn ich aussem Haus muss.

      Na dann hoff mal, daß Du keinen "lieben" Nachbarn hast der Dich anzeigt. Warmlaufen lassen ist aus Umweltschutzgründen verboten. Außerdem isses wg. der stärkeren Kondenswasserbildung im Motor nicht gut für denselbigen. :idea:




      Naja....ich wohne voll auf dem Lande ;) Da sagt keiner was,sonst könnt ich ja auch was sagen wenn die hier schon um 4 mit dem Trecker rum brettern ! :D
      Allerdings wusste ich das net mit dem Kondenswasser......mhhh....*grübel*
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      Find dich gut.

      Aber was ist bitte verzeigen?
      Sowas wie ne Anzeige oder sowas wie bei uns Punkte in Flensburg?


      ... werden beim Stadtrichter oder beim Stadthalteramt verzeigt. ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von r.schab ()

    • blond9 schrieb:

      Aber zum Glück kenn ich die Problematik nicht. So'n warmes Auto beim Einsteigen is doch was schönes.... :bonk:


      Jupps ;)

      Naja an und für sich find ich das nicht verkehrt... das bei solchen sachen so hart durchgegriffen wird...

      Sollte hier mit Winterreifen auch ne klare definition geben... mit entsprechenden strafen..
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